heim · Kontrolle · GOST 7.4 95 Edition Impressum. Gesetzgebungsrahmen der Russischen Föderation

GOST 7.4 95 Edition Impressum. Gesetzgebungsrahmen der Russischen Föderation


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ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD


SYSTEM VON STANDARDS FÜR INFORMATION, BIBLIOTHEKSWESEN UND VERÖFFENTLICHUNG

PUBLIKATIONEN

WICHTIGE INFORMATIONEN

Offizielle Veröffentlichung

ZWISCHENSTAATLICHER RAT FÜR STANDARDISIERUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG

Vorwort

1 ENTWICKELT von der Russischen Buchkammer des Presseausschusses der Russischen Föderation, TC 191 „Wissenschaftliche und technische Informationen, Bibliothek und Verlagswesen“

EINGEFÜHRT von Gosstandart aus Russland

2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 7 vom 26. April 1995)

3 Die Norm erfüllt die „IEC/ISO-Richtlinien, Teil 3, 1989 „Entwurf und Ausführung internationaler Normen“ hinsichtlich der Anforderungen an die Erstellung, Darstellung und Ausführung von Normen

4 Durch das Dekret des Ausschusses der Russischen Föderation für Normung, Messtechnik und Zertifizierung vom 18. Oktober 1995 Nr. 545 wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 7.4-95 am 1. Juli 1996 direkt als staatliche Norm der Russischen Föderation in Kraft gesetzt .

6. AUSGABE (Juli 2003) mit Änderungen Nr. 1,2 (IUS 5-96, 7-2000)

© IPC Publishing House of Standards, 1996 © IPC Publishing House of Standards, 2003

Ohne die Genehmigung des Staatlichen Standards Russlands darf dieser Standard weder vollständig noch teilweise reproduziert, vervielfältigt und als offizielle Veröffentlichung auf dem Territorium der Russischen Föderation verbreitet werden

Overhead-Daten werden über dem Titel der Veröffentlichung auf der Titelseite oder der kombinierten Titelseite und, falls diese nicht vorhanden sind, auf der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels platziert.

6.1.4 Untertiteldaten (siehe auch 3.3.5) umfassen: Informationen zur Charakterisierung des Themas, Leseradresse und Verwendungszweck; Art der Veröffentlichung; der Name der Verlagsorganisation im Wortlaut der Untertiteldaten, beginnend mit den Worten „Journal“, „Bulletin“ usw.; Angaben zu Häufigkeit, Jahr und Monat der Veröffentlichung; Informationen zu den Funktionen der Veröffentlichung; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang.

Als Gründungsjahr und -monat einer Publikation gilt das Erscheinungsjahr und -monat der ersten Ausgabe (Heft, Band) einer nummerierten Publikation. Die Angabe des fortlaufenden Erscheinungsjahres anstelle des Erscheinungsjahres und -monats ist nicht zulässig.

Untertiteldaten werden unter dem Titel der Veröffentlichung auf der Titelseite oder der kombinierten Titelseite und, falls diese nicht vorhanden sind, auf der ersten oder zweiten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels platziert.

6.1.5 Die Nummerierung von Zeitschriften beginnt jährlich mit der Erstausgabe (aktuelle Nummerierung). Zusätzlich zur Seriennummer ist die Angabe des Monats (Monate) zulässig.

Zusätzlich zur aktuellen Nummerierung wird die laufende Nummer der Publikation ab dem Gründungsdatum angegeben (Bruttonummerierung). Die Bruttozahl wird hinter der aktuellen Zahl in Klammern angegeben. Die Bruttonummerierung sollte zu Beginn des Kalenderjahres eingegeben werden. Die doppelte Nummerierung wird in allen Ausgaben der Publikation beibehalten.

Die Nummerierung erfolgt auf der Titelseite oder der kombinierten Titelseite sowie auf der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels.

Geben Sie bei der Nummerierung das Jahr an, auf das sich die Ausgabe bezieht, unabhängig vom Erscheinungsjahr.

Wird die fortlaufende Nummerierung unterbrochen, muss dies in der nächsten Ausgabe gut sichtbar angegeben werden (Dauer der Unterbrechung, Bandnummer sowie Nummer und Datum der letzten Ausgabe).

6.1.6 Die Ausgabedaten (siehe auch 3.3.6) werden auf der Titelseite bzw. Sammeltitelseite angegeben.

6.1.7 Der Name des Chefredakteurs oder verantwortlichen Herausgebers, die Worte „Redaktionsausschuss“, die Zusammensetzung des Redaktionsausschusses, der Name des Verfassers sind auf der Rückseite des Titelblatts oder, sofern nicht vorhanden, auf der Schlussseite angegeben eine Titelseite – auf der zweiten oder dritten Seite des Covers.

Über den Veröffentlichungsdaten ist der Name des Künstlers, Kunstredakteurs, Herausgebers der übersetzten Ausgabe, technischen Redakteur und Korrekturleser angegeben.

6.1.8 Die Angaben zu den Heften (siehe auch 3.3.7) finden Sie auf der Schlussseite, der Rückseite des Titelblatts, der zweiten, dritten oder vierten Seite des Umschlags.

6.1.9 Der UD-K-Index kann für die gesamte Publikation als Ganzes verwendet werden. Gestaltung des UDC-Index – siehe 4.2.11.

6.1.10 Die International Standard Serial Number (ISSN) wird gemäß GOST 7.56 angegeben und in der oberen rechten Ecke der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels, falls nicht vorhanden, oben rechts platziert Ecke der Titelseite oder kombinierten Titelseite. Wenn die ISSN einem allgemeinen Titel und einem Abschnittstitel (Reihentitel) zugeordnet ist, wird zuerst die ISSN des allgemeinen Titels und darunter die ISSN des Abschnittstitels (Reihentitels) angegeben.

6.1.11 Barcodes – siehe 3.3.10.

Bei der Veröffentlichung von Artikeln und Materialien verschiedener Autoren wird das Copyright-Symbol jeder einzelnen Veröffentlichung unten auf der ersten oder letzten Seite der Veröffentlichung angezeigt.

6.1.13 Über den Veröffentlichungsdaten wird ein Hinweis auf parallele Veröffentlichungen in anderen Sprachen angezeigt. Wird eine Publikation parallel in mehreren Sprachen und unter unterschiedlichen Titeln veröffentlicht, so sind deren Titel und ein Hinweis darauf anzugeben.

6.1.14 Selbstständige Beilagen (siehe auch 3.6.3) zur Zeitschrift müssen innerhalb des Jahres eine eigene Nummerierung haben. Das Wort „Bewerbung“ sollte immer deutlich auf der Titelseite oder einer kombinierten Titelseite gekennzeichnet sein.

In der Hauptveröffentlichung wird über den Veröffentlichungsdaten ein Hinweis auf das Vorhandensein einer separat veröffentlichten Ergänzung zur Veröffentlichung angebracht.

6.1.15 In Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch veröffentlicht werden, werden Folgendes ins Russische übersetzt: Übertiteldaten; Untertiteldaten; Name des Herausgebers; (redaktionelle) Postanschrift des Herausgebers; Name und Postanschrift der Druckerei. Veröffentlichungstitel

in transliterierter Form gegeben. Diese Informationen befinden sich über den Veröffentlichungsdaten auf der Endseite, der Rückseite der Titelseite, der zweiten, dritten oder vierten Seite des Covers und geben die Sprache des Haupttextes der Veröffentlichung an.

6.1.16 Bei der Zusammenfassung zweier oder mehrerer Publikationen zu einer ist es zulässig, der neuen Publikation den Titel einer der Vorgängerpublikationen zuzuordnen, das Gründungsjahr beizubehalten und die Nummerierung fortzusetzen.

Bei der Teilung einer Ausgabe in zwei oder mehr Ausgaben ist es zulässig, den bisherigen Titel und die bisherige Nummerierung nur einer der neu gebildeten Ausgaben zuzuordnen. Für alle im Rahmen der Teilung entstandenen Publikationen bleibt das Gründungsjahr der Publikation erhalten.

Alle Änderungen in der Veröffentlichung (Umbenennung, Änderung der Untertiteldaten, Klärung des Gründungsjahres, Nummerierung, Verschiebung des Erscheinungsortes der Veröffentlichung usw.) sind in der letzten unveränderten und in der ersten geänderten Ausgabe (Nummern) am zu melden Rückseite der Titelseite oder der zweiten Seite des Umschlags.

6.1.17 Für eine Zeitschrift werden bei Bedarf ein Abstract, ein Abstract und ein Literaturverzeichnis zur Verfügung gestellt (siehe auch 3.4.1).

6.2 Fortlaufende Ausgaben

6.2.1 Das Impressum umfasst: Titel der Veröffentlichung; privater Titel der Ausgabe; Overhead-Daten; Untertiteldaten; Informationen über Redakteure, Redaktion, Compiler, Korrektoren; Nummerierung; Ausgabe; Abschlussdaten; Klassifizierungsindizes; internationale Standardseriennummer; Barcodes; Copyright-Zeichen.

6.2.2 Titelgestaltung; Kopfdaten; Informationen über Redakteure, Redaktion, Compiler, Korrektoren; Ausgabedaten; Freigabedaten, internationale Standardseriennummer (ISSN); Klassifizierungsindizes; Barcodes; Copyrightzeichen; Informationen über parallele Veröffentlichungen in anderen Sprachen und Anwendungen; Informationen zu Fusion, Spaltung, Auflösung und Änderungen in der Veröffentlichung – siehe 6.1.

6.2.3 Zu den Untertiteldaten gehören: Art der Veröffentlichung; Name des verantwortlichen Herausgebers; Gründungsjahr der Publikation; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang.

Untertiteldaten werden unter dem Titel der Veröffentlichung auf der Titelseite angegeben.

6.2.4 Die Nummerierung beginnt mit dem Gründungsdatum der nummerierten Publikation (Bruttonummerierung).

Die Heftnummer ist unter dem Titel der Publikation und Untertitelangaben auf der Titelseite angegeben.

Blatt sowie auf der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels.

6.2.5 Impressumsinformationen in Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden, und Informationen über die Sprache des Textes der Veröffentlichung – siehe 6.1.15. Darüber hinaus wird bei der Übersetzung ins Russische der Name der Organisation angegeben, in deren Namen die Veröffentlichung veröffentlicht wird, bzw. der Organisation, die für die Veröffentlichung der gesamten laufenden Veröffentlichung verantwortlich ist.

6.2.6 Zusammenfassung, Zusammenfassung und bibliografischer Streifen – siehe 6.1.17.

6.3 Zeitungen

6.3.1 Zu den Ausgabeinformationen gehören: Titel; Untertiteldaten; Nummerierung; Erscheinungsdatum der Ausgabe; Angaben zu Herausgebern und/oder Redaktionsbeirat; Daten freigeben.

6.3.2 Titel – siehe 6.1.2.

6.3.3 Zu den Untertiteldaten gehören: der Name des Herausgebers (der für die Veröffentlichung verantwortlichen Organisation); Angaben zur Häufigkeit der Veröffentlichung; Jahr, Monat oder Datum der Gründung der Zeitung; Informationen zu parallelen Veröffentlichungen in anderen Sprachen und Anwendungen. Die Angabe des fortlaufenden Erscheinungsjahres anstelle des Gründungsjahres der Zeitung ist nicht zulässig.

Untertiteldaten werden auf der Titelseite platziert.

Bei wechselbaren Seiten und wenn eine Zeitung oder ihre einzelnen Ausgaben in verschiedenen Ausgaben erscheinen, geben die Untertiteldaten die Besonderheiten der Ausgabe an (Abend, Stadt, Regional, Zone, Rand, für bestimmte Leserkategorien).

6.3.4 Der Name des Zeitungsherausgebers, die Worte „Redaktionsausschuss“ und/oder „Zusammensetzung des Redaktionsausschusses“ sind unten auf der letzten Seite über den Veröffentlichungsdaten angegeben.

6.3.5 Zeitungsnummern werden oben auf der Titelseite in arabischen Ziffern angegeben. Nach der aktuellen Nummer (vom Beginn des Kalenderjahres) darf in Klammern die Brutto-Seriennummer (vom Gründungsdatum der Zeitung) angegeben werden.

6.3.6 Das Erscheinungsdatum der Ausgabe, das den Wochentag, den Tag (in arabischen Ziffern), den Namen des Monats (ohne Abkürzung) und das Jahr enthält, wird auf der Titelseite der Zeitung angegeben.

6.3.7 Zu den Ausstellungsdaten gehören: Veröffentlichungslizenznummer und Ausstellungsdatum (Registrierungsbescheinigung); Umfang der Publikation in dem Format angepassten Druckbögen

zwei Seiten A2-Zeitung (420 x 595 mm); Verkehr; vollständige Postanschrift und Telefonnummer der Redaktion; Auftragsnummer der Druckerei; Name und vollständige Postanschrift der Druckerei.

Die Veröffentlichungsdaten finden Sie unten auf der letzten Seite der Zeitung.

6.3.8 Informationen über den Fortbestand der Zeitung und Änderungen in der Veröffentlichung finden Sie auf der ersten Seite bzw. am Ende der letzten Seite. Diese Informationen müssen gemäß den in 6.1.16 festgelegten Anforderungen erstellt werden.

6.3.9 Wenn eine Veröffentlichung parallel in mehreren Sprachen veröffentlicht wird, ist neben einem entsprechenden Hinweis auch der ins Russische übersetzte Titel über den Veröffentlichungsdaten anzugeben.

6.3.10 Ausgabeinformationen in Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt und ins Russische übersetzt wurden, enthalten: Untertitelinformationen; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang; vollständige Postanschrift der Redaktion; Name und vollständige Postanschrift der Druckerei. Der Titel der Veröffentlichung wird in transliterierter Form angegeben.

Diese Informationen befinden sich unten auf der letzten Seite der Zeitung und geben die Sprache des Haupttextes der Veröffentlichung an.

7 Blattausgaben

7.1 Text- und Bildpublikationen (ausgenommen Postkarten)

7.1.1 Zu den Ausgabeinformationen gehören: Informationen über Autoren, Compiler, Künstler, Fotografen; Titel der Veröffentlichung (Kunstwerk); Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Copyright-Zeichen.

7.1.3 Der Titel der Veröffentlichung (Kunstwerk) wird bei Textblattpublikationen im Titelteil des Blattes vor dem Text angegeben.

Der Titel der blattgrafischen Veröffentlichungen ist am linken unteren Rand des Blattes angegeben.

Der Titel enthält außerdem links unten den vom Autor festgelegten oder dem Werk historisch zugeordneten Namen des Kunstwerks (bei Porträts Nachname, Vorname, Vatersname und Lebensjahr der abgebildeten Person). Rand des Blattes.

7.1.4 Untertitelangaben (siehe auch 3.3.5) von Textpublikationen werden unter dem Titel im Titelteil des Blattes platziert.

Die Untertiteldaten der ISO-Ausgaben werden am linken unteren Rand des Blattes platziert.

Die Unterrubrik Daten von Kunstreproduktionen und -drucken geben an: die Art des Kunstwerks; Zeit und Ort der Entstehung eines Kunstwerks; Ort der Aufbewahrung oder Ausstellung des Originals; Informationen zum Autor und Werk.

7.1.5 Ausgabedaten (siehe auch 3.3.6) werden in der Mitte des unteren Blattrandes angegeben.

7.1.6 Freigabedaten (siehe auch 3.3.7) sind am rechten unteren Rand des Blattes angegeben.

7.1.7 Ausgabeinformationen in Blattpublikationen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden, werden ins Russische übersetzt. Die Namen der Autoren und an der Entstehung der Publikation beteiligten Personen werden in transliterierter Form angegeben. Die Ausgabeinformationen werden am unteren Rand des Blattes platziert und geben die Sprache des Textes der Veröffentlichung an.

7.2 Schöne Postkarten

7.2.1 Das Impressum umfasst: den Namen des Künstlers oder Fotografen; Titel; Impressum (Verlagsname und Erscheinungsjahr); Freigabedaten (Auftragsnummer der Druckerei, Auflage); Copyright-Zeichen.

7.2.2 Auf Reproduktionspostkarten werden zusätzlich zu den aufgeführten Informationen folgende Angaben gemacht:

Art des Kunstwerks, Zeit und Ort seiner Entstehung, Ort der Aufbewahrung bzw. Ausstellung, Angaben zum Urheber und Werk.

Die Impressumsinformationen finden Sie auf der Rückseite (Adresse – bei Postkarten).

7.3 Blatt vollständige Veröffentlichungen

7.3.1 Zu den Ausgabeinformationen (siehe auch 3.3) gehören: Angaben zu den Autoren und anderen an der Erstellung der Publikation beteiligten Personen; Titel; Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Copyright-Zeichen.

3.4.2 Zusätzlich zu den oben genannten Elementen der Ausgabeinformationen ist der Verlag berechtigt, nach eigenem Ermessen weitere Informationen zu den Veröffentlichungen bereitzustellen.

3.5 Veröffentlichung von Ausgabeinformationen

3.5.1 Die Ausgabeinformationen werden platziert auf: der Titelseite und ihrer Rückseite, der kombinierten Titelseite (oben auf der ersten Seite mit dem Text), der ersten, letzten Seite der Publikation oder der Schlussseite – in Büchern, Broschüren , Alben, Noten, Bulletins, Sammlungen; die erste Seite (oder den oberen Rand der ersten Seite) und den unteren Rand der letzten Seite – bei Broschüren, Faltblättern, Zeitungen und Kalendern (mit Ausnahme von Taschen- und Mini-Stundenzettelkalendern), den oberen Rand des Blattes und den unteren Rand des Blattes - in Plakaten, Verkehrsplänen, Text- und Grafikplakaten, Kunstreproduktionen, Drucken; auf der Rückseite - in edlen Postkarten, Taschen- und Miniatur-Stundenzettelkalendern.

Bei einer Blockstärke von mehr als 9 mm ist die Angabe der Hauptelemente der Ausgabeinformation des Titelblattes auf dem Einbandrücken und Einbanddeckel zwingend erforderlich.

3.5.2 Wenn keine Titelseite vorhanden ist, sollten die Ausgabeinformationen auf der kombinierten Titelseite, der Vorderseite des Einbanddeckels oder der ersten Seite des Einbands platziert werden.

3.5.3 Nachdruck- und Faksimile-Veröffentlichungen müssen zwei Titelseiten haben: die Titelseite der neu reproduzierten Veröffentlichung und die Titelseite der Originalveröffentlichung. Die Ausgabeinformationen zur neu vervielfältigten Publikation sind auf der ersten Titelseite angegeben. Über den Veröffentlichungsdaten ist eine separate Zeile mit „Nachdruckausgabe“, „Faksimileausgabe“ gekennzeichnet.

3.6 Sonderfälle der Veröffentlichung von Ausgabeinformationen

3.6.1 Bei Veröffentlichungen mit gemischten Texten in verschiedenen Sprachen werden die Namen der Autoren und/oder der Titel auf der Titelseite in allen in dieser Veröffentlichung verwendeten Sprachen angegeben. Alle anderen Elemente der Ausgabeinformationen werden in einer der Sprachen des Textes der Veröffentlichung angegeben.

3.6.2 Bei Veröffentlichungen, die von mehreren Verlagen gemeinsam herausgegeben werden, werden auf der Titelseite der Standort und der Name des jeweiligen Partnerverlages angegeben.

3.6.3 Ausgabeinformationen in separat veröffentlichten Anwendungen werden abhängig von der Art der Veröffentlichung formatiert (siehe Abschnitte 4-7).

In der Hauptveröffentlichung werden Informationen über das Vorhandensein einer separat veröffentlichten Anwendung, die Häufigkeit ihrer Veröffentlichung und ihre Besonderheiten über den Veröffentlichungsdaten platziert.

3.6.4 Registrierung von Ausgabeinformationen für bestimmte Arten von Veröffentlichungen, siehe: Abschnitt 4 – Buchveröffentlichungen, einschließlich nichtperiodischer Reihen; Abschnitt 5 – Musikausgaben; Abschnitt 6 – Serienpublikationen (periodisch und fortlaufend, einschließlich periodischer und fortlaufender Reihen); Abschnitt 7 – Blattveröffentlichungen; Abschnitt 8 – Veröffentlichungen, die speziell für den Export bestimmt sind.

4 Buchausgaben

4.1 Schlüsselelemente der Ausgabe

4.1.1 Die Ausgabeinformationen von Buchveröffentlichungen umfassen: Informationen über die Autoren und andere an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligte Personen; Veröffentlichungstitel; Kopfdaten; Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Nachdruckinformationen; Klassifizierungsindizes; Autorenzeichen; internationale Standardbuchnummern und Barcodes; Copyright-Zeichen.

4.2 Veröffentlichung von Ausgabeinformationen

Bei wiederholten Monoausgaben werden auf der Rückseite des Titelblatts Hinweise auf Veränderungen im Autorenteam gegeben.

In fremdsprachigen Veröffentlichungen wird der Name des Autors möglichst vollständig angegeben.

4.2.2 Der Titel der Veröffentlichung wird auf der Titelseite und oberhalb der Veröffentlichungsdaten durch Druckmittel hervorgehoben angezeigt.

Bei wiederholten Auflagen werden auf der Rückseite des Titelblatts Hinweise auf Titeländerungen sowie auf den Titel der Vorauflage gegeben.

4.2.3 Overhead-Daten werden oben auf der Titelseite, auf dem Gegentitel oder Vortitel platziert (siehe auch 3.3.4).

Der Name der Organisation, in deren Namen die Veröffentlichung veröffentlicht wird, erfolgt in der amtlich festgelegten Form.

In Veröffentlichungen von Materialien von Konferenzen, Kongressen, Symposien, Tagungen usw. deren Veranstalter sind in den Kopfdaten angegeben.

4.2.4 Untertiteldaten werden auf der Titelseite unter dem Titel platziert (siehe auch 3.3.5).

Es werden die Namen der Übersetzer in Sammlungen von Werken erstellt, die von verschiedenen Personen übersetzt wurden

Registrierung von Informationen über Compiler – siehe 4.2.5, Redakteure – siehe 4.2.6, Illustratoren und Grafikdesigner – siehe 4.2.7.

4.2.5 Der Name des Verfassers ist auf der Titelseite in den Untertiteldaten oder auf deren Rückseite angegeben.

Die Vorgehensweise bei der Angabe des Compilernamens ähnelt der Angabe des Autorennamens – siehe 4.2.1.

Vor dem Namen des Compilers sollten Wörter angegeben werden, die die Art der geleisteten Arbeit definieren.

GOST 7.4-95

4.2.6 Angaben zum verantwortlichen (wissenschaftlichen) Herausgeber finden Sie auf dem Titelblatt bzw. auf dessen Rückseite.

Angaben zur Zusammensetzung der Redaktion finden Sie auf der Titelseite, deren Rückseite oder dem Gegentitel.

Informationen zum Herausgeber, Kunstredakteur, technischen Redakteur und Korrektor finden Sie oberhalb der Veröffentlichungsdaten in der oben genannten Reihenfolge.

4.2.7 Bei illustrierten Publikationen sind die Namen der Illustratoren, Grafiker und Fotografen auf der Titelseite bzw. deren Rückseite angegeben.

4.2.8 Die Ausgabedaten (siehe auch 3.3.6) sind unten auf der Titelseite angegeben.

Bei wiederholten Ausgaben ist auf der Rückseite des Titelblatts das Erscheinungsjahr der vorherigen Ausgabe angegeben.

4.2.9 Die Heftangaben (siehe auch 3.3.7) werden auf der letzten Seite der Veröffentlichung, auf der Rückseite des Titelblatts sowie auf der 3. und 4. Seite des Umschlags platziert.

Die Veröffentlichungsdaten auf der Rückseite der Titelseite werden unten auf der Seite bis zum Copyright-Symbol und der internationalen Standardbuchnummer aufgeführt.

Informationen über die Art der Veröffentlichung für den vorgesehenen Zweck finden Sie oberhalb der Veröffentlichungsdaten, oberhalb des vollständigen Namens des Autors und, falls kein Autor angegeben ist, oberhalb des Titels.

Informationen über die Art der Veröffentlichung für den vorgesehenen Zweck werden nach GOST 7.60 bestimmt (offizielle, wissenschaftliche, populärwissenschaftliche, massenpolitische, pädagogische, produktive und praktische, normative produktive und praktische Veröffentlichung, Nachschlagewerk, Werbung, Literatur und Kunst, Freizeitpublikation). .

4.2.10 Der Hinweis, dass es sich bei der Veröffentlichung um einen Nachdruck handelt, sowie Informationen über die Veröffentlichung, aus der der Nachdruck erstellt wurde, finden Sie auf der Rückseite des Titelblatts. Auf der Titelseite einer solchen Publikation sind im Impressum der Erscheinungsort der Publikation, der Name des Verlags, der den Nachdruck durchgeführt hat, und das Jahr des Nachdrucks angegeben.

Informationen über die Veröffentlichung, aus der der Nachdruck erstellt wurde, erfolgen gemäß GOST 7.1.

4.2.11 Dem Klassifizierungsindex ist eine Abkürzung vorangestellt, die den Namen des Klassifizierungssystems angibt. Der Klassifikationsindex ist eine Bezeichnung einer Klassifikationsabteilung. Der Klassifizierungsindex wird nach den entsprechenden Tabellen UDC und BBK erstellt.

Der UDC-Index wird in einer separaten Zeile in der oberen linken Ecke der Titelseite platziert.

Der BBK-Index wird in einer separaten Zeile in der oberen linken Ecke der Titelseite unter dem UDC-Index platziert.

4.2.12 Das Autorenzeichen besteht aus dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Autors (des Erstautors, wenn die Veröffentlichung nicht mehr als drei Autoren hat) oder dem ersten Buchstaben des ersten Wortes des Titels (wenn es mehr als drei Autoren gibt). es gibt keine Autoren) und eine zweistellige Zahl, die den Anfangsbuchstaben dieses Nachnamens oder Titels entspricht.

4.2.13 Die International Standard Book Number (ISBN) wird gemäß GOST 7.53 angegeben und in der unteren linken Ecke der Titelseite oder im unteren linken Teil der kombinierten Titelseite platziert.

4.2.14 Barcodes – siehe 3.3.10.

4.2.16 Ausgabeinformationen in Gesamtpublikationen werden zu jeder im Set enthaltenen Publikation sowie zu der Hülle, dem Ordner und dem Cover bereitgestellt.

Auf jeder im Set enthaltenen Publikation sind der Titel des Sets und Angaben zur Anzahl der Publikationen im Set angegeben.

4.2.17 Bei Veröffentlichungen, die erstmals in Übersetzung veröffentlicht werden, sind die Titelblattangaben in der Originalsprache auf der Rückseite des Titelblatts oder auf dem Gegentitel angegeben.

4.2.18 Bei Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden, unterliegen alle auf der Titelseite angegebenen Ausgabeinformationen, mit Ausnahme der Namen der Autoren und der an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligten Personen, einer obligatorischen Übersetzung ins Russische. Namen werden in transliterierter Form angegeben. Diese Informationen werden über den Veröffentlichungsdaten und den davor stehenden Informationen auf der letzten Seite der Veröffentlichung oder auf der Rückseite des Titelblatts angegeben und geben die Sprache des Haupttextes der Veröffentlichung an.

4.2.19 Bei Serienpublikationen sind in den oben genannten Titeldaten der Titel der Reihe, die Heftnummer der Reihe, der Titel der Unterreihe und die Heftnummer der Unterreihe angegeben.

Der Titel der Reihe und seine Übersetzung müssen für alle Ausgaben dieser Reihe gleich sein.

Die Namen der an der Entstehung der gesamten Reihe beteiligten Personen (Herausgeber, Verfasser, Künstler und Mitglieder des Herausgebergremiums der Reihe) sind unter dem Titel der Reihe auf der Titelseite, dem Gegentitel oder auf der Rückseite angegeben die Titelseite mit Worten, die die Art der geleisteten Arbeit angeben (z. B. „Herausgeber der Reihe“).

Als Gründungsjahr der Reihe gilt das Erscheinungsjahr des ersten Buches der Reihe.

Das Gründungsjahr der Reihe ist unter dem Titel der Reihe auf der Titelseite bzw. dem Gegentitel angegeben.

4.2.20 Bei mehrbändigen Veröffentlichungen wird der Name des Autors über dem allgemeinen Titel angegeben, wenn alle Bände den gleichen Autor haben, und wird in vollständiger Form über den Veröffentlichungsdaten wiederholt; Wenn Bände unterschiedliche Autoren haben, werden deren Namen unter der Bandnummer angegeben und oberhalb der Veröffentlichungsdaten vollständig wiederholt.

Der allgemeine Titel einer mehrbändigen Veröffentlichung und ihre Übersetzung müssen in allen Bänden gleich sein. Der allgemeine Titel ist auf der Titelseite und/oder dem Gegentitel angegeben.

Der Titel eines Einzelbandes (Privattitel) wird auf der Titelseite unter der Bandnummer angegeben, wenn alle Bände den gleichen Autor haben; Wenn Bände unterschiedliche Autoren haben, wird der Titel des Bandes unter dem Namen des Autors platziert.

Unter dem allgemeinen Titel werden Untertiteldaten zur gesamten mehrbändigen Veröffentlichung platziert, einschließlich Informationen über die Anzahl der Bände, für die die Veröffentlichung konzipiert ist. Untertiteldaten zu einem bestimmten Band werden auf der Titelseite unter dem Bandtitel platziert.

Die Zusammensetzung des Herausgebergremiums der gesamten mehrbändigen Publikation ist unter den allgemeinen Titel- und/oder Untertitelangaben zur gesamten mehrbändigen Publikation angegeben.

Die Zusammensetzung des Herausgebergremiums eines Einzelbandes ist unter dem Titel des Einzelbandes (Privattitel) bzw. dessen Untertitelangaben angegeben.

Das Erscheinungsjahr der mehrbändigen Ausgabe im zweiten und den folgenden Bänden der mehrbändigen Ausgabe ist auf der Rückseite des Titelblatts angegeben.

4.2.21 Eine Zusammenfassung und/oder ein MACC wird in allen Buchveröffentlichungen bereitgestellt, mit Ausnahme von wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu naturwissenschaftlichen und technischen Themen. Die Zusammenfassung wird in wissenschaftlichen Publikationen zu naturwissenschaftlichen und technischen Themen veröffentlicht (siehe auch 3.4.1). Das Abstract, MAKK oder Abstract wird auf der Rückseite des Titelblatts, auf der letzten Seite der Publikation, auf der zweiten Seite des Covers oder auf dem Schutzumschlag platziert.

5 Notenausgaben

5.1 Schlüsselelemente der Ausgabe

5.1.1 Zu den Ausgabeinformationen von Musikpublikationen gehören: Informationen über die Autoren und andere Personen, die an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligt waren; Veröffentlichungstitel; Kopfdaten; Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Landesvorstandsnummer; Barcodes; Copyright-Zeichen.

5.1.2 Untertiteldaten umfassen: Informationen über das Musikgenre, die Musikform, die Art der Musik, die Tonalität; Angaben zu den Aufführungsmitteln (Instrument, Ensemble, Orchester, Stimme etc.); Opus (Werk) und die darin enthaltene Seriennummer; Fachindexnummer; Angaben über die Anzahl der in der Publikation enthaltenen Akte, Aktionen, Gemälde, Werkteile; Informationen über die Art des Werkes des Autors (Autorenausgabe) oder einer Neufassung, Version; Angaben über die Klasse oder den Kurs spezieller Musikinstitutionen, für die die Veröffentlichung bestimmt ist (sofern diese nicht im Titel der Reihe enthalten sind); Angaben zur Präsentationsform des Notentextes (Partitur, Stimme, Regie) und/oder Klavier.

Zu den Untertiteldaten separat veröffentlichter Auszüge gehören auch: der Titel eines Bühnenwerks, eines Films oder Videofilms, einer Radio- oder Fernsehproduktion, eines mehrfrequenten Musikwerks oder eines Gesangszyklus (Gesang-Instrumental); der Name eines Teils eines mehrfrequenten Musikwerks oder eines Vokalzyklus (Gesangsinstrumental), der einen eigenen Namen hat; in separat veröffentlichten Auszügen aus Opern die ersten Worte der Arie, nicht jedoch das Rezitativ oder die Szene.

5.1.3 Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgabeinformationen in Buchmusikausgaben – siehe Abschnitt 4; Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgabeinformationen in periodischen und laufenden Musikpublikationen – siehe Abschnitt 6.

5.2 Veröffentlichung von Ausgabeinformationen

5.2.1 Der Name des Komponisten wird auf der Titelseite vor dem Titel der Veröffentlichung angezeigt und oberhalb der Veröffentlichungsdaten in vollständiger Form wiederholt.

GOST 7.4-95

5.2.2 Der Name des Autors der Bearbeitung oder Transkription (Arrangement), Instrumentierung (Orchestrierung), Bearbeitung, Harmonisierung, Aufnahme (Notation) eines separat veröffentlichten Musikwerks oder aller in der Sammlung enthaltenen Musikwerke wird mit Worten angegeben, die das beschreiben Art der geleisteten Arbeit („Arrangement“, „Verarbeitung“, „Aufgezeichnet“ usw.), auf der Titelseite in den Unterüberschriftendaten und in vollständiger Form über den Freigabedaten wiederholt.

Der Name des Autors des Arrangements bzw. Arrangements (Arrangements), Instrumentierung (Orchestrierung), Umarbeitung, wenn es sich um den Komponisten selbst handelt, wird auf der Titelseite in den Untertiteldaten nicht wiederholt, sondern durch Angaben über die Art der Bearbeitung ersetzt vom Komponisten geschaffene Autorenarbeit („In der Bearbeitung des Autors“, „Bearbeitung des Autors für ...“, „Bearbeitung durch den Autor“ usw.).

5.2.3 Der Titel des literarischen Werks (einschließlich des Librettos), sofern er vom Titel des in der Veröffentlichung enthaltenen Musikwerks abweicht, wird zusammen mit Angaben zu seinen Autoren und/oder einer Angabe der literarischen Gattung auf dem Titel angegeben Seite in den Untertiteldaten.

5.2.4 Der Name des Compilers, der zugleich Urheber der Bearbeitung bzw. Bearbeitung (Arrangement), Instrumentierung (Orchestrierung), Bearbeitung, Harmonisierung, Aufnahme (Notation) aller in der Sammlung enthaltenen Werke ist, wird mit angegeben Wörter, die die Art der geleisteten Arbeit definieren („Zusammengestellt und harmonisiert“, „Zusammenstellung der Sammlung und Autor des Arrangements der Stücke“, „Arrangement und Auswahl der Stücke für das Album“, „Zusammengestellte und produzierte Notenschrift“ usw. ), auf der Titelseite in den Untertiteldaten und werden oberhalb der Veröffentlichungsdaten vollständig wiederholt.

Der auf der Beilage angegebene Name des Herausgebers einer bestimmten Stimme wird im Klavier wiederholt.

5.2.5 Die Nummer des nationalen Spielbretts ist unten auf jedem Musikstreifen unter dem Notensystem angebracht.

5.2.6 Bei Einzelblatt-Musikpublikationen wird das Copyright-Symbol auf der ersten Seite der Publikation unten angezeigt. Urheberschutzzeichen in Musikpublikationen – siehe 3.3.11, 4.2.15.

5.2.7 Impressumsangaben in Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden – siehe 4.2.18 (Buchveröffentlichungen) und 6.1.15 (periodische und fortlaufende Veröffentlichungen).

6 Zeitschriften und fortlaufende Veröffentlichungen

6.1 Zeitschriften (außer Zeitungen)

6.1.1 Zu den Ausgabeinformationen gehören: Titel der Veröffentlichung, privater Titel der Ausgabe; Kopfdaten; Untertiteldaten; Informationen über Redakteure, Redaktion, Compiler, Künstler, Korrektoren; Nummerierung; Ausgabe; Abschlussdaten; Klassifizierungsindizes; internationale Standardseriennummer; Barcodes; Copyright-Zeichen.

6.1.2 Der Titel sollte äußerst einfach und kurz sein. Es ist zulässig, einen komplexen Titel anzugeben, der aus dem allgemeinen Titel der Veröffentlichung und dem Titel des Abschnitts (Reihe, Unterreihe) besteht.

Der Titel sollte das besondere Wissens- oder Tätigkeitsgebiet widerspiegeln, dem sich die Veröffentlichung widmet.

Der Titel sollte sich gestalterisch von anderen begleitenden Elementen abheben.

Die im Titel enthaltene Abkürzung, die den Namen der Verlagsorganisation angibt, wird in den Untertitel- oder Übertiteldaten offengelegt.

Der Titel der Veröffentlichung wird auf der Titelseite oder Sammeltitelseite sowie auf der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels platziert.

Der Titel eines Teils einer Publikation (Reihe, Unterreihe) muss über den gesamten Erscheinungszeitraum der Publikation hinweg derselbe sein. Es ist nicht erlaubt, den Titel eines Abschnitts einer Publikation (Reihe, Unterreihe) durch dessen Emblem (Marke) zu ersetzen.

Der Privattitel wird, sofern in einzelnen Ausgaben vorhanden, unter dem Titel der Veröffentlichung hinter der Heftnummer auf dem Titelblatt bzw. Sammeltitelblatt sowie auf der ersten Umschlagseite bzw. der Vorderseite des Einbandumschlags platziert.

Auch bei übersetzten Publikationen wird der Titel in der Sprache, aus der die Übersetzung angefertigt wurde, auf dem Titelblatt oder einem Sammeltitelblatt angegeben.

1. ENTWICKELT von der Russischen Buchkammer des Pressekomitees der Russischen Föderation.

EINGEFÜHRT von Gosstandart aus Russland

2. ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 7-95 vom 26. April 1995). Folgende Personen stimmten für die Annahme:

Name des Staates (Name der nationalen Normungsorganisation)

Republik Kasachstan (Gosstandart der Republik Kasachstan)

Russische Föderation (Gosstandart of Russia)

Republik Usbekistan (Uzgosstandart)

Ukraine (Gosstandart der Ukraine)

3. Die Norm entspricht den „IEC/ISO-Richtlinien, Teil 3, 1989 „Ausarbeitung und Ausführung internationaler Normen“ hinsichtlich der Anforderungen an die Erstellung, Präsentation und Ausführung von Normen

4. Durch das Dekret des Ausschusses der Russischen Föderation für Normung, Messtechnik und Zertifizierung vom 18. Oktober 1995 N 545 wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 7.4-95 am 1. Juli 1996 direkt als staatliche Norm der Russischen Föderation in Kraft gesetzt .

Gültig Leitartikel von 01.01.1970

Name des Dokuments„VERÖFFENTLICHUNGEN. WICHTIGE INFORMATIONEN. GOST 7.4-95“ (genehmigt durch Beschluss des Staatsstandards der Russischen Föderation vom 18. Oktober 1995 N 545) (geändert am 1. Juli 2000)
Art des DokumentsVorschrift, Norm
EmpfangsvollmachtStaatsstandard der Russischen Föderation, vereinte Gremien der GUS-Staaten
DokumentnummerGOST 7.4-95
Annahmedatum01.01.1970
Änderungsdatum01.01.1970
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
Statusgültig
Veröffentlichung
  • Das Dokument wurde in dieser Form nicht veröffentlicht
  • (in der Fassung vom 18. Oktober 1995 – M.: IPK Standards Publishing House, 1996)
NavigatorAnmerkungen

„VERÖFFENTLICHUNGEN. WICHTIGE INFORMATIONEN. GOST 7.4-95“ (genehmigt durch Beschluss des Staatsstandards der Russischen Föderation vom 18. Oktober 1995 N 545) (geändert am 1. Juli 2000)

INTERSTATE STANDARD Vorwort

1 ENTWICKELT von der Russischen Buchkammer des Presseausschusses der Russischen Föderation, TC 191 „Wissenschaftliche und technische Informationen, Bibliothek und Verlagswesen“

EINGEFÜHRT von Gosstandart aus Russland

2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll N 7-95 vom 26. April 1995)

3 Die Norm erfüllt die „IEC/ISO-Richtlinien, Teil 3, 1989 „Entwurf und Ausführung internationaler Normen“ hinsichtlich der Anforderungen an die Erstellung, Darstellung und Ausführung von Normen

4 Durch das Dekret des Ausschusses der Russischen Föderation für Normung, Messtechnik und Zertifizierung vom 18. Oktober 1995 N 545 wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 7.4-95 am 1. Juli 1996 direkt als staatliche Norm der Russischen Föderation in Kraft gesetzt.

5 STATT GOST 7.4-86

1 EINSATZBEREICH

Dieser Standard legt Anforderungen an Ausgabeinformationen und deren Platzierung in Text-, Musik- und visuellen Veröffentlichungen fest.

Die Norm gilt nicht für kartografische und informative Veröffentlichungen.

Der Standard ist für Verlage und Druckereien verbindlich, unabhängig von deren organisatorischer und rechtlicher Struktur, Abteilungszugehörigkeit und Eigentumsform.

2. RECHTSVORSCHRIFTEN

GOST 7.1-84 Bibliografische Beschreibung des Dokuments. Allgemeine Anforderungen und Redaktionsregeln

GOST 7.5-88 Veröffentlichungsdesign von Materialien, die in periodischen und laufenden Veröffentlichungen und nicht periodischen Sammlungen enthalten sind

GOST 7.9-77 Zusammenfassung und Anmerkung

GOST 7.23-80 Informationspublikationen. Haupttypen, Struktur und Design

GOST 7.51-84 Karten für Kataloge und Aktenschränke. Allgemeine Anforderungen

GOST 7.53-86-Veröffentlichungen. Internationale Standardnummerierung

GOST 7.56-89 System von Standards für Information, Bibliothek und Veröffentlichung. Editionen. Internationale Standard-Seriennummerierung

GOST 7.60-90 Editionen. Haupttypen. Begriffe und Definitionen

3. Allgemeine Bestimmungen 3.1. Ausgabe definieren

3.1.1 Ausgabeinformationen – eine Reihe von Elementen, die die Veröffentlichung charakterisieren und für deren Gestaltung, Information der Verbraucher, bibliografische Verarbeitung und statistische Erfassung bestimmt sind.

3.2. Zusammensetzung, Liste und Speicherort der Ausgabeinformationen

3.2.1 Zusammensetzung, Auflistung und Ort der ausgegebenen Informationen richten sich nach der Art der Veröffentlichung.

3.2.2 Es ist nicht gestattet, den durch den Standard festgelegten Speicherort der Ausgabeinformationen zu ändern.

3.2.3 Abweichungen zwischen denselben Informationen, die an verschiedenen Stellen der Veröffentlichung veröffentlicht wurden, sind nicht zulässig, außer in den in den Abschnitten 4-6 genannten Fällen.

3.2.4 Elemente der Ausgabeinformationen, die allen oder mehreren Bänden der Publikation gemeinsam sind (Teile, Hefte, Nummern), müssen in ihrer Darstellungsform unterschiedslos dargestellt werden.

3.3. Schlüsselelemente der Ausgabe

3.3.1 Die Hauptelemente der Ausgabeinformationen sind: Informationen über die Autoren und andere Personen, die an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligt waren; Veröffentlichungstitel; Kopfdaten; Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Klassifizierungsindizes; internationale Standardnummern; Barcodes; Copyright-Zeichen.

Die Namen der Personen, die an der Erstellung der Publikation beteiligt waren (Ersteller, Übersetzer, Künstler, Zeichner, Fotografen, Rezensenten, Mitglieder der Redaktion, Autoren des Vorworts, des Einleitungsartikels, des Nachworts, der Kommentare, Notizen, der Herausgeber, Korrektoren, Künstler von Druckarbeiten in verbesserten Ausgaben) werden im Nominativ angegeben und geben die Art der geleisteten Arbeit an.

3.3.3 Titel der Veröffentlichung (siehe auch Abschnitte 4-7). Der Titel der Veröffentlichung wird in der Form angegeben, in der er vom Autor oder Verlag erstellt oder genehmigt wurde.

Veröffentlichungen ohne Titel sind nicht gestattet.

Der Titel, der allen Bänden, Heften und Veröffentlichungsnummern gemeinsam ist, muss im gleichen Format formatiert sein und sich von den übrigen Informationen auf der Titelseite unterscheiden.

Nicht aussagekräftige Titel, die aus Wörtern wie „Katalog“, „Bulletin“, „Proceedings“, „Wissenschaftliche Arbeiten“, „Wissenschaftliche Notizen“ bestehen, sind nicht zulässig. Im Genitiv wird ihnen der Name der Organisation hinzugefügt, die für die Veröffentlichung der Veröffentlichung verantwortlich ist.

3.3.4 Overhead-Daten – Informationen, die über dem Titel der Veröffentlichung platziert werden.

Zu den Kopfdaten können je nach Art der Veröffentlichung (siehe auch Abschnitte 4–7) gehören: Informationen über den Namen der Organisation, in deren Namen die Veröffentlichung veröffentlicht wird; Serientitel; Serienveröffentlichungsnummer; Gründungsjahr der Serie; Titel der Unterserie; Veröffentlichungsnummer der Unterserie.

3.3.5 Untertiteldaten – Informationen, die unter dem Titel der Veröffentlichung platziert sind.

Abhängig von der Art der Veröffentlichung (siehe auch Abschnitte 4–7) können Untertiteldaten Folgendes umfassen: Informationen zur Erläuterung des Titels; Angaben zur Leseradresse, Zweck der Veröffentlichung, Literaturgattung, Art der Veröffentlichung; Informationen über die Wiederholung der Veröffentlichung (Neuauflage), Bearbeitung, Genehmigung der Veröffentlichung als Lehrmittel, Lehrbuch oder amtliche Veröffentlichung; Angaben zur Sprache des Textes, aus dem das Werk übersetzt wird, und zum Namen des Übersetzers; Namen des Erstellers, des verantwortlichen (wissenschaftlichen) Redakteurs, des Illustrators und des Grafikdesigners; Informationen zur Redaktion; Angaben zur Anzahl der Bände, für die die mehrbändige Publikation konzipiert ist; Seriennummer des Bandes, Teils, Buches; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang.

Die Seriennummer des Nachdrucks sowie die Nummerierung der Bände, Ausgaben, Bücher, Teile usw. werden in arabischen Ziffern angegeben.

3.3.6 Zu den Ausgabedaten (siehe auch Abschnitte 4-7) gehören: Erscheinungsort, Name des Verlags und Erscheinungsjahr.

3.3.6.1 Als Erscheinungsort der Veröffentlichung gilt der gesetzliche Sitz des Herausgebers.

Der Erscheinungsort der Veröffentlichung wird nicht angegeben, wenn er Bestandteil des Verlagsnamens ist.

Als Erscheinungsort einer von einer Abteilung oder Zweigstelle des Verlages herausgegebenen Veröffentlichung gilt die gesetzliche Anschrift dieser Abteilung oder Zweigstelle.

3.3.6.2 Der Herausgeber ist die juristische Person, die die Veröffentlichung erstellt und veröffentlicht. Der Name des Herausgebers wird in der bei der Registrierung festgelegten Form angegeben.

Veröffentlichungen, die von einer Zweigstelle oder Tochtergesellschaft des Herausgebers herausgegeben werden, enthalten den Namen des Herausgebers, gefolgt vom Namen der Zweigstelle oder Tochtergesellschaft.

Bei Veröffentlichungen, die von mehreren Verlagen gemeinsam herausgegeben werden, werden Ort und Name des jeweiligen Partnerverlages angegeben.

3.3.6.3 Das Erscheinungsjahr wird in arabischen Ziffern ohne das Wort „Jahr“ oder die Abkürzung „g“ angegeben.

3.3.7 Zu den Freigabedaten (siehe auch Abschnitte 4-7) gehören die folgenden Informationen: Veröffentlichungslizenznummer und Ausstellungsdatum; Datum der Einreichung zum Satz und Signieren zum Druck; Typ, Anzahl, Papierformat und Blattanteil; Schriftart für den Haupttext; Art des Drucks; Umfang der Veröffentlichung in konventionellen Druck- und Buchhaltungs-Publikationsblättern; Verkehr; Auftragsnummer der Druckerei; der Name und die vollständige Postanschrift des Herausgebers; Name und vollständige Postanschrift der Druckerei.

3.3.8 Zu den Klassifikationsindizes (siehe auch Abschnitte 4, 6) gehören: UDC-Index (Universal Decimal Classification), BBK-Index (Library and Bibliographic Classification).

3.3.9 Internationale Standardnummern (siehe auch Abschnitte 4, 6) umfassen: International Standard Book Number (ISBN) und International Standard Serial Number (ISSN).

3.3.10 Barcodes können auf der Rückseite des Einbands, des Einbanddeckels, des Schutzumschlags oder in der unteren linken oder rechten Ecke angezeigt werden. Barcodes sind nach dem EAN-Standard gestaltet.

3.3.11 Das Urheberrechtssymbol wird in allen Veröffentlichungen in Übereinstimmung mit der internationalen Gesetzgebung zum Schutz des geistigen Eigentums angezeigt. Das Urheberrechtssymbol besteht aus dem in einem Kreis eingeschlossenen Buchstaben „C“, dem Namen des Urheberrechtsinhabers und dem Erscheinungsjahr des Werks.

3.4. Zusätzliche Informationen zur Veröffentlichung

3.4.1 In Veröffentlichungen zu Informations- und bibliografischen Zwecken können ein Abstract, ein Abstract, ein Layout einer kommentierten Katalogkarte (MACC) und ein bibliografischer Streifen (Fußzeile) bereitgestellt werden.

Erstellung und Gestaltung von Anmerkungen und Abstracts – gemäß GOST 7.9; MAKK - gemäß GOST 7.51; Fußzeile - gemäß GOST 7.5 (siehe auch Abschnitte 2, 4); Erstellung einer bibliografischen Beschreibung für MAKK – gemäß GOST 7.1.

3.4.2 Zusätzlich zu den oben genannten Elementen der Ausgabeinformationen ist der Verlag berechtigt, nach eigenem Ermessen weitere Informationen zu den Veröffentlichungen bereitzustellen.

3.5. Platzieren der Ausgabeinformationen

3.5.1 Die Ausgabeinformationen werden platziert auf: der Titelseite und ihrer Rückseite, der kombinierten Titelseite (oben auf der ersten Seite mit dem Text), der ersten, letzten Seite der Publikation oder der Schlussseite – in Büchern, Broschüren , Alben, Noten, Bulletins, Sammlungen; die erste Seite (oder den oberen Rand der ersten Seite) und den unteren Rand der letzten Seite – bei Broschüren, Faltblättern, Zeitungen und Kalendern (mit Ausnahme von Taschen- und Mini-Stundenzettelkalendern), den oberen Rand des Blattes und den unteren Rand des Blattes - in Plakaten, Verkehrsplänen, Text- und Grafikplakaten, Kunstreproduktionen, Drucken; auf der Rückseite - in edlen Postkarten, Taschen- und Miniatur-Stundenzettelkalendern.

Bei einer Blockstärke von mehr als 9 mm ist die Angabe der Hauptelemente der Ausgabeinformation des Titelblattes auf dem Einbandrücken und Einbanddeckel zwingend erforderlich.

3.5.2 Wenn keine Titelseite vorhanden ist, sollten die Ausgabeinformationen auf der kombinierten Titelseite, der Vorderseite des Einbanddeckels oder der ersten Seite des Einbands platziert werden.

3.5.3 Nachdruck- und Faksimile-Veröffentlichungen müssen zwei Titelseiten haben: die Titelseite der neu reproduzierten Veröffentlichung und die Titelseite der Originalveröffentlichung. Die Ausgabeinformationen zur neu vervielfältigten Publikation sind auf der ersten Titelseite angegeben. Über den Veröffentlichungsdaten ist eine separate Zeile mit „Nachdruckausgabe“, „Faksimileausgabe“ gekennzeichnet.

3.6. Sonderfälle bei der Platzierung von Impressumsinformationen

3.6.1 Bei Veröffentlichungen mit gemischten Texten in verschiedenen Sprachen werden die Namen der Autoren und/oder der Titel auf der Titelseite in allen in dieser Veröffentlichung verwendeten Sprachen angegeben. Alle anderen Elemente der Ausgabeinformationen werden in einer der Sprachen des Textes der Veröffentlichung angegeben.

3.6.2 Bei Veröffentlichungen, die von mehreren Verlagen gemeinsam herausgegeben werden, werden auf der Titelseite der Standort und der Name des jeweiligen Partnerverlages angegeben.

3.6.3 Ausgabeinformationen in separat veröffentlichten Anwendungen werden abhängig von der Art der Veröffentlichung formatiert (siehe Abschnitte 4-7).

In der Hauptveröffentlichung werden Informationen über das Vorhandensein einer separat veröffentlichten Anwendung, die Häufigkeit ihrer Veröffentlichung und ihre Besonderheiten über den Veröffentlichungsdaten platziert.

3.6.4 Registrierung von Ausgabeinformationen für bestimmte Arten von Veröffentlichungen, siehe: Abschnitt 4 – Buchveröffentlichungen, inkl. nichtperiodische Reihe; Abschnitt 5 – Musikausgaben; Abschnitt 6 – Serienpublikationen (periodisch und fortlaufend, einschließlich periodischer und fortlaufender Reihen); Abschnitt 7 – Blattveröffentlichungen; Abschnitt 8 – Veröffentlichungen, die speziell für den Export bestimmt sind.

4. BUCHVERÖFFENTLICHUNGEN 4.1. Schlüsselelemente der Ausgabe

4.1.1 Die Ausgabeinformationen von Buchveröffentlichungen umfassen: Informationen über die Autoren und andere an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligte Personen; Veröffentlichungstitel; Kopfdaten; Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Nachdruckinformationen; Klassifizierungsindizes; Autorenzeichen; internationale Standardbuchnummern und Barcodes; Copyright-Zeichen.

4.2. Platzieren der Ausgabeinformationen

Bei wiederholten Monoausgaben werden auf der Rückseite des Titelblatts Hinweise auf Veränderungen im Autorenteam gegeben.

In fremdsprachigen Veröffentlichungen wird der Name des Autors möglichst vollständig angegeben.

4.2.2 Der Titel der Veröffentlichung wird auf der Titelseite und oberhalb der Veröffentlichungsdaten durch Druckmittel hervorgehoben angezeigt.

Bei wiederholten Auflagen werden auf der Rückseite des Titelblatts Hinweise auf Titeländerungen sowie auf den Titel der Vorauflage gegeben.

4.2.3 Overhead-Daten werden oben auf der Titelseite, auf dem Gegentitel oder Vortitel platziert (siehe auch 3.3.4).

Der Name der Organisation, in deren Namen die Veröffentlichung veröffentlicht wird, erfolgt in der amtlich festgelegten Form.

In Veröffentlichungen von Materialien von Konferenzen, Kongressen, Symposien, Tagungen usw. deren Veranstalter sind in den Kopfdaten angegeben.

4.2.4 Untertiteldaten werden auf der Titelseite unter dem Titel platziert (siehe auch 3.3.5).

Die Namen der Übersetzer in Sammlungen von Werken, die von verschiedenen Personen übersetzt wurden, werden gemäß GOST 7.5 formatiert.

Registrierung von Informationen über Compiler – siehe 4.2.5, Redakteure – siehe 4.2.6, Illustratoren und Grafikdesigner – siehe 4.2.7.

4.2.5 Der Name des Verfassers ist auf der Titelseite in den Untertiteldaten oder auf deren Rückseite angegeben.

Die Vorgehensweise bei der Angabe des Compilernamens ähnelt der Angabe des Autorennamens – siehe 4.2.1.

Vor dem Namen des Compilers sollten Wörter angegeben werden, die die Art der geleisteten Arbeit definieren: „Compiler“, „kompiliert“, „Autor-Compiler“, „Editor-Compiler“, „eine Auswahl getroffen“, „verarbeitet“, „zusammengefasst“, „eine Beschreibung zusammengestellt“, „aufgegriffen“, „entwickelt“, „zusammengebaut“, „aufgezeichnet“.

4.2.6 Angaben zum verantwortlichen (wissenschaftlichen) Herausgeber finden Sie auf dem Titelblatt bzw. auf dessen Rückseite.

Angaben zur Zusammensetzung der Redaktion finden Sie auf der Titelseite, deren Rückseite oder dem Gegentitel.

Informationen zum Herausgeber, Kunstredakteur, technischen Redakteur und Korrektor finden Sie oberhalb der Veröffentlichungsdaten in der oben genannten Reihenfolge.

4.2.7 Bei illustrierten Publikationen sind die Namen der Illustratoren, Grafiker und Fotografen auf der Titelseite bzw. deren Rückseite angegeben.

4.2.8 Die Ausgabedaten (siehe auch 3.3.6) sind unten auf der Titelseite angegeben.

Bei wiederholten Ausgaben ist auf der Rückseite des Titelblatts das Erscheinungsjahr der vorherigen Ausgabe angegeben.

4.2.9 Die Heftangaben (siehe auch 3.3.7) werden auf der letzten Seite der Veröffentlichung, auf der Rückseite des Titelblatts sowie auf der 3. und 4. Seite des Umschlags platziert.

Die Veröffentlichungsdaten auf der Rückseite der Titelseite werden unten auf der Seite bis zum Copyright-Symbol und der internationalen Standardbuchnummer aufgeführt.

Informationen über die Art der Veröffentlichung für den vorgesehenen Zweck finden Sie oberhalb der Veröffentlichungsdaten, oberhalb des vollständigen Namens des Autors und, falls kein Autor angegeben ist, oberhalb des Titels.

Informationen über die Art der Veröffentlichung für den vorgesehenen Zweck werden nach GOST 7.60 bestimmt (offizielle, wissenschaftliche, populärwissenschaftliche, massenpolitische, pädagogische, produktive und praktische, normative produktive und praktische Veröffentlichung, Nachschlagewerk, Werbung, Literatur und Kunst, Freizeitpublikation). .

4.2.10 Der Hinweis, dass es sich bei der Veröffentlichung um einen Nachdruck handelt, sowie Informationen über die Veröffentlichung, aus der der Nachdruck erstellt wurde, finden Sie auf der Rückseite des Titelblatts. Auf der Titelseite einer solchen Publikation sind im Impressum der Erscheinungsort der Publikation, der Name des Verlags, der den Nachdruck durchgeführt hat, und das Jahr des Nachdrucks angegeben.

Informationen über die Veröffentlichung, aus der der Nachdruck erstellt wurde, erfolgen gemäß GOST 7.1.

4.2.11 Dem Klassifizierungsindex ist eine Abkürzung vorangestellt, die den Namen des Klassifizierungssystems angibt. Der Klassifikationsindex ist eine Bezeichnung einer Klassifikationsabteilung. Der Klassifizierungsindex wird nach den entsprechenden Tabellen UDC und BBK erstellt.

Der UDC-Index wird in einer separaten Zeile in der oberen linken Ecke der Titelseite platziert.

Der BBK-Index wird in einer separaten Zeile in der oberen linken Ecke der Titelseite unter dem UDC-Index platziert.

4.2.12 Das Autorenzeichen besteht aus dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Autors (des Erstautors, wenn die Veröffentlichung nicht mehr als drei Autoren hat) oder dem ersten Buchstaben des ersten Wortes des Titels (wenn es mehr als drei Autoren gibt). es gibt keine Autoren) und eine zweistellige Zahl, die den Anfangsbuchstaben dieses Nachnamens oder Titels entspricht.

4.2.13 Die International Standard Book Number (ISBN) wird gemäß GOST 7.53 angegeben und in der unteren linken Ecke der Titelseite oder im unteren linken Teil der kombinierten Titelseite platziert.

4.2.14 Barcodes – siehe 3.3.10.

4.2.16 Ausgabeinformationen in Gesamtpublikationen werden zu jeder im Set enthaltenen Publikation sowie zu der Hülle, dem Ordner und dem Cover bereitgestellt.

Auf jeder im Set enthaltenen Publikation sind der Titel des Sets und Angaben zur Anzahl der Publikationen im Set angegeben.

4.2.17 Bei Veröffentlichungen, die erstmals in Übersetzung veröffentlicht werden, sind die Titelblattangaben in der Originalsprache auf der Rückseite des Titelblatts oder auf dem Gegentitel angegeben.

4.2.18 Bei Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden, unterliegen alle auf der Titelseite angegebenen Ausgabeinformationen, mit Ausnahme der Namen der Autoren und der an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligten Personen, einer obligatorischen Übersetzung ins Russische. Namen werden in transliterierter Form angegeben. Diese Informationen werden über den Veröffentlichungsdaten und den davor stehenden Informationen auf der letzten Seite der Veröffentlichung oder auf der Rückseite des Titelblatts angegeben und geben die Sprache des Haupttextes der Veröffentlichung an.

4.2.19 Bei Serienpublikationen sind in den oben genannten Titeldaten der Titel der Reihe, die Heftnummer der Reihe, der Titel der Unterreihe und die Heftnummer der Unterreihe angegeben.

Der Titel der Reihe und seine Übersetzung müssen für alle Ausgaben dieser Reihe gleich sein.

Die Namen der an der Entstehung der gesamten Reihe beteiligten Personen (Herausgeber, Verfasser, Künstler und Mitglieder des Herausgebergremiums der Reihe) sind unter dem Titel der Reihe auf der Titelseite, dem Gegentitel oder auf der Rückseite angegeben die Titelseite mit Worten, die die Art der geleisteten Arbeit angeben (z. B. „Herausgeber der Reihe“).

Als Gründungsjahr der Reihe gilt das Erscheinungsjahr des ersten Buches der Reihe.

Das Gründungsjahr der Reihe ist unter dem Titel der Reihe auf der Titelseite bzw. dem Gegentitel angegeben.

4.2.20 Bei mehrbändigen Veröffentlichungen wird der Name des Autors über dem allgemeinen Titel angegeben, wenn alle Bände den gleichen Autor haben, und wird in vollständiger Form über den Veröffentlichungsdaten wiederholt; Wenn Bände unterschiedliche Autoren haben, werden deren Namen unter der Bandnummer angegeben und oberhalb der Veröffentlichungsdaten vollständig wiederholt.

Der allgemeine Titel einer mehrbändigen Veröffentlichung und ihre Übersetzung müssen in allen Bänden gleich sein. Der allgemeine Titel ist auf der Titelseite und/oder dem Gegentitel angegeben.

Der Titel eines Einzelbandes (Privattitel) wird auf der Titelseite unter der Bandnummer angegeben, wenn alle Bände den gleichen Autor haben; Wenn Bände unterschiedliche Autoren haben, wird der Titel des Bandes unter dem Namen des Autors platziert.

Unter dem allgemeinen Titel werden Untertiteldaten zur gesamten mehrbändigen Veröffentlichung platziert, einschließlich Informationen über die Anzahl der Bände, für die die Veröffentlichung konzipiert ist. Untertiteldaten zu einem bestimmten Band werden auf der Titelseite unter dem Bandtitel platziert.

Die Zusammensetzung des Herausgebergremiums der gesamten mehrbändigen Publikation ist unter den allgemeinen Titel- und/oder Untertitelangaben zur gesamten mehrbändigen Publikation angegeben.

Die Zusammensetzung des Herausgebergremiums eines Einzelbandes ist unter dem Titel des Einzelbandes (Privattitel) bzw. dessen Untertitelangaben angegeben.

Das Erscheinungsjahr der mehrbändigen Ausgabe im zweiten und den folgenden Bänden der mehrbändigen Ausgabe ist auf der Rückseite des Titelblatts angegeben.

4.2.21 Eine Zusammenfassung und/oder ein MACC wird in allen Buchveröffentlichungen bereitgestellt, mit Ausnahme von wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu naturwissenschaftlichen und technischen Themen. Die Zusammenfassung wird in wissenschaftlichen Publikationen zu naturwissenschaftlichen und technischen Themen veröffentlicht (siehe auch 3.4.1). Das Abstract, MAKK oder Abstract wird auf der Rückseite des Titelblatts, auf der letzten Seite der Publikation, auf der zweiten Seite des Covers oder auf dem Schutzumschlag platziert.

5. HINWEISE 5.1 ​​Hauptelemente der Ausgabeinformationen

5.1.1 Zu den Ausgabeinformationen von Musikpublikationen gehören: Informationen über die Autoren und andere Personen, die an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligt waren; Veröffentlichungstitel; Kopfdaten; Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Landesvorstandsnummer; Barcodes; Copyright-Zeichen.

5.1.2 Untertiteldaten umfassen: Informationen über das Musikgenre, die Musikform, die Art der Musik, die Tonalität; Angaben zu den Aufführungsmitteln (Instrument, Ensemble, Orchester, Stimme etc.); Opus (Werk) und die darin enthaltene Seriennummer; Fachindexnummer; Angaben über die Anzahl der in der Publikation enthaltenen Akte, Aktionen, Gemälde, Werkteile; Informationen über die Art des Werkes des Autors (Autorenausgabe) oder einer Neufassung, Version; Angaben über die Klasse oder den Kurs spezieller Musikinstitutionen, für die die Veröffentlichung bestimmt ist (sofern diese nicht im Titel der Reihe enthalten sind); Angaben zur Präsentationsform des Notentextes (Partitur, Stimme, Regie) und/oder Klavier.

Untertiteldaten für separat veröffentlichte Auszüge umfassen außerdem: den Titel eines Bühnenwerks, eines Films oder Videofilms, einer Radio- oder Fernsehproduktion, eines mehrteiligen Musikwerks oder eines Gesangszyklus (Gesang-Instrumental); der Name eines Teils eines mehrteiligen Musikwerks oder Gesangszyklus (Gesangsinstrumental), der einen eigenen Namen hat; in separat veröffentlichten Auszügen aus Opern die ersten Worte der Arie, nicht jedoch das Rezitativ oder die Szene.

5.1.3 Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgabeinformationen in Buchmusikausgaben – siehe Abschnitt 4; Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgabeinformationen in periodischen und laufenden Musikpublikationen – siehe Abschnitt 6.

5.2 Veröffentlichung von Ausgabeinformationen

5.2.1 Der Name des Komponisten wird auf der Titelseite vor dem Titel der Veröffentlichung angezeigt und oberhalb der Veröffentlichungsdaten in vollständiger Form wiederholt.

5.2.2 Der Name des Autors des Arrangements bzw. der Bearbeitung (Arrangement), Instrumentierung (Orchestrierung), Bearbeitung, Harmonisierung, Aufnahme (Notation) eines gesondert veröffentlichten Musikwerks oder aller in der Sammlung enthaltenen Musikwerke wird mit Worten angegeben, die das beschreiben Art der geleisteten Arbeit („Arrangement“, „Verarbeitung“, „Aufgezeichnet“ usw.), auf der Titelseite in den Unterüberschriftendaten und in vollständiger Form über den Freigabedaten wiederholt.

Der Name des Autors des Arrangements bzw. Arrangements (Arrangements), Instrumentierung (Orchestrierung), Umarbeitung, wenn es sich um den Komponisten selbst handelt, wird auf der Titelseite in den Untertiteldaten nicht wiederholt, sondern durch Angaben über die Art der Bearbeitung ersetzt vom Komponisten geschaffenes Autorenwerk („In der Bearbeitung des Autors“, „Bearbeitung des Autors für...“, „Bearbeitung durch den Autor“ usw.).

5.2.3 Der Titel des literarischen Werks (einschließlich des Librettos), sofern er vom Titel des in der Veröffentlichung enthaltenen Musikwerks abweicht, wird zusammen mit Angaben zu seinen Autoren und/oder einer Angabe der literarischen Gattung auf dem Titel angegeben Seite in den Untertiteldaten.

5.2.4 Der Name des Compilers, der zugleich Urheber der Bearbeitung bzw. Bearbeitung (Arrangement), Instrumentierung (Orchestrierung), Bearbeitung, Harmonisierung, Aufnahme (Notation) aller in der Sammlung enthaltenen Werke ist, wird mit angegeben Wörter, die die Art der geleisteten Arbeit definieren („Zusammengestellt und harmonisiert“, „Zusammenstellung der Sammlung und Autor des Arrangements der Stücke“, „Arrangement und Auswahl der Stücke für das Album“, „Zusammengestellte und produzierte Notenschrift“ usw. ), auf der Titelseite in den Untertiteldaten und werden oberhalb der Veröffentlichungsdaten vollständig wiederholt.

Der auf der Beilage angegebene Name des Herausgebers einer bestimmten Stimme wird im Klavier wiederholt.

5.2.5 Die Nummer des nationalen Spielbretts ist unten auf jedem Musikstreifen unter dem Notensystem angebracht.

5.2.6 Bei Einzelblatt-Musikpublikationen wird das Copyright-Symbol auf der ersten Seite der Publikation unten angezeigt. Urheberrechtsschutzsymbol in Musikpublikationen, siehe 3.3.11, 4.2.15.

5.2.7 Impressumsangaben in Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden, siehe 4.2.18 (Buchveröffentlichungen) und 6.1.15 (periodische und fortlaufende Veröffentlichungen).

6. PERIODISCHE UND FORTSETZENDE VERÖFFENTLICHUNGEN 6.1. Zeitschriften (außer Zeitungen)

6.1.1 Zu den Ausgabeinformationen gehören: Titel der Veröffentlichung, privater Titel der Ausgabe; Kopfdaten; Untertiteldaten; Informationen über Redakteure, Redaktion, Compiler, Künstler, Korrektoren; Nummerierung; Ausgabe; Abschlussdaten; Klassifizierungsindizes; internationale Standardseriennummer; Barcodes; Copyright-Zeichen.

6.1.2 Der Titel sollte äußerst einfach und kurz sein. Es ist zulässig, einen komplexen Titel anzugeben, der aus dem allgemeinen Titel der Veröffentlichung und dem Titel des Abschnitts (Reihe, Unterreihe) besteht.

Der Titel sollte das besondere Wissens- oder Tätigkeitsgebiet widerspiegeln, dem sich die Veröffentlichung widmet.

Der Titel sollte sich gestalterisch von anderen begleitenden Elementen abheben.

Die im Titel enthaltene Abkürzung, die den Namen der Verlagsorganisation angibt, wird in den Untertitel- oder Übertiteldaten offengelegt.

Der Titel der Veröffentlichung wird auf der Titelseite oder Sammeltitelseite sowie auf der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels platziert.

Der Titel eines Teils einer Publikation (Reihe, Unterreihe) muss über den gesamten Erscheinungszeitraum der Publikation hinweg derselbe sein. Es ist nicht erlaubt, den Titel eines Abschnitts einer Publikation (Reihe, Unterreihe) durch dessen Emblem (Marke) zu ersetzen.

Der Privattitel wird, sofern in einzelnen Ausgaben vorhanden, unter dem Titel der Veröffentlichung hinter der Heftnummer auf dem Titelblatt bzw. Sammeltitelblatt sowie auf der ersten Umschlagseite bzw. der Vorderseite des Einbandumschlags platziert.

Auch bei übersetzten Publikationen wird der Titel in der Sprache, aus der die Übersetzung angefertigt wurde, auf dem Titelblatt oder einem Sammeltitelblatt angegeben.

6.1.3 Die Header-Informationen enthalten den Namen der veröffentlichenden Organisation.

Der Name der herausgebenden Organisation entfällt, wenn er in den Untertiteldaten enthalten ist (siehe 6.1.4).

Overhead-Daten werden über dem Titel der Veröffentlichung auf der Titelseite oder der kombinierten Titelseite und, falls diese nicht vorhanden sind, auf der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels platziert.

6.1.4 Untertiteldaten (siehe auch 3.3.5) umfassen: Informationen zur Charakterisierung des Themas, Leseradresse und Verwendungszweck; Art der Veröffentlichung; der Name der Verlagsorganisation im Wortlaut der Untertiteldaten, beginnend mit den Worten „Journal“, „Bulletin“ usw.; Angaben zu Häufigkeit, Jahr und Monat der Veröffentlichung; Informationen zu den Funktionen der Veröffentlichung; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang.

Als Gründungsjahr und -monat einer Publikation gilt das Erscheinungsjahr und -monat der ersten Ausgabe (Heft, Band) einer nummerierten Publikation. Die Angabe des fortlaufenden Erscheinungsjahres anstelle des Erscheinungsjahres und -monats ist nicht zulässig.

Untertiteldaten werden unter dem Titel der Veröffentlichung auf der Titelseite oder der kombinierten Titelseite und, falls diese nicht vorhanden sind, auf der ersten oder zweiten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels platziert.

6.1.5 Die Nummerierung von Zeitschriften beginnt jährlich mit der Erstausgabe (aktuelle Nummerierung). Zusätzlich zur Seriennummer ist die Angabe des Monats (Monate) zulässig.

Zusätzlich zur aktuellen Nummerierung wird die laufende Nummer der Publikation ab dem Gründungsdatum angegeben (Bruttonummerierung). Die Bruttozahl wird hinter der aktuellen Zahl in Klammern angegeben. Die Bruttonummerierung sollte zu Beginn des Kalenderjahres eingegeben werden. Die doppelte Nummerierung wird in allen Ausgaben der Publikation beibehalten.

Die Nummerierung erfolgt auf der Titelseite oder der kombinierten Titelseite sowie auf der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels.

Geben Sie bei der Nummerierung das Jahr an, auf das sich die Ausgabe bezieht, unabhängig vom Erscheinungsjahr.

Wird die fortlaufende Nummerierung unterbrochen, muss dies in der nächsten Ausgabe gut sichtbar angegeben werden (Dauer der Unterbrechung, Bandnummer sowie Nummer und Datum der letzten Ausgabe).

6.1.6 Die Ausgabedaten (siehe auch 3.3.6) werden auf der Titelseite bzw. Sammeltitelseite angegeben.

6.1.7 Der Name des Chefredakteurs oder verantwortlichen Herausgebers, die Worte „Redaktionsausschuss“, die Zusammensetzung des Redaktionsausschusses, der Name des Verfassers sind auf der Rückseite des Titelblatts oder, sofern nicht vorhanden, auf der Schlussseite angegeben eine Titelseite – auf der zweiten oder dritten Seite des Covers.

Über den Veröffentlichungsdaten ist der Name des Künstlers, Kunstredakteurs, Herausgebers der übersetzten Ausgabe, technischen Redakteur und Korrekturleser angegeben.

6.1.8 Die Angaben zu den Heften (siehe auch 3.3.7) finden Sie auf der Schlussseite, der Rückseite des Titelblatts, der zweiten, dritten oder vierten Seite des Umschlags.

6.1.9 Der UDC-Index darf für die gesamte Publikation als Ganzes verwendet werden. Gestaltung des UDC-Index – siehe 4.2.11.

6.1.10 Die International Standard Serial Number (ISSN) wird gemäß GOST 7.56 angegeben und in der oberen rechten Ecke der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels, falls nicht vorhanden, oben rechts platziert Ecke der Titelseite oder kombinierten Titelseite. Wenn die ISSN einem allgemeinen Titel und einem Abschnittstitel (Reihentitel) zugeordnet ist, wird zuerst die ISSN des allgemeinen Titels und darunter die ISSN des Abschnittstitels (Reihentitels) angegeben.

6.1.11 Barcodes – siehe 3.3.10.

Bei der Veröffentlichung von Artikeln und Materialien verschiedener Autoren wird das Copyright-Symbol jeder einzelnen Veröffentlichung unten auf der ersten oder letzten Seite der Veröffentlichung angezeigt.

6.1.13 Über den Veröffentlichungsdaten wird ein Hinweis auf parallele Veröffentlichungen in anderen Sprachen angezeigt. Wird eine Publikation parallel in mehreren Sprachen und unter unterschiedlichen Titeln veröffentlicht, so sind deren Titel und ein Hinweis darauf anzugeben.

6.1.14 Selbstständige Beilagen (siehe auch 3.6.3) zur Zeitschrift müssen innerhalb des Jahres eine eigene Nummerierung haben. Das Wort „Bewerbung“ sollte auf der Titelseite bzw. auf einer Sammeltitelseite stets deutlich gekennzeichnet sein.

In der Hauptveröffentlichung wird über den Veröffentlichungsdaten ein Hinweis auf das Vorhandensein einer separat veröffentlichten Ergänzung zur Veröffentlichung angebracht.

6.1.15 In Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch veröffentlicht werden, werden Folgendes ins Russische übersetzt: Übertiteldaten; Untertiteldaten; Name des Herausgebers; (redaktionelle) Postanschrift des Herausgebers; Name und Postanschrift der Druckerei. Der Titel der Veröffentlichung wird in transliterierter Form angegeben. Diese Informationen befinden sich über den Veröffentlichungsdaten auf der Endseite, der Rückseite der Titelseite, der zweiten, dritten oder vierten Seite des Covers und geben die Sprache des Haupttextes der Veröffentlichung an.

6.1.16 Bei der Zusammenfassung zweier oder mehrerer Publikationen zu einer ist es zulässig, der neuen Publikation den Titel einer der Vorgängerpublikationen zuzuordnen, das Gründungsjahr beizubehalten und die Nummerierung fortzusetzen.

Bei der Teilung einer Ausgabe in zwei oder mehr Ausgaben ist es zulässig, den bisherigen Titel und die bisherige Nummerierung nur einer der neu gebildeten Ausgaben zuzuordnen. Für alle im Rahmen der Teilung entstandenen Publikationen bleibt das Gründungsjahr der Publikation erhalten.

Alle Änderungen in der Veröffentlichung (Umbenennung, Änderung der Untertiteldaten, Klärung des Gründungsjahres, Nummerierung, Verschiebung des Erscheinungsortes der Veröffentlichung usw.) sind in der letzten unveränderten und in der ersten geänderten Ausgabe (Nummern) am zu melden Rückseite der Titelseite oder der zweiten Seite des Umschlags.

6.1.17 Für eine Zeitschrift werden bei Bedarf ein Abstract, ein Abstract und ein Literaturverzeichnis zur Verfügung gestellt (siehe auch 3.4.1).

6.2. Laufende Ausgaben

6.2.1 Das Impressum umfasst: Titel der Veröffentlichung; privater Titel der Ausgabe; Kopfdaten; Untertiteldaten; Informationen über Redakteure, Redaktion, Compiler, Korrektoren; Nummerierung; Ausgabe; Abschlussdaten; Klassifizierungsindizes; internationale Standardseriennummer; Barcodes; Copyright-Zeichen.

6.2.2 Titelgestaltung; Kopfdaten; Informationen über Redakteure, Redaktion, Compiler, Korrektoren; Ausgabedaten; Abschlussdaten; Internationale Standard-Seriennummer (ISSN); Klassifizierungsindizes; Barcodes; Copyrightzeichen; Informationen über parallele Veröffentlichungen in anderen Sprachen und Anwendungen; Informationen zu Fusion, Spaltung, Auflösung und Änderungen in der Veröffentlichung – siehe 6.1.

6.2.3 Zu den Untertiteldaten gehören: Art der Veröffentlichung; Name des verantwortlichen Herausgebers; Gründungsjahr der Publikation; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang.

Untertiteldaten werden unter dem Titel der Veröffentlichung auf der Titelseite angegeben.

6.2.4 Die Nummerierung beginnt mit dem Gründungsdatum der nummerierten Publikation (Bruttonummerierung).

Die Heftnummer ist unter dem Titel der Veröffentlichung und den Untertitelangaben auf der Titelseite sowie auf der ersten Umschlagseite bzw. der Vorderseite des Einbandumschlags angegeben.

6.2.5 Impressumsinformationen in Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden, und Informationen über die Sprache des Textes der Veröffentlichung – siehe 6.1.15. Darüber hinaus wird bei der Übersetzung ins Russische der Name der Organisation angegeben, in deren Namen die Veröffentlichung veröffentlicht wird, bzw. der Organisation, die für die Veröffentlichung der gesamten laufenden Veröffentlichung verantwortlich ist.

6.2.6 Zusammenfassung, Zusammenfassung und bibliografischer Streifen – siehe 6.1.17.

6.3. Zeitungen

6.3.1 Zu den Ausgabeinformationen gehören: Titel; Untertiteldaten; Nummerierung; Erscheinungsdatum der Ausgabe; Angaben zu Herausgebern und/oder Redaktionsbeirat; Daten freigeben.

6.3.2 Titel – siehe 6.1.2.

6.3.3 Zu den Untertiteldaten gehören: der Name des Herausgebers (der für die Veröffentlichung verantwortlichen Organisation); Angaben zur Häufigkeit der Veröffentlichung; Jahr, Monat oder Datum der Gründung der Zeitung; Informationen zu parallelen Veröffentlichungen in anderen Sprachen und Anwendungen. Die Angabe des fortlaufenden Erscheinungsjahres anstelle des Gründungsjahres der Zeitung ist nicht zulässig.

Untertiteldaten werden auf der Titelseite platziert.

Bei wechselbaren Seiten und wenn eine Zeitung oder ihre einzelnen Ausgaben in verschiedenen Ausgaben erscheinen, geben die Untertiteldaten die Besonderheiten der Ausgabe an (Abend, Stadt, Regional, Zone, Rand, für bestimmte Leserkategorien).

6.3.4 Der Name des Zeitungsherausgebers, die Worte „Redaktionsausschuss“ und/oder „Zusammensetzung des Redaktionsausschusses“ sind unten auf der letzten Seite über den Veröffentlichungsdaten angegeben.

6.3.5 Zeitungsnummern werden oben auf der Titelseite in arabischen Ziffern angegeben. Nach der aktuellen Nummer (vom Beginn des Kalenderjahres) darf in Klammern die Brutto-Seriennummer (vom Gründungsdatum der Zeitung) angegeben werden.

6.3.6 Das Erscheinungsdatum der Ausgabe, das den Wochentag, den Tag (in arabischen Ziffern), den Namen des Monats (ohne Abkürzung) und das Jahr enthält, wird auf der Titelseite der Zeitung angegeben.

6.3.7 Zu den Ausstellungsdaten gehören: Veröffentlichungslizenznummer und Ausstellungsdatum (Registrierungsbescheinigung); Umfang der Publikation in gedruckten Blättern, verkleinert auf das Format von zwei Seiten einer A2-Zeitung (420 x 595 mm); Verkehr; vollständige Postanschrift und Telefonnummer der Redaktion; Auftragsnummer der Druckerei; Name und vollständige Postanschrift der Druckerei.

Die Veröffentlichungsdaten finden Sie unten auf der letzten Seite der Zeitung.

6.3.8 Informationen über den Fortbestand der Zeitung und Änderungen in der Veröffentlichung finden Sie auf der ersten Seite bzw. am Ende der letzten Seite. Diese Informationen müssen gemäß den in 6.1.16 festgelegten Anforderungen erstellt werden.

6.3.9 Wenn eine Veröffentlichung parallel in mehreren Sprachen veröffentlicht wird, ist neben einem entsprechenden Hinweis auch der ins Russische übersetzte Titel über den Veröffentlichungsdaten anzugeben.

6.3.10 Ausgabeinformationen in Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt und ins Russische übersetzt wurden, enthalten: Untertitelinformationen; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang; vollständige Postanschrift der Redaktion; Name und vollständige Postanschrift der Druckerei. Der Titel der Veröffentlichung wird in transliterierter Form angegeben.

Diese Informationen befinden sich unten auf der letzten Seite der Zeitung und geben die Sprache des Haupttextes der Veröffentlichung an.

Zwischenstaatlicher Standard GOST 7.4-95
„System der Standards für Information, Bibliothek und Verlagswesen. Veröffentlichungen. Impressum“
(eingeführt durch Dekret des Komitees für Normung, Metrologie und Zertifizierung der Russischen Föderation vom 18. Oktober 1995 N 545)

System von Standards für Information, Bibliothekswesen und Veröffentlichung. Veröffentlichungen. Impressum

Anstelle von GOST 7.4-86

1 Einsatzbereich

Dieser Standard legt Anforderungen an Ausgabeinformationen und deren Platzierung in Text-, Musik- und visuellen Veröffentlichungen fest.

Die Norm gilt nicht für kartografische und informative Veröffentlichungen.

Der Standard ist für Verlage und Druckereien verbindlich, unabhängig von deren organisatorischer und rechtlicher Struktur, Abteilungszugehörigkeit und Eigentumsform.

GOST 7.1-84 System der Standards für Information, Bibliothek und Veröffentlichung. Bibliografische Beschreibung des Dokuments. Allgemeine Anforderungen und Redaktionsregeln

GOST 7.5-98 System der Standards für Information, Bibliothek und Veröffentlichung. Zeitschriften, Sammlungen, Informationspublikationen. Veröffentlichungsdesign veröffentlichter Materialien

3.2.4 Elemente der Ausgabeinformationen, die allen oder mehreren Bänden der Publikation gemeinsam sind (Teile, Hefte, Nummern), müssen in ihrer Darstellungsform unterschiedslos dargestellt werden.

3.3 Schlüsselelemente der Ausgabe

3.3.1 Die Hauptelemente der Ausgabeinformationen sind: Informationen über die Autoren und andere Personen, die an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligt waren; Veröffentlichungstitel; Kopfdaten; Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Klassifizierungsindizes; internationale Standardnummern; Barcodes; Copyright-Zeichen.

Die Namen der Personen, die an der Erstellung der Publikation beteiligt waren (Ersteller, Übersetzer, Künstler, Zeichner, Fotografen, Rezensenten, Mitglieder der Redaktion, Autoren des Vorworts, des Einleitungsartikels, des Nachworts, der Kommentare, Notizen, der Herausgeber, Korrektoren, Künstler von Druckarbeiten in verbesserten Ausgaben) werden im Nominativ angegeben und geben die Art der geleisteten Arbeit an.

3.3.3 Titel der Veröffentlichung (siehe auch Abschnitte 4-7). Der Titel der Veröffentlichung wird in der Form angegeben, in der er vom Autor oder Verlag erstellt oder genehmigt wurde.

Es ist nicht gestattet, eine Publikation ohne Titel zu veröffentlichen.

Der Titel, der allen Bänden, Heften und Veröffentlichungsnummern gemeinsam ist, muss im gleichen Format formatiert sein und sich von den übrigen Informationen auf der Titelseite unterscheiden.

Nicht aussagekräftige Titel, die aus Wörtern wie „Katalog“, „Bulletin“, „Proceedings“, „Wissenschaftliche Arbeiten“, „Wissenschaftliche Notizen“ bestehen, sind nicht zulässig. Im Genitiv wird ihnen der Name der Organisation hinzugefügt, die für die Veröffentlichung der Veröffentlichung verantwortlich ist.

3.3.4 Overhead-Daten – Informationen, die über dem Titel der Veröffentlichung platziert werden.

Zu den Kopfdaten können je nach Art der Veröffentlichung (siehe auch Abschnitte 4–7) gehören: Informationen über den Namen der Organisation, in deren Namen die Veröffentlichung veröffentlicht wird; Serientitel; Serienveröffentlichungsnummer; Gründungsjahr der Serie; Titel der Unterserie; Veröffentlichungsnummer der Unterserie.

3.3.5 Untertiteldaten – Informationen, die unter dem Titel der Veröffentlichung platziert sind. Abhängig von der Art der Veröffentlichung (siehe auch Abschnitte 4–7) können Untertiteldaten Folgendes umfassen: Informationen zur Erläuterung des Titels; Angaben zur Leseradresse, Zweck der Veröffentlichung, Literaturgattung, Art der Veröffentlichung; Informationen über die Wiederholung der Veröffentlichung (Neuauflage), Bearbeitung, Genehmigung der Veröffentlichung als Lehrmittel, Lehrbuch oder amtliche Veröffentlichung; Angaben zur Sprache des Textes, aus dem das Werk übersetzt wird, und zum Namen des Übersetzers; Namen des Erstellers, des verantwortlichen (wissenschaftlichen) Redakteurs, des Illustrators und des Grafikdesigners; Informationen zur Redaktion; Angaben zur Anzahl der Bände, für die die mehrbändige Publikation konzipiert ist; Seriennummer des Bandes, Teils, Buches; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang.

Seriennummer des Nachdrucks und Nummerierung von Bänden, Ausgaben, Büchern, Teilen usw. werden in arabischen Ziffern angegeben.

3.3.6 Zu den Ausgabedaten (siehe auch Abschnitte 4-7) gehören: Erscheinungsort, Name des Verlags und Erscheinungsjahr.

3.3.6.1 Als Erscheinungsort der Veröffentlichung gilt der gesetzliche Sitz des Herausgebers.

Der Erscheinungsort der Veröffentlichung wird nicht angegeben, wenn er Bestandteil des Verlagsnamens ist.

Als Erscheinungsort einer von einer Abteilung oder Zweigstelle des Verlages herausgegebenen Veröffentlichung gilt die gesetzliche Anschrift dieser Abteilung oder Zweigstelle.

3.3.6.2 Der Herausgeber ist die juristische Person, die die Veröffentlichung erstellt und veröffentlicht. Der Name des Herausgebers wird in der bei der Registrierung festgelegten Form angegeben.

Veröffentlichungen, die von einer Zweigstelle oder Tochtergesellschaft des Herausgebers herausgegeben werden, enthalten den Namen des Herausgebers, gefolgt vom Namen der Zweigstelle oder Tochtergesellschaft.

Bei Veröffentlichungen, die von mehreren Verlagen gemeinsam herausgegeben werden, werden Ort und Name des jeweiligen Partnerverlages angegeben.

3.3.6.3 Das Erscheinungsjahr wird in arabischen Ziffern ohne das Wort „Jahr“ oder die Abkürzung „g“ angegeben.

3.3.7 Zu den Freigabedaten (siehe auch Abschnitte 4-7) gehören die folgenden Informationen: Veröffentlichungslizenznummer und Ausstellungsdatum; Datum der Einreichung zum Satz und Signieren zum Druck; Typ, Anzahl, Papierformat und Blattanteil; Schriftart für den Haupttext; Art des Drucks; Umfang der Veröffentlichung in konventionellen Druck- und Buchhaltungs-Publikationsblättern; Verkehr; Auftragsnummer der Druckerei; der Name und die vollständige Postanschrift des Herausgebers; Name und vollständige Postanschrift der Druckerei.

(Änderung, IUS 7-2000).

3.3.8 Zu den Klassifikationsindizes (siehe auch Abschnitte 4, ) gehören: UDC-Index (Universal Decimal Classification), BBK-Index (Library and Bibliographic Classification).

3.3.9 Internationale Standardnummern (siehe auch Abschnitt 4, ) umfassen: International Standard Book Number (ISBN) und International Standard Serial Number (ISSN).

3.3.10 Barcodes können auf der Rückseite des Einbands, des Einbanddeckels, des Schutzumschlags oder in der unteren linken oder rechten Ecke angezeigt werden. Barcodes sind nach dem EAN-Standard gestaltet.

3.3.11 Das Urheberrechtssymbol wird in allen Veröffentlichungen in Übereinstimmung mit der internationalen Gesetzgebung zum Schutz des geistigen Eigentums angezeigt. Das Urheberrechtssymbol besteht aus dem in einem Kreis eingeschlossenen Buchstaben „C“, dem Namen des Urheberrechtsinhabers und dem Erscheinungsjahr des Werks.

3.4 Zusätzliche Informationen zur Veröffentlichung

3.4.1 In Veröffentlichungen zu Informations- und bibliografischen Zwecken können ein Abstract, ein Abstract, ein Layout einer kommentierten Katalogkarte (MACC) und ein bibliografischer Streifen (Fußzeile) bereitgestellt werden.

Erstellung und Gestaltung von Anmerkungen und Abstracts – gemäß GOST 7.9; MAKK - gemäß GOST 7.51; Fußzeile - gemäß GOST 7.5 (siehe auch Abschnitte 2); Erstellung einer bibliografischen Beschreibung für MAKK – gemäß GOST 7.1.

3.4.2 Zusätzlich zu den oben genannten Elementen der Ausgabeinformationen ist der Verlag berechtigt, nach eigenem Ermessen weitere Informationen zu den Veröffentlichungen bereitzustellen.

3.5 Veröffentlichung von Ausgabeinformationen

3.5.1 Die Ausgabeinformationen werden platziert auf: der Titelseite und ihrer Rückseite, der kombinierten Titelseite (oben auf der ersten Seite mit dem Text), der ersten, letzten Seite der Publikation oder der Schlussseite – in Büchern, Broschüren , Alben, Noten, Bulletins, Sammlungen; die erste Seite (oder den oberen Rand der ersten Seite) und den unteren Rand der letzten Seite – bei Broschüren, Faltblättern, Zeitungen und Kalendern (mit Ausnahme von Taschen- und Mini-Stundenzettelkalendern), den oberen Rand des Blattes und den unteren Rand des Blattes - in Plakaten, Verkehrsplänen, Text- und Grafikplakaten, Kunstreproduktionen, Drucken; auf der Rückseite - in edlen Postkarten, Taschen- und Miniatur-Stundenzettelkalendern.

Bei einer Blockstärke von mehr als 9 mm ist die Angabe der Hauptelemente der Ausgabeinformation des Titelblattes auf dem Einbandrücken und Einbanddeckel zwingend erforderlich.

3.5.2 Wenn keine Titelseite vorhanden ist, sollten die Ausgabeinformationen auf der kombinierten Titelseite, der Vorderseite des Einbanddeckels oder der ersten Seite des Einbands platziert werden.

3.5.3 Nachdruck- und Faksimile-Veröffentlichungen müssen zwei Titelseiten haben: die Titelseite der neu reproduzierten Veröffentlichung und die Titelseite der Originalveröffentlichung. Die Ausgabeinformationen zur neu vervielfältigten Publikation sind auf der ersten Titelseite angegeben. Über den Veröffentlichungsdaten ist eine separate Zeile mit „Nachdruckausgabe“, „Faksimileausgabe“ gekennzeichnet.

3.6 Sonderfälle der Veröffentlichung von Ausgabeinformationen

3.6.1 Bei Veröffentlichungen mit gemischten Texten in verschiedenen Sprachen werden die Namen der Autoren und/oder der Titel auf der Titelseite in allen in dieser Veröffentlichung verwendeten Sprachen angegeben. Alle anderen Elemente der Ausgabeinformationen werden in einer der Sprachen des Textes der Veröffentlichung angegeben.

3.6.2 Bei Veröffentlichungen, die von mehreren Verlagen gemeinsam herausgegeben werden, werden auf der Titelseite der Standort und der Name des jeweiligen Partnerverlages angegeben.

3.6.3 Ausgabeinformationen in separat veröffentlichten Anwendungen werden abhängig von der Art der Veröffentlichung formatiert (siehe Abschnitte 4-7).

In der Hauptveröffentlichung werden Informationen über das Vorhandensein einer separat veröffentlichten Anwendung, die Häufigkeit ihrer Veröffentlichung und ihre Besonderheiten über den Veröffentlichungsdaten platziert.

3.6.4 Registrierung von Ausgabeinformationen für bestimmte Arten von Veröffentlichungen, siehe: Abschnitt 4 – Buchveröffentlichungen, inkl. nichtperiodische Reihe; Abschnitt 5 – Musikausgaben; Abschnitt 6 – Serienpublikationen (periodisch und fortlaufend, einschließlich periodischer und fortlaufender Reihen); Abschnitt 7 – Blattveröffentlichungen; Abschnitt 8 – Veröffentlichungen, die speziell für den Export bestimmt sind.

4 Buchausgaben

4.1 Schlüsselelemente der Ausgabe

4.1.1 Die Ausgabeinformationen von Buchveröffentlichungen umfassen: Informationen über die Autoren und andere an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligte Personen; Veröffentlichungstitel; Kopfdaten; Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Nachdruckinformationen; Klassifizierungsindizes; Autorenzeichen; internationale Standardbuchnummern und Barcodes; Copyright-Zeichen.

4.2 Veröffentlichung von Ausgabeinformationen

Bei wiederholten Monoausgaben werden auf der Rückseite des Titelblatts Hinweise auf Veränderungen im Autorenteam gegeben.

In fremdsprachigen Veröffentlichungen wird der Name des Autors möglichst vollständig angegeben.

4.2.2 Der Titel der Veröffentlichung wird auf der Titelseite und oberhalb der Veröffentlichungsdaten durch Druckmittel hervorgehoben angezeigt.

Bei wiederholten Auflagen werden auf der Rückseite des Titelblatts Hinweise auf Titeländerungen sowie auf den Titel der Vorauflage gegeben.

4.2.3 Overhead-Daten werden oben auf der Titelseite, auf dem Gegentitel oder Vortitel platziert (siehe auch 3.3.4).

Der Name der Organisation, in deren Namen die Veröffentlichung veröffentlicht wird, erfolgt in der amtlich festgelegten Form.

In Veröffentlichungen von Materialien von Konferenzen, Kongressen, Symposien, Tagungen usw. deren Veranstalter sind in den Kopfdaten angegeben.

4.2.4 Untertiteldaten werden auf der Titelseite unter dem Titel platziert (siehe auch 3.3.5).

Die Namen der Übersetzer in Sammlungen von Werken, die von verschiedenen Personen übersetzt wurden, werden gemäß GOST 7.5 formatiert.

Registrierung von Informationen über Compiler – siehe 4.2.5, Redakteure – siehe 4.2.6, Illustratoren und Grafikdesigner – siehe 4.2.7.

4.2.5 Der Name des Verfassers ist auf der Titelseite in den Untertiteldaten oder auf deren Rückseite angegeben.

Die Vorgehensweise bei der Angabe des Compilernamens ähnelt der Angabe des Autorennamens – siehe 4.2.1.

Vor dem Namen des Compilers sollten Wörter angegeben werden, die die Art der geleisteten Arbeit definieren: „Compiler“, „kompiliert“, „Autor-Compiler“, „Editor-Compiler“, „eine Auswahl getroffen“, „verarbeitet“, „zusammengefasst“, „eine Beschreibung zusammengestellt“, „aufgegriffen“, „entwickelt“, „zusammengebaut“, „aufgezeichnet“.

4.2.6 Angaben zum verantwortlichen (wissenschaftlichen) Herausgeber finden Sie auf dem Titelblatt bzw. auf dessen Rückseite.

Angaben zur Zusammensetzung der Redaktion finden Sie auf der Titelseite, deren Rückseite oder dem Gegentitel.

Informationen zum Herausgeber, Kunstredakteur, technischen Redakteur und Korrektor finden Sie oberhalb der Veröffentlichungsdaten in der oben genannten Reihenfolge.

4.2.7 Bei illustrierten Publikationen sind die Namen der Illustratoren, Grafiker und Fotografen auf der Titelseite bzw. deren Rückseite angegeben.

4.2.8 Die Ausgabedaten (siehe auch 3.3.6) sind unten auf der Titelseite angegeben.

Bei wiederholten Ausgaben ist auf der Rückseite des Titelblatts das Erscheinungsjahr der vorherigen Ausgabe angegeben.

4.2.10 Der Hinweis, dass es sich bei der Veröffentlichung um einen Nachdruck handelt, sowie Informationen über die Veröffentlichung, aus der der Nachdruck erstellt wurde, finden Sie auf der Rückseite des Titelblatts. Auf der Titelseite einer solchen Publikation sind im Impressum der Erscheinungsort der Publikation, der Name des Verlags, der den Nachdruck durchgeführt hat, und das Jahr des Nachdrucks angegeben.

Informationen über die Veröffentlichung, aus der der Nachdruck erstellt wurde, erfolgen gemäß GOST 7.1.

4.2.11 Dem Klassifizierungsindex ist eine Abkürzung vorangestellt, die den Namen des Klassifizierungssystems angibt. Der Klassifikationsindex ist eine Bezeichnung einer Klassifikationsabteilung. Der Klassifizierungsindex wird nach den entsprechenden Tabellen UDC und BBK erstellt.

Der UDC-Index wird in einer separaten Zeile in der oberen linken Ecke der Titelseite platziert. Der BBK-Index wird in einer separaten Zeile in der oberen linken Ecke der Titelseite unter dem UDC-Index platziert.

4.2.12 Das Autorenzeichen besteht aus dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Autors (des Erstautors, wenn die Veröffentlichung nicht mehr als drei Autoren hat) oder dem ersten Buchstaben des ersten Wortes des Titels (wenn es mehr als drei Autoren gibt). es gibt keine Autoren) und eine zweistellige Zahl, die den Anfangsbuchstaben dieses Nachnamens oder Titels entspricht.

4.2.13 Die International Standard Book Number (ISBN) wird gemäß GOST 7.53 angegeben und in der unteren linken Ecke der Titelseite oder im unteren linken Teil der kombinierten Titelseite platziert.

4.2.16 Ausgabeinformationen in Gesamtpublikationen werden zu jeder im Set enthaltenen Publikation sowie zu der Hülle, dem Ordner und dem Cover bereitgestellt.

Auf jeder im Set enthaltenen Publikation sind der Titel des Sets und Angaben zur Anzahl der Publikationen im Set angegeben.

4.2.17 Bei Veröffentlichungen, die erstmals in Übersetzung veröffentlicht werden, sind die Titelblattangaben in der Originalsprache auf der Rückseite des Titelblatts oder auf dem Gegentitel angegeben.

4.2.18 Bei Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden, unterliegen alle auf der Titelseite angegebenen Ausgabeinformationen, mit Ausnahme der Namen der Autoren und der an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligten Personen, einer obligatorischen Übersetzung ins Russische. Namen werden in transliterierter Form angegeben. Diese Informationen werden über den Veröffentlichungsdaten und den davor stehenden Informationen auf der letzten Seite der Veröffentlichung oder auf der Rückseite des Titelblatts angegeben und geben die Sprache des Haupttextes der Veröffentlichung an.

4.2.19 Bei Serienpublikationen sind in den oben genannten Titeldaten der Titel der Reihe, die Heftnummer der Reihe, der Titel der Unterreihe und die Heftnummer der Unterreihe angegeben.

Der Titel der Reihe und seine Übersetzung müssen für alle Ausgaben dieser Reihe gleich sein.

Die Namen der an der Entstehung der gesamten Reihe beteiligten Personen (Herausgeber, Verfasser, Künstler und Mitglieder des Herausgebergremiums der Reihe) sind unter dem Titel der Reihe auf der Titelseite, dem Gegentitel oder auf der Rückseite angegeben die Titelseite mit Worten, die die Art der geleisteten Arbeit angeben (z. B. „Herausgeber der Reihe“).

Als Gründungsjahr der Reihe gilt das Erscheinungsjahr des ersten Buches der Reihe.

Das Gründungsjahr der Reihe ist unter dem Titel der Reihe auf der Titelseite bzw. dem Gegentitel angegeben.

4.2.20 Bei mehrbändigen Veröffentlichungen wird der Name des Autors über dem allgemeinen Titel angegeben, wenn alle Bände den gleichen Autor haben, und wird in vollständiger Form über den Veröffentlichungsdaten wiederholt; Wenn Bände unterschiedliche Autoren haben, werden deren Namen unter der Bandnummer angegeben und oberhalb der Veröffentlichungsdaten vollständig wiederholt.

Der allgemeine Titel einer mehrbändigen Veröffentlichung und ihre Übersetzung müssen in allen Bänden gleich sein. Der allgemeine Titel ist auf der Titelseite und/oder dem Gegentitel angegeben.

Der Titel eines Einzelbandes (Privattitel) wird auf der Titelseite unter der Bandnummer angegeben, wenn alle Bände den gleichen Autor haben; Wenn Bände unterschiedliche Autoren haben, wird der Titel des Bandes unter dem Namen des Autors platziert.

Unter dem allgemeinen Titel werden Untertiteldaten zur gesamten mehrbändigen Veröffentlichung platziert, einschließlich Informationen über die Anzahl der Bände, für die die Veröffentlichung konzipiert ist. Untertiteldaten zu einem bestimmten Band werden auf der Titelseite unter dem Bandtitel platziert.

Die Zusammensetzung des Herausgebergremiums der gesamten mehrbändigen Publikation ist unter den allgemeinen Titel- und/oder Untertitelangaben zur gesamten mehrbändigen Publikation angegeben.

Die Zusammensetzung des Herausgebergremiums eines Einzelbandes ist unter dem Titel des Einzelbandes (Privattitel) bzw. dessen Untertitelangaben angegeben.

Das Erscheinungsjahr der mehrbändigen Ausgabe im zweiten und den folgenden Bänden der mehrbändigen Ausgabe ist auf der Rückseite des Titelblatts angegeben.

4.2.21 Eine Zusammenfassung und/oder ein MACC wird in allen Buchveröffentlichungen bereitgestellt, mit Ausnahme von wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu naturwissenschaftlichen und technischen Themen. Die Zusammenfassung wird in wissenschaftlichen Publikationen zu naturwissenschaftlichen und technischen Themen veröffentlicht (siehe auch 3.4.1). Das Abstract, MAKK oder Abstract wird auf der Rückseite des Titelblatts, auf der letzten Seite der Publikation, auf der zweiten Seite des Covers oder auf dem Schutzumschlag platziert.

5 Notenausgaben

5.1 Schlüsselelemente der Ausgabe

5.1.1 Zu den Ausgabeinformationen von Musikpublikationen gehören: Informationen über die Autoren und andere Personen, die an der Erstellung der Veröffentlichung beteiligt waren; Veröffentlichungstitel; Kopfdaten; Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Landesvorstandsnummer; Barcodes; Copyright-Zeichen.

5.1.2 Untertiteldaten umfassen: Informationen über das Musikgenre, die Musikform, die Art der Musik, die Tonalität; Angaben zu den Aufführungsmitteln (Instrument, Ensemble, Orchester, Stimme etc.); Opus (Werk) und die darin enthaltene Seriennummer; Fachindexnummer; Angaben über die Anzahl der in der Publikation enthaltenen Akte, Aktionen, Gemälde, Werkteile; Informationen über die Art des Werkes des Autors (Autorenausgabe) oder einer Neufassung, Version; Angaben über die Klasse oder den Kurs spezieller Musikinstitutionen, für die die Veröffentlichung bestimmt ist (sofern diese nicht im Titel der Reihe enthalten sind); Angaben zur Präsentationsform des Notentextes (Partitur, Stimme, Regie) und/oder Klavier.

Zu den Untertiteldaten separat veröffentlichter Auszüge gehören auch: der Titel eines Bühnenwerks, eines Films oder Videofilms, einer Radio- oder Fernsehproduktion, eines mehrfrequenten Musikwerks oder eines Gesangszyklus (Gesang-Instrumental); der Name eines Teils eines mehrfrequenten Musikwerks oder eines Vokalzyklus (Gesangsinstrumental), der einen eigenen Namen hat; in separat veröffentlichten Auszügen aus Opern die ersten Worte der Arie, nicht jedoch das Rezitativ oder die Szene.

5.1.3 Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgabeinformationen in Buchmusikausgaben – siehe Abschnitt 4; Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgabeinformationen in periodischen und laufenden Musikpublikationen – siehe Abschnitt 6.

5.2 Veröffentlichung von Ausgabeinformationen

5.2.1 Der Name des Komponisten wird auf der Titelseite vor dem Titel der Veröffentlichung angezeigt und oberhalb der Veröffentlichungsdaten in vollständiger Form wiederholt.

5.2.2 Der Name des Autors des Arrangements bzw. der Bearbeitung (Arrangement), Instrumentierung (Orchestrierung), Bearbeitung, Harmonisierung, Aufnahme (Notation) eines gesondert veröffentlichten Musikwerks oder aller in der Sammlung enthaltenen Musikwerke wird mit Worten angegeben, die das beschreiben Art der geleisteten Arbeit („Arrangement“, „Verarbeitung“, „Aufgezeichnet“ usw.), auf der Titelseite in den Unterüberschriftendaten und in vollständiger Form über den Freigabedaten wiederholt.

Der Name des Autors des Arrangements bzw. Arrangements (Arrangements), Instrumentierung (Orchestrierung), Umarbeitung, wenn es sich um den Komponisten selbst handelt, wird auf der Titelseite in den Untertiteldaten nicht wiederholt, sondern durch Angaben über die Art der Bearbeitung ersetzt vom Komponisten geschaffenes Autorenwerk („In der Bearbeitung des Autors“, „Bearbeitung des Autors für...“, „Bearbeitung durch den Autor“ usw.).

5.2.3 Der Titel des literarischen Werks (einschließlich des Librettos), sofern er vom Titel des in der Veröffentlichung enthaltenen Musikwerks abweicht, wird zusammen mit Angaben zu seinen Autoren und/oder einer Angabe der literarischen Gattung auf dem Titel angegeben Seite in den Untertiteldaten.

5.2.4 Der Name des Compilers, der zugleich Urheber der Bearbeitung bzw. Bearbeitung (Arrangement), Instrumentierung (Orchestrierung), Bearbeitung, Harmonisierung, Aufnahme (Notation) aller in der Sammlung enthaltenen Werke ist, wird mit angegeben Wörter, die die Art der geleisteten Arbeit definieren („Zusammengestellt und harmonisiert“, „Zusammenstellung der Sammlung und Autor des Arrangements der Stücke“, „Arrangement und Auswahl der Stücke für das Album“, „Zusammengestellte und produzierte Notenschrift“ usw. ), auf der Titelseite in den Untertiteldaten und werden oberhalb der Veröffentlichungsdaten vollständig wiederholt.

Der auf der Beilage angegebene Name des Herausgebers einer bestimmten Stimme wird im Klavier wiederholt.

5.2.5 Die Nummer des nationalen Spielbretts ist unten auf jedem Musikstreifen unter dem Notensystem angebracht.

5.2.6 Bei Einzelblatt-Musikpublikationen wird das Copyright-Symbol auf der ersten Seite der Publikation unten angezeigt. Urheberschutzzeichen in Musikpublikationen – siehe 3.3.11, 4.2.15.

5.2.7 Impressumsangaben in Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden – siehe 4.2.18 (Buchveröffentlichungen) und 6.1.15 (periodische und fortlaufende Veröffentlichungen).

6 Zeitschriften und fortlaufende Veröffentlichungen

6.1 Zeitschriften (außer Zeitungen)

6.1.1 Zu den Ausgabeinformationen gehören: Titel der Veröffentlichung, privater Titel der Ausgabe; Kopfdaten; Untertiteldaten; Informationen über Redakteure, Redaktion, Compiler, Künstler, Korrektoren; Nummerierung; Ausgabe; Abschlussdaten; Klassifizierungsindizes; internationale Standardseriennummer; Barcodes; Copyright-Zeichen.

6.1.2 Der Titel sollte äußerst einfach und kurz sein. Es ist zulässig, einen komplexen Titel anzugeben, der aus dem allgemeinen Titel der Veröffentlichung und dem Titel des Abschnitts (Reihe, Unterreihe) besteht.

Der Titel sollte das besondere Wissens- oder Tätigkeitsgebiet widerspiegeln, dem sich die Veröffentlichung widmet.

Der Titel sollte sich gestalterisch von anderen begleitenden Elementen abheben.

Die im Titel enthaltene Abkürzung, die den Namen der Verlagsorganisation angibt, wird in den Untertitel- oder Übertiteldaten offengelegt.

Der Titel der Veröffentlichung wird auf der Titelseite oder Sammeltitelseite sowie auf der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels platziert.

Der Titel eines Teils einer Publikation (Reihe, Unterreihe) muss über den gesamten Erscheinungszeitraum der Publikation hinweg derselbe sein. Es ist nicht erlaubt, den Titel eines Abschnitts einer Publikation (Reihe, Unterreihe) durch dessen Emblem (Marke) zu ersetzen.

Der Privattitel wird, sofern in einzelnen Ausgaben vorhanden, unter dem Titel der Veröffentlichung hinter der Heftnummer auf dem Titelblatt bzw. Sammeltitelblatt sowie auf der ersten Umschlagseite bzw. der Vorderseite des Einbandumschlags platziert.

Auch bei übersetzten Publikationen wird der Titel in der Sprache, aus der die Übersetzung angefertigt wurde, auf dem Titelblatt oder einem Sammeltitelblatt angegeben.

6.1.3 Die Header-Informationen enthalten den Namen der veröffentlichenden Organisation.

Der Name der herausgebenden Organisation entfällt, wenn er in den Untertiteldaten enthalten ist (siehe 6.1.4).

Overhead-Daten werden über dem Titel der Veröffentlichung auf der Titelseite oder der kombinierten Titelseite und, falls diese nicht vorhanden sind, auf der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels platziert.

6.1.4 Untertiteldaten (siehe auch 3.3.5) umfassen: Informationen zur Charakterisierung des Themas, Leseradresse und Verwendungszweck; Art der Veröffentlichung; der Name der Verlagsorganisation im Wortlaut der Untertiteldaten, beginnend mit den Worten „Journal“, „Bulletin“ usw.; Angaben zu Häufigkeit, Jahr und Monat der Veröffentlichung; Informationen zu den Funktionen der Veröffentlichung; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang.

Als Gründungsjahr und -monat einer Publikation gilt das Erscheinungsjahr und -monat der ersten Ausgabe (Heft, Band) einer nummerierten Publikation. Die Angabe des fortlaufenden Erscheinungsjahres anstelle des Erscheinungsjahres und -monats ist nicht zulässig.

Untertiteldaten werden unter dem Titel der Veröffentlichung auf der Titelseite oder der kombinierten Titelseite und, falls diese nicht vorhanden sind, auf der ersten oder zweiten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels platziert.

6.1.5 Die Nummerierung von Zeitschriften beginnt jährlich mit der Erstausgabe (aktuelle Nummerierung). Zusätzlich zur Seriennummer ist die Angabe des Monats (Monate) zulässig.

Zusätzlich zur aktuellen Nummerierung wird die laufende Nummer der Publikation ab dem Gründungsdatum angegeben (Bruttonummerierung). Die Bruttozahl wird hinter der aktuellen Zahl in Klammern angegeben. Die Bruttonummerierung sollte zu Beginn des Kalenderjahres eingegeben werden. Die doppelte Nummerierung wird in allen Ausgaben der Publikation beibehalten.

Die Nummerierung erfolgt auf der Titelseite oder der kombinierten Titelseite sowie auf der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels.

Geben Sie bei der Nummerierung das Jahr an, auf das sich die Ausgabe bezieht, unabhängig vom Erscheinungsjahr.

Wird die fortlaufende Nummerierung unterbrochen, muss dies in der nächsten Ausgabe gut sichtbar angegeben werden (Dauer der Unterbrechung, Bandnummer sowie Nummer und Datum der letzten Ausgabe).

6.1.7 Der Name des Chefredakteurs oder verantwortlichen Herausgebers, die Worte „Redaktionsausschuss“, die Zusammensetzung des Redaktionsausschusses, der Name des Verfassers sind auf der Rückseite des Titelblatts oder, sofern nicht vorhanden, auf der Schlussseite angegeben eine Titelseite – auf der zweiten oder dritten Seite des Covers.

Über den Veröffentlichungsdaten ist der Name des Künstlers, Kunstredakteurs, Herausgebers der übersetzten Ausgabe, technischen Redakteur und Korrekturleser angegeben.

6.1.8 Die Angaben zu den Heften (siehe auch 3.3.7) finden Sie auf der Schlussseite, der Rückseite des Titelblatts, der zweiten, dritten oder vierten Seite des Umschlags.

6.1.10 Die International Standard Serial Number (ISSN) wird gemäß GOST 7.56 angegeben und in der oberen rechten Ecke der ersten Seite des Umschlags oder der Vorderseite des Einbanddeckels, falls nicht vorhanden, oben rechts platziert Ecke der Titelseite oder kombinierten Titelseite. Wenn die ISSN einem allgemeinen Titel und einem Abschnittstitel (Reihentitel) zugeordnet ist, wird zuerst die ISSN des allgemeinen Titels und darunter die ISSN des Abschnittstitels (Reihentitels) angegeben.

Bei der Veröffentlichung von Artikeln und Materialien verschiedener Autoren wird das Copyright-Symbol jeder einzelnen Veröffentlichung unten auf der ersten oder letzten Seite der Veröffentlichung angezeigt.

6.1.13 Über den Veröffentlichungsdaten wird ein Hinweis auf parallele Veröffentlichungen in anderen Sprachen angezeigt. Wird eine Publikation parallel in mehreren Sprachen und unter unterschiedlichen Titeln veröffentlicht, so sind deren Titel und ein Hinweis darauf anzugeben.

6.1.14 Selbstständige Beilagen (siehe auch 3.6.3) zur Zeitschrift müssen innerhalb des Jahres eine eigene Nummerierung haben. Das Wort „Bewerbung“ sollte auf der Titelseite bzw. auf einer Sammeltitelseite stets deutlich gekennzeichnet sein.

In der Hauptveröffentlichung wird über den Veröffentlichungsdaten ein Hinweis auf das Vorhandensein einer separat veröffentlichten Ergänzung zur Veröffentlichung angebracht.

6.1.15 In Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch veröffentlicht werden, werden Folgendes ins Russische übersetzt: Übertiteldaten; Untertiteldaten; Name des Herausgebers; (redaktionelle) Postanschrift des Herausgebers; Name und Postanschrift der Druckerei. Der Titel der Veröffentlichung wird in transliterierter Form angegeben. Diese Informationen befinden sich über den Veröffentlichungsdaten auf der Endseite, der Rückseite der Titelseite, der zweiten, dritten oder vierten Seite des Covers und geben die Sprache des Haupttextes der Veröffentlichung an.

6.1.16 Bei der Zusammenfassung zweier oder mehrerer Publikationen zu einer ist es zulässig, der neuen Publikation den Titel einer der Vorgängerpublikationen zuzuordnen, das Gründungsjahr beizubehalten und die Nummerierung fortzusetzen.

Bei der Teilung einer Ausgabe in zwei oder mehr Ausgaben ist es zulässig, den bisherigen Titel und die bisherige Nummerierung nur einer der neu gebildeten Ausgaben zuzuordnen. Für alle im Rahmen der Teilung entstandenen Publikationen bleibt das Gründungsjahr der Publikation erhalten.

Alle Änderungen in der Veröffentlichung (Umbenennung, Änderung der Untertiteldaten, Klärung des Gründungsjahres, Nummerierung, Verschiebung des Erscheinungsortes der Veröffentlichung usw.) sind in der letzten unveränderten und in der ersten geänderten Ausgabe (Nummern) am zu melden Rückseite der Titelseite oder der zweiten Seite des Umschlags.

6.1.17 Für eine Zeitschrift werden bei Bedarf ein Abstract, ein Abstract und ein Literaturverzeichnis zur Verfügung gestellt (siehe auch 3.4.1).

6.2 Fortlaufende Ausgaben

6.2.1 Das Impressum umfasst: Titel der Veröffentlichung; privater Titel der Ausgabe; Kopfdaten; Untertiteldaten; Informationen über Redakteure, Redaktion, Compiler, Korrektoren; Nummerierung; Ausgabe; Abschlussdaten; Klassifizierungsindizes; internationale Standardseriennummer; Barcodes; Copyright-Zeichen.

6.2.2 Titelgestaltung; Kopfdaten; Informationen über Redakteure, Redaktion, Compiler, Korrektoren; Ausgabedaten; Freigabedaten, internationale Standardseriennummer (ISSN); Klassifizierungsindizes; Barcodes; Copyrightzeichen; Informationen über parallele Veröffentlichungen in anderen Sprachen und Anwendungen; Informationen zu Fusion, Spaltung, Auflösung und Änderungen in der Veröffentlichung – siehe 6.1.

6.2.3 Zu den Untertiteldaten gehören: Art der Veröffentlichung; Name des verantwortlichen Herausgebers; Gründungsjahr der Publikation; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang.

Untertiteldaten werden unter dem Titel der Veröffentlichung auf der Titelseite angegeben.

6.2.4 Die Nummerierung beginnt mit dem Gründungsdatum der nummerierten Publikation (Bruttonummerierung).

Die Heftnummer ist unter dem Titel der Veröffentlichung und den Untertitelangaben auf der Titelseite sowie auf der ersten Umschlagseite bzw. der Vorderseite des Einbandumschlags angegeben.

6.2.5 Impressumsinformationen in Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden, und Informationen über die Sprache des Textes der Veröffentlichung – siehe 6.1.15. Darüber hinaus wird bei der Übersetzung ins Russische der Name der Organisation angegeben, in deren Namen die Veröffentlichung veröffentlicht wird, bzw. der Organisation, die für die Veröffentlichung der gesamten laufenden Veröffentlichung verantwortlich ist.

6.3 Zeitungen

6.3.1 Zu den Ausgabeinformationen gehören: Titel; Untertiteldaten; Nummerierung; Erscheinungsdatum der Ausgabe; Angaben zu Herausgebern und/oder Redaktionsbeirat; Daten freigeben.

6.3.3 Zu den Untertiteldaten gehören: der Name des Herausgebers (der für die Veröffentlichung verantwortlichen Organisation); Angaben zur Häufigkeit der Veröffentlichung; Jahr, Monat oder Datum der Gründung der Zeitung; Informationen zu parallelen Veröffentlichungen in anderen Sprachen und Anwendungen. Die Angabe des fortlaufenden Erscheinungsjahres anstelle des Gründungsjahres der Zeitung ist nicht zulässig.

Untertiteldaten werden auf der Titelseite platziert.

Bei wechselbaren Seiten und wenn eine Zeitung oder ihre einzelnen Ausgaben in verschiedenen Ausgaben erscheinen, geben die Untertiteldaten die Besonderheiten der Ausgabe an (Abend, Stadt, Regional, Zone, Rand, für bestimmte Leserkategorien).

6.3.4 Der Name des Zeitungsherausgebers, die Worte „Redaktionsausschuss“ und/oder „Zusammensetzung des Redaktionsausschusses“ sind unten auf der letzten Seite über den Veröffentlichungsdaten angegeben.

6.3.5 Zeitungsnummern werden oben auf der Titelseite in arabischen Ziffern angegeben. Nach der aktuellen Nummer (vom Beginn des Kalenderjahres) darf in Klammern die Brutto-Seriennummer (vom Gründungsdatum der Zeitung) angegeben werden.

6.3.6 Das Erscheinungsdatum der Ausgabe, das den Wochentag, den Tag (in arabischen Ziffern), den Namen des Monats (ohne Abkürzung) und das Jahr enthält, wird auf der Titelseite der Zeitung angegeben.

6.3.7 Zu den Ausstellungsdaten gehören: Veröffentlichungslizenznummer und Ausstellungsdatum (Registrierungsbescheinigung); Umfang der Publikation in gedruckten Blättern, verkleinert auf das Format von zwei Seiten einer A2-Zeitung (420 x 595 mm); Verkehr; vollständige Postanschrift und Telefonnummer der Redaktion; Auftragsnummer der Druckerei; Name und vollständige Postanschrift der Druckerei.

Die Veröffentlichungsdaten finden Sie unten auf der letzten Seite der Zeitung.

6.3.8 Informationen über den Fortbestand der Zeitung und Änderungen in der Veröffentlichung finden Sie auf der ersten Seite bzw. am Ende der letzten Seite. Diese Informationen müssen gemäß den in 6.1.16 festgelegten Anforderungen formatiert werden.

6.3.9 Wenn eine Veröffentlichung parallel in mehreren Sprachen veröffentlicht wird, ist neben einem entsprechenden Hinweis auch der ins Russische übersetzte Titel über den Veröffentlichungsdaten anzugeben.

6.3.10 Ausgabeinformationen in Veröffentlichungen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt und ins Russische übersetzt wurden, enthalten: Untertitelinformationen; Informationen zur Hauptveröffentlichung in einem separat veröffentlichten Anhang; vollständige Postanschrift der Redaktion; Name und vollständige Postanschrift der Druckerei. Der Titel der Veröffentlichung wird in transliterierter Form angegeben.

Diese Informationen befinden sich unten auf der letzten Seite der Zeitung und geben die Sprache des Haupttextes der Veröffentlichung an.

7 Blattausgaben

7.1 Text- und Bildpublikationen (ausgenommen Postkarten)

7.1.1 Zu den Ausgabeinformationen gehören: Informationen über Autoren, Compiler, Künstler, Fotografen; Titel der Veröffentlichung (Kunstwerk); Untertiteldaten; Ausgabe; Abschlussdaten; Copyright-Zeichen.

7.1.3 Der Titel der Veröffentlichung (Kunstwerk) wird bei Textblattpublikationen im Titelteil des Blattes vor dem Text angegeben.

Der Titel der blattgrafischen Veröffentlichungen ist am linken unteren Rand des Blattes angegeben.

Der Titel enthält außerdem links unten den vom Autor festgelegten oder dem Werk historisch zugeordneten Namen des Kunstwerks (bei Porträts Nachname, Vorname, Vatersname und Lebensjahr der abgebildeten Person). Rand des Blattes.

7.1.4 Untertitelangaben (siehe auch 3.3.5) von Textpublikationen werden unter dem Titel im Titelteil des Blattes platziert.

Die Untertiteldaten der ISO-Ausgaben werden am linken unteren Rand des Blattes platziert.

Die Unterrubrik Daten von Kunstreproduktionen und -drucken geben an: die Art des Kunstwerks; Zeit und Ort der Entstehung eines Kunstwerks; Ort der Aufbewahrung oder Ausstellung des Originals; Informationen zum Autor und Werk.

7.1.7 Ausgabeinformationen in Blattpublikationen, die in anderen Sprachen als Russisch gedruckt werden, werden ins Russische übersetzt. Die Namen der Autoren und an der Entstehung der Publikation beteiligten Personen werden in transliterierter Form angegeben. Die Ausgabeinformationen werden am unteren Rand des Blattes platziert und geben die Sprache des Textes der Veröffentlichung an.

7.2 Schöne Postkarten

7.2.1 Das Impressum umfasst: den Namen des Künstlers oder Fotografen; Titel; Impressum (Verlagsname und Erscheinungsjahr); Freigabedaten (Auftragsnummer der Druckerei, Auflage); Copyright-Zeichen.

7.2.2 Auf Reproduktionspostkarten werden zusätzlich zu den aufgeführten Informationen folgende Angaben gemacht:

Art des Kunstwerks, Zeit und Ort seiner Entstehung, Ort der Aufbewahrung bzw. Ausstellung, Angaben zum Urheber und Werk.

Die Impressumsinformationen finden Sie auf der Rückseite (Adresse – bei Postkarten).

7.3 Blatt vollständige Veröffentlichungen8.1 Definition von Veröffentlichungen

8.1.1 Zu den speziell für den Export bestimmten Publikationen zählen Publikationen, deren Auflage oder der überwiegende Teil der Auflage für den Verkauf auf dem ausländischen Markt bestimmt ist; Veröffentlichungen, die in der Russischen Föderation im Auftrag einer ausländischen Gegenparteiorganisation veröffentlicht werden.

8.2 Registrierung der Ausgabeinformationen

8.2.1 Ausgabeinformationen in Publikationen, die speziell für den Export bestimmt sind, werden gemäß den Anforderungen der Standards der International Organization for Standardization (ISO) erstellt:

ISO 1086 Dokumentation-Titelblätter eines Buches;

ISO 6357 Dokumentation – Rückentitel von Büchern und anderen Veröffentlichungen;

ISO 7275 Dokumentation – Präsentation der Titelinformationen der Serie.

8.3 Gestaltung des Einsatzes

8.3.1 Legale Kopien des Teils der Auflage, der zur Verbreitung innerhalb der Russischen Föderation bestimmt ist, müssen mit einer Beilage versehen sein. Die Beilage enthält Elemente von Impressumsinformationen zu dieser Veröffentlichung. Liste der Ausgabeinformationselemente – siehe 3.3

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