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Stellenbeschreibung des Leiters der technischen Ausbildung. Stellenbeschreibung für den Leiter der technischen Ausbildung in einem Bauunternehmen. Muster-Stellenbeschreibung für den Leiter der technischen Ausbildung im Bauwesen

Der Bau einer Anlage, insbesondere einer großen, ist ein komplexer Prozess, der in allen Phasen Organisation und Vorbereitung erfordert. Rohstoffe, Arbeitskräfte und Energieressourcen müssen entsprechend dem Bauzeitplan zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der richtigen Menge eingesetzt werden. Die Hauptaufgabe der Produktions- und Technikabteilung besteht darin, die Vorbereitung der Produktion im Bauwesen in allen Phasen sicherzustellen.

Was ist die Produktions- und Technikabteilung?

Die grundlegende Struktureinheit einer Bauorganisation. Bearbeitung der Primärinformationen über das geplante Bauvorhaben, Annahme der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsunterlagen vom Kunden, Erteilung von Arbeitsgenehmigungen – all das erledigt die technische Abteilung bereits vor Baubeginn.

Die Arbeit der Abteilung vor Ort nach Abschluss der Bauarbeiten wird durch die Erstellung der Unterlagen für die Inbetriebnahme und Übergabe der Anlage an den Kunden unterstützt.

Berufsbildungsspezialisten führen die technische Vorbereitung für den Bau durch: Analysieren Sie die Übereinstimmung von Anträgen mit behördlichen und gestalterischen Standards, erstellen und platzieren Sie Anträge für Roh- und Hilfsstoffe und entschlüsseln Sie die Arbeitskosten.

Im Rahmen der Tätigkeiten in der Berufsbildung werden der Umfang der geleisteten Arbeit und die eingesetzten Material- und Arbeitsressourcen sowie deren Übereinstimmung mit der Schätzung überprüft. PTO-Daten werden in der Betriebsbuchhaltung bei der Erstellung von Arbeitsberichten und Lohndokumenten verwendet.

Darüber hinaus bereiten die Spezialisten der Abteilung Dokumente für die Erlangung von Lizenzen für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor, nehmen an Ausschreibungen teil und führen Prüfungen von Kostenvoranschlägen von Drittorganisationen durch.

Die Annahme eines Objekts erfordert die Vorbereitung eines großen Pakets von Dokumenten und Materialien gemäß der festgelegten Liste. Dieses Paket wird der Abnahmekommission vorgelegt und der Objektabnahmebescheinigung beigefügt.

Abteilungsleiter

Der Leiter der Berufsbildung ist eine Führungsposition. Es ist zu beachten, dass eine solche Stelle gemäß dem Qualifikationsverzeichnis nur im Baugewerbe vorgesehen ist und im Abschnitt „Qualifikationsmerkmale von Positionen von Managern und Spezialisten in Architektur und Stadtplanung“ beschrieben wird, der durch eine Verordnung des Ministeriums für Bauwesen genehmigt wurde Gesundheits- und Sozialentwicklung Russlands vom 23. April 2008 Nr. 188. In der Fassung vom 12. Februar 2014 gibt es im Qualifikationshandbuch für die Position des Leiters der Produktionsabteilung einen Zusatz, dass im Bauwesen und in der Geologie ein Manager tätig ist Wer mehrere weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bau hat, heißt: Leiter der technischen und technischen Abteilung. Die Stellenbeschreibung (diese Fachkraft ist im Bauwesen tätig) in den Qualifikationsvoraussetzungen sieht das Vorliegen einer baubezogenen Hochschulausbildung oder einer technischen, auch höheren, beruflichen Umschulung im Baubereich vor.

Die Komplexität der von der Abteilung gelösten Aufgaben erfordert, dass der Leiter der technischen und technischen Abteilung über mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bauwesen verfügt, seine Qualifikationen mindestens alle fünf Jahre verbessert und über einen Qualifikationsnachweis für die ausgeübte Position verfügt.

Anforderungen

Der Leiter der technischen und technischen Abteilung muss die Gesetzgebung der Russischen Föderation im Baubereich verstehen, die regulatorischen, administrativen und methodischen Dokumente in der Produktionsplanung und der Betriebsleitung des Bauwesens kennen.

Die Stellenbeschreibung des Leiters der Berufsbildung verpflichtet ihn, die Struktur der Organisation, in der er arbeitet, die Spezialisierung der Abteilungen und deren Verbindungen, die Produktionskapazitäten und sogar Entwicklungsperspektiven zu kennen.

Die Produktpalette, die für die Bauindustrie hergestellt wird, die Art der darin ausgeführten Arbeiten (Dienstleistungen), die Grundlagen der Technologie und Innovationen in diesen Bereichen – all dieses Wissen benötigt der Leiter der technischen und technischen Abteilung für seine Arbeit.

Organisation der Produktionsplanung, Bauproduktion, betriebliche Abrechnung des Baufortschritts, Lagerhaltung, Be- und Entladevorgänge und Transport, Verfahren zur Entwicklung von Kalenderplänen und Produktionsprogrammen sowie Grundlagen der Wirtschafts- und Arbeitsgesetzgebung, Arbeitsorganisation und -management, Arbeit Schutzfragen - die notwendigen Kenntnisse in der beruflichen Tätigkeit, und sie werden unbedingt durch die Anweisungen des Leiters der Berufsbildung festgelegt.

Funktionen

Der Leiter der Berufsbildung übt alle fünf klassischen Funktionen eines Managers aus:

  1. Prognose und Planung des Baufortschritts der Anlage.
  2. Arbeitsorganisation, Verknüpfung ihrer Abfolge, Erstellung von Kalenderplänen und Produktionsprogrammen.
  3. Leitung der Arbeit der Abteilung und zwischen ihren Mitarbeitern.
  4. Koordinierung der Maßnahmen von Auftragnehmern, Subunternehmern, Rohstoff- und Materiallieferanten, Betrieb der beteiligten Geräte und Ressourcen.
  5. Kontrolle des Entwurfs und seiner Vollständigkeit, Arbeitsqualität und Kosten.

Verantwortlichkeiten

Die allgemeine Leitung der Arbeit der Abteilung obliegt dem Leiter der technischen Abteilung. Seine Aufgaben sind vielfältig, hängen jedoch vom Tätigkeitsumfang und der Struktur einer bestimmten Bauorganisation ab. Denn nicht jedes Unternehmen betreibt experimentelle, geschweige denn wissenschaftliche Forschung oder verfügt über so viele Unternehmensbereiche, dass es gegenseitige Ansprüche und Ansprüche stellen kann.

Aber die technische Bauleitung, die Verknüpfung des Arbeitsablaufs und deren Fristen durch Auftragnehmer und Subunternehmer, die betriebliche Regelung des Baufortschritts der Anlage, die Entwicklung und Kontrolle von Kalenderplänen für Bauphasen – diese Punkte sind in jeder Stellenbeschreibung enthalten der Leiter der technischen und technischen Abteilung.

Der Leiter der technischen Abteilung organisiert den Baufortschritt und die Versorgung der Produktion mit Ressourcen, Dokumentation, Geräten und Werkzeugen. Er ist verantwortlich für die betriebliche Buchhaltung, die Überwachung der Erfüllung der täglichen Aufgaben, den Stand der Einhaltung der Reservestandards an Arbeitsplätzen und Lagern sowie den rationellen Einsatz von Ressourcen und Baumaschinen.

Rechte des Leiters der technischen Abteilung

Der Leiter einer technischen Abteilung hat wie jeder Mitarbeiter nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.

Er hat das Recht, mit seiner Unterschrift Aufträge zu Produktionsfragen zu erteilen, Dokumente im Rahmen seiner Zuständigkeit zu beglaubigen und zu unterzeichnen, an der Erstellung von Anweisungen, Verwaltungs- und Vertragsdokumenten sowie Kostenvoranschlägen mitzuwirken. Der Leiter der technischen Abteilung hat bei seiner Arbeit das Recht, mit den Leitern der entsprechenden Abteilungen zu interagieren, von ihnen die für seine Arbeit im Bereich Produktionsmanagement erforderlichen Informationen anzufordern und zu erhalten – um die Aktivitäten dieser Abteilungen zu überprüfen.

Im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben kann der Leiter einer technischen Ausbildungsabteilung die Interessen seiner Organisation gegenüber Behörden und anderen Unternehmen und Organisationen vertreten. Er kann der Geschäftsführung auch Vorschläge unterbreiten, um Mitarbeiter zu belohnen und ihnen Strafen aufzuerlegen, um die Aktivitäten der von ihm geleiteten Abteilung und der Organisation insgesamt zu verbessern.

Verantwortung

In Übereinstimmung mit den Normen der Arbeits-, Verwaltungs-, Zivil- und Strafgesetzgebung der Russischen Föderation liegt die Verantwortung und nicht nur die offizielle Verantwortung des Leiters einer technischen Abteilung für die unsachgemäße Erfüllung der in der Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben, für Straftaten usw Das Verursachen von Sachschäden ist für jeden Arbeitnehmer gleich. Darüber hinaus ist der Leiter der technischen Abteilung für die Nichteinhaltung von Betriebsgeheimnissen sowie für Verstöße gegen Arbeitsvorschriften und Brandschutz verantwortlich.

Die Komplexität und Vielfalt der Aufgaben, die die Produktions- und Technikabteilung unter der Leitung des Chefs täglich zu lösen hat, die Kontrolle und Koordination der Arbeitstermine, der Lieferungen und des Ressourceneinsatzes sowie der Zustand der unvollendeten Bauarbeiten rufen bei jedem Verständnis Respekt hervor die Besonderheiten des Prozesses. Nicht umsonst gilt die Berufsbildung als das technische Gehirn eines jeden Bauunternehmens.

ARBEITSBESCHREIBUNG

Leiter der Produktions- und Technikabteilung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen, beruflichen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Leiters der Produktions- und Technikabteilung der Abteilung „Technische Technologien“ (im Folgenden als Leiter der Produktions- und Technikabteilung bezeichnet) der ONNO „National Association of“. Selbstregulierungsorganisationen“ (im Folgenden als „Institution“ bezeichnet).

1.2. Zum Leiter der Produktions- und Technikabteilung wird eine Person ernannt, die die folgenden Bildungs- und Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt:

  • Zusätzliche Berufsprogramme - Fortbildungsprogramme, berufliche Umschulungsprogramme;
  • Hochschulbildung - Fachrichtung, Master-Abschluss;
  • mit praktischer Berufserfahrung:

  • Wenn Sie über eine höhere Ausbildung in einem Bereich verfügen, der nicht dem Schwerpunkt (Profil) entspricht, mindestens drei Jahre im Baubereich;
  • Wenn Sie über eine Hochschulausbildung in einem Bereich verfügen, der Ihrem Schwerpunkt (Profil) entspricht, mindestens zwei Jahre im Baubereich;
  • 1.3. Der Leiter der Produktions- und Technikabteilung muss wissen:

  • Organisation und Management von Prozessen zur Umsetzung von Bauprojekten von der Entwurfsphase bis zur Inbetriebnahme von Objekten;
  • Organisation der Baulogistik und des Transports von Inventar, Maschinen und Mechanismen im Bereich der Bauproduktion;
  • Investitionsmechanismus im Bauwesen; Grundlagen der Preisgestaltung und Schätzung; Methoden und Methoden zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Kapitalanlagen;
  • Einheitliches System der technologischen Vorbereitung der Produktion; technische Spezifikationen und andere regulatorische Materialien für die Entwicklung und Ausführung der technologischen Dokumentation;
  • Zusammensetzung des Bauorganisationsprojekts;
  • Grundlegende Bestimmungen zur Organisation und Leitung des Bauwesens;
  • Grundlagen der Gestaltung, Gestaltungsmerkmale tragender und umschließender Konstruktionen;
  • Strukturdiagramme von Gebäuden und die Reihenfolge ihrer Errichtung;
  • Zusammensetzung, Designanforderungen und Regeln für die Übertragung von Design- und Kostenvoranschlagsunterlagen;
  • Betriebsleitung von Bau- und Installationsarbeiten;
  • Regeln und Anweisungen für die Erstellung und Ausführung technischer Dokumentation;
  • Zusammensetzung des Arbeitsvorhabens;
  • Beurteilung der Leistung der Abteilungsmitarbeiter;
  • Grundlegende Bestimmungen, Verordnungen über Bautätigkeiten, technische Bedingungen, Bauordnungen und -regeln sowie andere normative Dokumente zu Design, Technologie und Organisation der Bauproduktion;
  • Grundlagen der Organisation und Verwaltung mithilfe von Computerprogrammen;
  • Zusammensetzung des Arbeitsvorhabens;
  • Methoden zur Berechnung von Strukturen von Gebäuden und Bauwerken;
  • Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Ausrüstung, Technologie und Arbeitsorganisation in der Bauproduktion;
  • Grundlegende Bestimmungen zur Organisation und Leitung des Bauwesens;
  • Palette von Produkten und Konstruktionen, die von Hilfsunternehmen der Bauorganisation hergestellt werden;
  • Einheitliches System der technologischen Vorbereitung der Produktion; technische Spezifikationen und andere regulatorische Materialien für die Entwicklung und Ausführung der technologischen Dokumentation;
  • Zusammensetzung des Bauorganisationsprojekts;
  • Methoden der wirtschaftlichen Analyse der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Bauunternehmens;
  • Das Verfahren zur Entwicklung langfristiger und jährlicher Pläne für die technische Umrüstung sowie die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten eines Bauunternehmens;
  • Strukturdiagramme von Gebäuden und die Reihenfolge ihrer Errichtung;
  • Innovative Technologien für den Bau von Gebäuden und Bauwerken;
  • Grundlegende Bestimmungen, Verordnungen über Bautätigkeiten, technische Bedingungen, Bauordnungen und -regeln sowie andere normative Dokumente zu Design, Technologie und Organisation der Bauproduktion;
  • 1.4. Der Leiter der Produktions- und Technikabteilung muss in der Lage sein:

  • Analysieren und verwenden Sie regulatorische, technische und gestalterische Dokumentationen im Prozess der organisatorischen, technischen und technologischen Unterstützung der Bauproduktion;
  • Verwenden Sie einen Computer mit spezieller Software.
  • Erstellen Sie Verträge über Bau- und Installationsarbeiten und überwachen Sie deren Ausführung.
  • Bewerten Sie die Aktivitäten von Mitarbeitern der Produktions-, technischen und technologischen Abteilungen;
  • Technische Besprechungen organisieren und durchführen;
  • Entwickeln Sie gemeinsam mit Spezialisten eines Bauunternehmens einen Plan für die Einführung neuer Geräte zu Fragen der Mechanisierung und Automatisierung der Bauproduktion, Planung und Wirtschaftlichkeit;
  • Führen Sie die notwendigen technischen Berechnungen durch, entwickeln Sie technologische Schemata;
  • Nutzen Sie Computertechnologie in der täglichen Arbeit;
  • Erstellen Sie technische Spezifikationen für die Konstruktion und Herstellung von nicht standardmäßigen Geräten, Installationsgeräten und eingebetteten Teilen.
  • Wenden Sie die erforderliche behördliche, technische und methodische Dokumentation an, auch bei der Vorbereitung von Verträgen für Bau- und Installationsarbeiten;
  • Überwachen Sie die Qualität der Bau- und Installationsarbeiten;
  • Wenden Sie moderne Informationstechnologien bei der Gestaltung technologischer Prozesse an;
  • Einführung energiesparender Technologien bei Bau- und Installationsarbeiten;
  • Berechnen Sie die Wirtschaftlichkeit der entworfenen technologischen Prozesse zur Entwicklung von linearen und Netzwerkgraphen;
  • 1.5. Der Leiter der Produktions- und Technikabteilung wird auf Anordnung des Präsidenten der Institution gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation ernannt und entlassen.

    1.6. Der Leiter der Produktions- und Technikabteilung ist dem Präsidenten der Institution und dem Leiter der Abteilung „Technische Technologien“ unterstellt

    2. Arbeitsfunktionen

  • 2.1. Organisatorische, technische und technologische Unterstützung der Bauproduktion.
  • 2.2. Leitung der Aktivitäten der Produktions-, technischen und technologischen Strukturabteilungen eines Bauunternehmens.
  • 2.3. Leitung der Entwicklung von Plänen zur technischen Umrüstung und Steigerung der Effizienz einer Bauorganisation.
  • 3. Berufliche Verantwortlichkeiten

  • 3.1. Entwicklung organisatorischer und technischer Maßnahmen zur Vorbereitung von Bau- und Montagearbeiten bei negativen Außentemperaturen.
  • 3.2. Überwachung der Einhaltung des technologischen Ablaufs und der Fristen für die Leistungserbringung durch Subunternehmer.
  • 3.3. Leitung der organisatorischen und technologischen Vorbereitung der Bauproduktion entsprechend dem Arbeitsprojekt.
  • 3.4. Überwachung der Erstellung der Bestandsdokumentation.
  • 3.5. Sicherstellung der Umsetzung von Rationalisierungsvorschlägen.
  • 3.6. Analyse der Ergebnisse der Tätigkeit des Bauunternehmens, Vorbereitung von Materialien für die Bilanzkommissionen des Bauunternehmens und seiner Abteilungen.
  • 3.7. Kontrolle der Entwicklung und Implementierung neuer Geräte und Technologien für die Bauproduktion.
  • 3.8. Leitung der Entwicklung des Arbeitsprojekts.
  • 3.9. Entwicklung langfristiger Pläne für den Aufbau und die technische Umrüstung einer Bauorganisation.
  • 3.10. Organisation der Fortbildung der Mitarbeiter entsprechend der Entwicklung neuer Technologien, Organisation und Leitung der Bauproduktion.
  • 3.11. Ausarbeitung von Vorschlägen für den Abschluss von Verträgen zur Entwicklung neuer Geräte, umfassender Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen.
  • 3.12. Umsetzung der Planung, Analyse der Ergebnisse der Aktivitäten einer Bauorganisation und ihrer Abteilungen.
  • 3.13. Beurteilung der Wirksamkeit der beruflichen Tätigkeit der Abteilungsmitarbeiter.
  • 3.14. Gemeinsame Arbeit mit Planungs-, Wirtschafts- und anderen Strukturen zum Zwecke einer umfassenden Beurteilung der Wirksamkeit der Bauorganisation.
  • 3.15. Überwachung der Ausführung der zugewiesenen Aufgaben durch Mitarbeiter.
  • 3.16. Management der Entwicklung von Standards für den Materialverbrauch, Arbeitskosten für die Ausführung von Arbeiten, die in den aktuellen Standards nicht vorgesehen sind.
  • 3.17. Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Bau- und Montagekosten, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Bau- und Montagearbeiten.
  • 3.18. Organisation zur Information der Mitarbeiter eines Bauunternehmens über neue Methoden der Organisation, Technologie und des Produktionsmanagements, veröffentlicht in Fachzeitschriften.
  • 3.19. Untersuchung und Analyse des Informationsdienstleistungsmarktes, um die Produktion mit modernen Informationstechnologien auszustatten.
  • 3.21. Einführung von Computerprogrammen für das Bauprojektmanagement.
  • 3.22. Organisation der Entwicklung aktueller Pläne und Bilanzen für die materielle und technische Unterstützung des Produktionsprogramms, Bildung von Produktionsreserven auf der Grundlage der Ermittlung des Bedarfs an Material (Materialien, Ausrüstung, Komponenten, Brennstoff, Strom) und Arbeitsressourcen.
  • 4.3. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um Probleme zu lösen, die in die Zuständigkeit des Leiters der Produktions- und technischen Abteilung fallen.

    4.4. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

    4.5. Machen Sie Vorschläge und Kommentare zur Verbesserung der Aktivitäten im zugewiesenen Arbeitsbereich.

    4.6. Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Regierungsbehörden oder das Gericht, um Streitigkeiten beizulegen, die bei der Erfüllung Ihrer Funktionspflichten entstehen.

    4.7. Verwenden Sie Informationsmaterialien und behördliche Dokumente, die zur Erfüllung Ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

    4.8. Bestehen Sie die Zertifizierung in der vorgeschriebenen Weise.

    5. Verantwortung

    Der Leiter der Produktions- und Technikabteilung ist verantwortlich für:

    5.1. Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) der eigenen funktionalen Pflichten.

    5.2. Nichtbefolgung von Anordnungen und Anweisungen des Präsidenten der Institution.

    5.3. Ungenaue Informationen über den Stand der Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben und Anweisungen, Verletzung der Fristen für deren Ausführung.

    5.4. Verstoß gegen interne Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften der Einrichtung.

    5.5. Verursacht materiellen Schaden innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

    5.6. Weitergabe von Informationen, die im Zusammenhang mit der Ausübung dienstlicher Aufgaben bekannt geworden sind.

    Für die oben genannten Verstöße kann der Leiter der Produktions- und Technikabteilung je nach Schwere des Verstoßes mit disziplinarischer, materieller, verwaltungsrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung nach geltendem Recht rechnen.

    Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen (Anforderungen) des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2001 Nr. 197 FZ (Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation) (mit Änderungen und Ergänzungen), dem Berufsstandard „ Spezialist im Bereich Produktion, technische und technologische Unterstützung für die Bauproduktion“, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation vom 27. November 2014 Nr. 943n und anderen Rechtsakten zur Regelung der Arbeitsbeziehungen.

    Die Stellenbeschreibung legt den Umfang der Aufgaben und Arbeiten fest, die eine Person in einer bestimmten Position erfüllen muss. Die Stellenbeschreibung gemäß dem Allrussischen Klassifikator für Managementdokumentation oder OKUD, OK 011-93 (genehmigt durch die Gosstandart-Resolution Nr. 299 vom 30. Dezember 1993) wird als Dokumentation zur organisatorischen und regulatorischen Regulierung der Aktivitäten der Organisation eingestuft . Zur Gruppe solcher Dokumente gehören neben der Stellenbeschreibung insbesondere betriebliche Arbeitsordnungen, Regelungen zur Struktureinheit und zur Personalbesetzung.

    Sind Stellenbeschreibungen erforderlich?

    Das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation verpflichtet Arbeitgeber nicht zur Erstellung von Stellenbeschreibungen. Schließlich muss ein Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer immer seine Arbeitsfunktion (Arbeit entsprechend der Position gemäß Besetzungstabelle, Beruf, Fachrichtung mit Angabe der Qualifikationen oder die konkrete Art der ihm übertragenen Arbeit) offenlegen (Artikel 57 des Arbeitsgesetzbuchs). der Russischen Föderation). Daher ist es nicht möglich, den Arbeitgeber für das Fehlen von Stellenbeschreibungen haftbar zu machen.

    Gleichzeitig ist die Stellenbeschreibung in der Regel das Dokument, in dem die berufliche Funktion des Mitarbeiters festgelegt wird. Die Weisungen enthalten eine Auflistung der beruflichen Pflichten des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Produktions-, Arbeits- und Führungsorganisation, der Rechte des Arbeitnehmers und seiner Pflichten (Schreiben von Rostrud vom 30. November 2009 Nr. 3520-6-1). ). Darüber hinaus geht aus der Stellenbeschreibung in der Regel nicht nur die berufliche Funktion des Arbeitnehmers hervor, sondern auch die Qualifikationsanforderungen, die für die ausgeübte Position bzw. die ausgeübte Tätigkeit gelten (Schreiben von Rostrud vom 24.11.2008 Nr. 6234-TZ).

    Das Vorhandensein von Stellenbeschreibungen vereinfacht den Prozess der Interaktion zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den Inhalt der Arbeitsfunktion, die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers sowie die an ihn gestellten Anforderungen. Das heißt, all jene Probleme, die häufig im Verhältnis zu bestehenden und neu eingestellten Mitarbeitern sowie zu Bewerbern für eine bestimmte Position auftreten.

    Rostrud ist der Ansicht, dass eine Stellenbeschreibung sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers notwendig ist. Schließlich hilft eine Stellenbeschreibung (Brief von Rostrud vom 08.09.2007 Nr. 3042-6-0):

    • die Aktivitäten des Mitarbeiters während der Probezeit objektiv bewerten;
    • eine Einstellung vernünftigerweise zu verweigern (schließlich können die Anweisungen zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die geschäftlichen Qualitäten des Mitarbeiters enthalten);
    • Arbeitsfunktionen unter den Mitarbeitern verteilen;
    • den Arbeitnehmer vorübergehend an einen anderen Arbeitsplatz versetzen;
    • Bewerten Sie die Integrität und Vollständigkeit der Leistung des Mitarbeiters in seiner beruflichen Funktion.

    Aus diesem Grund ist die Erstellung von Stellenbeschreibungen in einer Organisation ratsam.

    Solche Anweisungen können dem Arbeitsvertrag beigefügt oder als eigenständiges Dokument genehmigt werden.

    So erstellen Sie eine Stellenbeschreibung

    Eine Stellenbeschreibung wird in der Regel auf der Grundlage von Qualifikationsmerkmalen erstellt, die in Qualifikationsverzeichnissen enthalten sind (z. B. im Qualifikationsverzeichnis für Positionen von Managern, Spezialisten und anderen Mitarbeitern, genehmigt durch Beschluss des Arbeitsministeriums vom 21. August 1998 Nr. 37).

    Für Arbeitnehmer, die in gewerblichen Berufen eingestellt werden, werden zur Bestimmung ihrer Arbeitsfunktion einheitliche Tarif- und Qualifikationsverzeichnisse der Arbeits- und Handwerksberufe der jeweiligen Branchen herangezogen. Anweisungen, die auf der Grundlage solcher Nachschlagewerke entwickelt wurden, werden üblicherweise als Produktionsanweisungen bezeichnet. Um jedoch die interne Dokumentation in einer Organisation zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, werden Anweisungen für Arbeiterberufe häufig auch als Stellenbeschreibungen bezeichnet.

    Da es sich bei der Stellenbeschreibung um ein internes Organisations- und Verwaltungsdokument handelt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Einstellung (vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags) gegen Unterschrift damit vertraut zu machen (Artikel 68 Teil 3 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation).

    Aufgabenbereiche des Leiters der Produktions- und Technikabteilung

    Lassen Sie uns ein Beispiel für das Ausfüllen einer Stellenbeschreibung für den Leiter einer Produktions- und Technikabteilung geben.

    GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

    „433 MILITÄRISCHE BAUABTEILUNG“

    Juristische Adresse: 115516, Gebäude 2

    Postanschrift: , Gebäude 2

    Ich habe zugestimmt

    Generaldirektor

    433 APU"

    ________________

    „___“________2010

    Qualitätsmanagementsystem

    STELLENBESCHREIBUNG FÜR DEN LEITER PRODUKTION UND TECHNISCHE ABTEILUNG (PTO)

    Moskau

    Diese Norm legt das Verfahren und die Regeln für die Entwicklung, Koordinierung, Genehmigung und Umsetzung von Stellenbeschreibungen für Mitarbeiter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung „433 Military Construction Management“ (im Folgenden 433 MAC) fest, Abschnitt 5.1. Abschnitt 5 und Abschnitt 6.2. Abschnitt 6 GOST ISO und STP SMK B 4-01-03.

    1. Allgemeine Bestimmungen

    1.1. Der Leiter der Produktions- und Technikabteilung (PTO) gehört zur Kategorie der Manager, wird auf Anordnung des Unternehmensleiters eingestellt und entlassen.

    1.2. Auf die Position des Leiters der Berufsbildung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in der technischen Vorbereitung der Produktion in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen von mindestens 5 Jahren berufen.

    1.3. Der Leiter der technischen Abteilung ist direkt dem Chefingenieur des Unternehmens und dem Funktionsleiter des Unternehmens unterstellt.

    1.4. Der Leiter der Berufsbildung wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

    Regulierungsdokumente zu den durchgeführten Arbeiten;

    Methodische Materialien zur technischen Vorbereitung der Bauproduktion;

    Satzung des Unternehmens;

    Anordnungen, Weisungen des Unternehmensleiters;

    Interne Arbeitsvorschriften;


    Diese Stellenbeschreibung.

    1.5. Der Leiter der Berufsbildung muss wissen:

    Regulierungs- und methodische Materialien zur technischen Vorbereitung der Bauproduktion;

    Technologie und Organisation der Bauproduktion;

    Vorgehensweise und Methoden der technischen, wirtschaftlichen und aktuellen Produktionsplanung;

    Methoden zur Identifizierung und Nutzung von Bauproduktionsreserven;

    Technische Anforderungen an Baustoffe;

    Das Verfahren zur Inbetriebnahme abgeschlossener Bauvorhaben;

    Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Bauproduktion und Arbeitsorganisation;

    Grundlagen des Arbeitsrechts;

    1.6. Während der Abwesenheit des Leiters der Berufsbildung werden seine Aufgaben in der vorgeschriebenen Weise von einem ernannten Stellvertreter wahrgenommen, der die volle Verantwortung für deren ordnungsgemäße Ausführung trägt.

    2. Funktionen

    Dem Leiter der Berufsbildung sind folgende Aufgaben übertragen:

    2.1. Kontrolle der Vollständigkeit und Qualität der vom Kunden erhaltenen Arbeits- und Konstruktionsdokumentation.

    2.2. Durchführung der Produktionsqualitätskontrolle von Bau- und Installationsarbeiten.

    2.3. Ständige Überwachung und Ermittlung der geplanten Ausgabenkosten.

    3. Berufliche Verantwortlichkeiten

    Zur Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben ist der Leiter der technischen und technischen Abteilung des Unternehmens verpflichtet:

    3.1. Organisieren Sie die technische Vorbereitung der Bauproduktion, sorgen Sie für eine Verbesserung der Bauqualität und eine Reduzierung der Material- und Arbeitskosten.

    3.2. Koordinieren Sie die Arbeit der technischen Dienste zur Automatisierung und Mechanisierung der Bauproduktion, zur Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften und zur fortschrittlichen Technologie.

    3.3. Durchführung von Arbeiten zur Verbesserung der Organisation der Bauarbeiten, zur Vermeidung von Mängeln, zur Verbesserung der Qualität der Bauarbeiten, zur Einsparung von Ressourcen aller Art, zur Zertifizierung von Arbeitsplätzen, zur Nutzung von Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Senkung der Produktionskosten.

    3.4. Stellen Sie sicher, dass der technologische Ablauf der Bau- und Installationsarbeiten eingehalten wird.

    3.5. Überwachen Sie die Vollständigkeit und Qualität der vom Kunden erhaltenen Arbeits- und Entwurfsdokumentation, übermitteln Sie diese an die Leiter der Baustellen, registrieren und pflegen Sie die technologische Dokumentation an den Standorten.

    3.6. Fordern Sie von den Bauleitern innerhalb streng festgelegter Fristen alle notwendigen Unterlagen für die Abrechnung und Berichterstattung ein.

    3.7. Übermitteln Sie Berichte rechtzeitig und innerhalb streng festgelegter Fristen an die Buchhaltung des Unternehmens.

    3.8. Führen Sie regelmäßig eine Produktionsqualitätskontrolle der Bau- und Installationsarbeiten durch.

    3.9. Ermitteln Sie die geplanten Kosten für Baumaterialien und geleistete Arbeit für alle Kostenpositionen.

    3.10. Verwalten Sie die Aktivitäten der Produktions- und technischen Abteilung und überwachen Sie den Arbeitszustand und die Produktionsdisziplin der Berufsbildungskräfte.

    3.11. Führen Sie andere Aufgaben und Aufträge auf mündliche oder schriftliche Anweisung des Unternehmensleiters aus.

    4. Rechte

    Der Leiter der Berufsbildung hat das Recht:

    4.1. Vertreten Sie die Interessen der technischen Ausbildungsabteilung des Unternehmens gegenüber anderen Strukturbereichen des Unternehmens, anderen Organisationen und Regierungsstellen.


    4.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der Abteilung und des gesamten Unternehmens zur Prüfung durch die Unternehmensleitung.

    4.3. Unterbreiten Sie Vorschläge zu Anreizen oder Strafen zur Prüfung durch den Unternehmensleiter.

    4.4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit, erteilen Sie mit Ihrer Unterschrift Aufträge für das Unternehmen zu Produktionsfragen.

    4.5. Interagieren Sie mit Abteilungs- und Dienstleitern zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

    4.6. Erhalten Sie von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens und den Fachkräften die zur Erfüllung ihrer Amtspflichten erforderlichen Informationen und Unterlagen.

    4.8. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Bestellungen, Anweisungen, Anweisungen, Kostenvoranschlägen, Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Unternehmens.

    4.9. Fordern Sie den Leiter des Unternehmens auf, ihn bei der Wahrnehmung seiner offiziellen Pflichten und Rechte zu unterstützen.

    5. Verantwortung

    Der Leiter der technischen Abteilung ist verantwortlich für:

    5.1. Für die Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

    5.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

    5.3. Für die Verursachung von Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

    Stellenbeschreibung des Leiters der Berufsbildung

    Ich habe zugestimmt
    Generaldirektor
    Nachname I.O. ________________
    "________"_____________ ____ G.

    1. Allgemeine Bestimmungen

    1.1. Der Leiter der Berufsbildung gehört zur Kategorie der Manager.
    1.2. Der Leiter der Berufsbildung wird auf Anordnung des Generaldirektors in die Position berufen und entlassen.
    1.3. Der Leiter der technischen Abteilung berichtet direkt an den Generaldirektor.
    1.4. Auf die Stelle des Leiters der Berufsbildung wird eine Person berufen, die folgende Voraussetzungen erfüllt: höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung im betrieblichen Produktionsmanagement in ingenieurtechnischen, technischen und leitenden Positionen von mindestens 3 Jahren.
    1.5. Während der Abwesenheit des Leiters der Berufsbildung werden seine Rechte und Pflichten auf einen anderen Beamten übertragen, wie in der Anordnung der Organisation bekannt gegeben.
    1.6. Der Leiter der Berufsbildung muss wissen:
    - Gesetzgebungs- und Regulierungsakte, methodische Materialien zu Fragen der Produktionsplanung und des betrieblichen Produktionsmanagements;
    - Produktionskapazität des Unternehmens und seiner Produktionsbasis, Spezialisierung der Unternehmensbereiche und Produktionsverbindungen zwischen ihnen, Produktpalette, Art der ausgeführten Arbeiten (Dienstleistungen);
    - Organisation der Produktionsplanung im Unternehmen;
    - das Verfahren zur Entwicklung von Produktionsprogrammen und Produktionsplänen;
    - Organisation der Betriebsaufzeichnungen des Produktionsfortschritts;
    - Organisation der Lagerhaltung, des Transports sowie der Be- und Entladevorgänge im Unternehmen.
    1.7. Der Leiter der Berufsbildung wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
    - Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation;
    - Satzung der Organisation, interne Arbeitsvorschriften, andere Vorschriften des Unternehmens;
    - Anordnungen und Weisungen der Geschäftsleitung;
    - diese Stellenbeschreibung.

    2. Aufgabenbereiche des Leiters der Berufsbildung

    Der Leiter der Berufsbildung nimmt folgende Aufgaben wahr:
    2.1. Leitet die Arbeiten zur betrieblichen Regulierung des Produktionsfortschritts und stellt die Produktfreigabe gemäß Produktionsplan und Lieferverträgen sicher.
    2.2. Verwaltet die Entwicklung von Produktionsprogrammen und Produktionsplänen für das Unternehmen und seine Abteilungen, deren Anpassungen im geplanten Zeitraum sowie die Entwicklung und Umsetzung von Standards für die betriebliche Produktionsplanung.
    2.3. Organisiert die betriebliche Kontrolle über den Produktionsfortschritt, über die Versorgung der Produktion mit technischer Dokumentation, Ausrüstung, Werkzeugen, Materialien, Komponenten, Transport-, Be- und Entladegeräten usw.
    2.4. Bietet tägliche Betriebsaufzeichnungen über den Produktionsfortschritt, die Erfüllung der täglichen Aufgaben für die Herstellung von Fertigprodukten in Bezug auf Menge und Produktpalette, die Überwachung des Zustands und der Vollständigkeit der laufenden Arbeiten, die Einhaltung festgelegter Standards für Rückstände in Lagern und Arbeitsplätzen sowie die Rationalität Nutzung der Fahrzeuge und Pünktlichkeit der Be- und Entladevorgänge.
    2.5. Koordiniert die Arbeit der Produktionsabteilungen des Unternehmens.
    2.6. Überwacht die Erfüllung gegenseitiger Anforderungen und Ansprüche der Unternehmensbereiche, analysiert die Ergebnisse ihrer Aktivitäten für den vorherigen Planungszeitraum, um Möglichkeiten für eine vollständigere und gleichmäßigere Auslastung von Kapazitäten, Geräten und Produktionsflächen sowie eine Reduzierung der Produktion zu identifizieren Zyklus.
    2.7. Führt Arbeiten durch, um technische Innovationen, wissenschaftliche Entdeckungen und Erfindungen sowie bewährte Verfahren zu identifizieren und zu entwickeln, die zur Verbesserung der Technologie, zur Organisation der Produktion und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität beitragen.
    2.8. Organisiert die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsplanung, der laufenden Abrechnung der Produktion und der Mechanisierung des Versanddienstes sowie die Einführung moderner Computertechnologie und Kommunikation.
    2.9. Bietet methodische Anleitung für die Arbeit der Produktions- und Versandabteilungen des Unternehmens und leitet die Abteilungsmitarbeiter.

    3. Rechte des Leiters der technischen Abteilung

    Der Leiter der Berufsbildung hat das Recht:
    3.1. Überprüfen Sie die Aktivitäten der Strukturabteilungen des Unternehmens im Bereich Produktionsmanagement.
    3.2. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen sowie Kostenvoranschlägen, Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit dem Produktionsmanagement.
    3.3. Im Rahmen Ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente; unter seiner/ihrer Unterschrift Aufträge zu Produktionsfragen erteilen.
    3.4. Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturabteilungen zu Fragen der Produktionsaktivitäten des Unternehmens.
    3.5. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Informationen von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens und den Spezialisten.
    3.6. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management einreichen.
    3.7. Fordern Sie von der Unternehmensleitung die Bereitstellung organisatorischer und technischer Voraussetzungen sowie die Erstellung der für die Wahrnehmung der Amtspflichten erforderlichen Unterlagen.