heim · Investitionen · d. Bericht des Vorsitzenden des Gewerkschaftsausschusses über die im Geschäftsjahr geleistete Arbeit. Beendigung der Tätigkeit der Gewerkschaftsgruppe

d. Bericht des Vorsitzenden des Gewerkschaftsausschusses über die im Geschäftsjahr geleistete Arbeit. Beendigung der Tätigkeit der Gewerkschaftsgruppe

Das Jahr 2016 war voller Ereignisse; es traten Schwierigkeiten auf, die jedoch durch gemeinsame koordinierte Aktionen der Gewerkschaftsmitglieder überwunden werden konnten. Das vergangene Jahr hat von den Mitgliedern der primären Gewerkschaftsorganisation ein hohes Maß an Organisation, Kreativität und Energie gefordert. Die Arbeit der Primärorganisation zielte darauf ab, die bereits erzielten Ergebnisse zu festigen und die traditionell verwendeten Arbeitsformen und -methoden zu verbessern. Die bei der Arbeit auftretenden Schwierigkeiten erfordern vom Vorsitzenden der Gewerkschaftsorganisation und den Mitgliedern des Gewerkschaftsausschusses die Einführung neuer Arbeitsformen, die den modernen Anforderungen entsprechen.

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Offener (öffentlicher) Bericht über die Arbeit der primären Gewerkschaftsorganisation MBOU KR NGO „Tscherkassy-Sekundarschule“ für 2016.

Das Jahr 2016 war voller Ereignisse; es traten Schwierigkeiten auf, die jedoch durch gemeinsame koordinierte Aktionen der Gewerkschaftsmitglieder überwunden werden konnten. Das vergangene Jahr hat von den Mitgliedern der primären Gewerkschaftsorganisation ein hohes Maß an Organisation, Kreativität und Energie gefordert. Die Arbeit der Primärorganisation zielte darauf ab, die bereits erzielten Ergebnisse zu festigen und die traditionell verwendeten Arbeitsformen und -methoden zu verbessern. Die bei der Arbeit auftretenden Schwierigkeiten erfordern vom Vorsitzenden der Gewerkschaftsorganisation und den Mitgliedern des Gewerkschaftsausschusses die Einführung neuer Arbeitsformen, die den modernen Anforderungen entsprechen.

Die wichtigste Gewerkschaftsorganisation in unserer Einrichtung ist schon seit geraumer Zeit in Betrieb. Mit Stand heute (Dezember 2016) umfasst die Gewerkschaftsorganisation 45 Personen von 53 Mitarbeitern, was 85 % der Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten entspricht. Es wird ein Mitgliederverzeichnis der Gewerkschaftsorganisation geführt; für die betriebliche Registrierung der Gewerkschaftsmitglieder wurde eine elektronische Datenbank erstellt, die jährlich überprüft und aktualisiert wird.

Der Gewerkschaftsausschuss leistet viel Arbeit, um die Gewerkschaftsmitgliedschaft zu erhalten und neue Mitglieder für die Gewerkschaft der Beschäftigten im öffentlichen Bildungs- und Wissenschaftswesen der Russischen Föderation zu gewinnen. Im Jahr 2016 wurden 6 Mitglieder in die Gewerkschaftsorganisation MBOU KR NGO „Cherkasy Secondary School“ aufgenommen, 1 Person verließ sie aufgrund freiwilliger Entlassung vom Arbeitsplatz.

Der Gewerkschaftsausschuss baut seine gesamte Arbeit auf den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft und der Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung auf und löst alle Probleme durch einen konstruktiven Dialog im Interesse der Arbeitnehmer.

Das wichtigste Instrument der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaftsorganisation ist der Tarifvertrag, der Fragen der Arbeitsbedingungen, der Freizeitgestaltung, der Bereitstellung von Leistungen und Garantien für Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen regelt. Alle Schulmitarbeiter, unabhängig von ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, genießen die ihnen gemäß Tarifvertrag zustehenden Sozialleistungen.

Die Vereinbarung ermöglicht es uns, den Geltungsbereich der geltenden Arbeitsgesetzgebung zu erweitern, zusätzliche Mittel für Arbeitsschutzmaßnahmen bereitzustellen, die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer zu verbessern und ihnen finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Der Vorsitzende der Gewerkschaftsorganisation macht das Personal und den Direktor unverzüglich auf die Beschlüsse und Beschlüsse der übergeordneten Gewerkschaftsorganisation aufmerksam.

Im Laufe des Jahres wurden mit dem Gewerkschaftsausschuss Anordnungen und Regelungen zu den Sozial- und Arbeitsbeziehungen der Schulmitarbeiter vereinbart (Arbeitsnormen, Löhne, Arbeit an Vor- und Feiertagen, Fragen des Arbeitsschutzes, Fragen der Gesundheits- und Erholungsorganisation). der Arbeitnehmer usw.).

Skoblyakova A.S., Vorsitzende der wichtigsten Gewerkschaftsorganisation, beteiligte sich an der Arbeit der Kommission zur Durchführung einer speziellen Arbeitsbewertung. Im Jahr 2016 wurden 3 Stellen (5 Lehrer) bewertet. Da die Durchführung einer Sonderbegutachtung an allen Arbeitsplätzen aufgrund unzureichender Finanzierung nicht möglich ist, wird dieses Verfahren stufenweise durchgeführt.

In allen Klassen der Schule gibt es Arbeitsschutzanweisungen für bestimmte Arbeiten. Die Anweisungen werden vom Schulleiter genehmigt und mit dem Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation auf der Grundlage der Protokolle der Entscheidung des Gewerkschaftsausschusses vereinbart.

Die Gesamtzahl der Gewerkschaftsaktivisten beträgt 21 Personen. Der Gewerkschaftsausschuss vereint die aktivsten Mitglieder der Gewerkschaftsorganisation. Die Arbeit einer Gewerkschaftsorganisation besteht hauptsächlich darin, die Interessen der Arbeitnehmer bei Versammlungen und Versammlungen aller Art zu vertreten.

Im Berichtszeitraum wurden in den Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses (insgesamt 20 Sitzungen) Themen besprochen, die alle Bereiche der Gewerkschaftstätigkeit abdeckten (Überwachung der Einhaltung des Tarifvertrags, sozioökonomische Fragen, Informationsarbeit, Arbeitsschutz, Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer). , Kulturarbeit usw. ).

Die monatliche bargeldlose Einziehung der Mitgliedsbeiträge erfolgte mit deren Überweisung auf das Konto der Regionalorganisation Orjol der Gewerkschaft der Arbeitnehmer des öffentlichen Bildungs- und Wissenschaftswesens der Russischen Föderation, was in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Gemeinschaftliche Vereinbarung. Jedes Jahr wird auf der Gewerkschaftskarte ein Vermerk über die Zahlung des Gewerkschaftsbeitrags angebracht.

Es finden regelmäßig Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses zu Fragen der Zahlung materieller Unterstützung an Gewerkschaftsmitglieder statt, es werden Protokolle der Sitzung des Gewerkschaftsausschusses erstellt und Dokumente registriert (Beitrittsanträge, Zahlung finanzieller Unterstützung usw.).

Es ist zu einer guten Tradition geworden, Mitarbeitern zu beruflichen und kalendermäßigen Feiertagen sowie zu Jubiläen zu gratulieren. An solchen Tagen gibt es für jeden ein freundliches Wort und materielle Unterstützung. Zu Lasten der Mitgliedsbeiträge wurde im Jahr 2016 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 13.500 (dreizehntausendfünfhundert) Rubel gewährt.

Die Gewerkschaft lässt Veteranen der Lehrtätigkeit nicht unbeachtet. Anlässlich des Jubiläums ließ O.N. Pozdnyakova, eine ehemalige Techniklehrerin, in der Zeitung Zarya einen Glückwunsch veröffentlichen und einen feierlichen Blumenstrauß überreichen. Für Glückwünsche wurden Mittel in Höhe von 700 (siebenhundert) Rubel bereitgestellt.

Ein wichtiger Tätigkeitsbereich unseres Gewerkschaftsausschusses ist die Kulturarbeit, denn gute Erholung trägt zu Leistungsfähigkeit und gesteigerter Vitalität bei.

Traditionelle Feiertage sind der Tag des Lehrers, Neujahr, 23. Februar und 8. März. Für die Feier des Lehrertags wurden aus Gewerkschaftsmitteln Mittel in Höhe von 3.000 (dreitausend) Rubel bereitgestellt. Für den Kauf von Neujahrsgeschenken wurde Geld in Höhe von 16.700 (sechzehntausendsiebenhundert) Rubel ausgegeben.

Im Jahr 2016 organisierte der Gewerkschaftsausschuss der Schule traditionell Theaterausflüge in die Stadt Orel: „Russian Style“ und „Free Space“.

An den Neujahrsfeiertagen haben Kinder von Mitgliedern der Gewerkschaftsorganisation im Alter von 6 bis 12 Jahren die Möglichkeit, der vom Regionalen Gewerkschaftsausschuss organisierten Neujahrsvorstellung beizuwohnen.

Einer der Hauptarbeitsbereiche des Schulgewerkschaftsausschusses ist die Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter und ihrer Kinder. Im Jahr 2016 nahm ein Mitglied der Gewerkschaftsorganisation T.F. Kolcheva, ein Fremdsprachenlehrer, die soziale Unterstützung der Gewerkschaft in Anspruch. Zusammen mit ihrem Mann ruhte und pflegte sie ihre Gesundheit im Sanatorium Lesnoy und nutzte außerdem das Recht auf Erstattung der Geldkosten durch die Bezirksgewerkschaft in Höhe von 5.000 Rubel. Jedes Mitglied einer Gewerkschaftsorganisation kann dieses Recht alle drei Jahre einmal ausüben.

Im Laufe des Jahres beteiligte sich der Vorsitzende des Gewerkschaftsausschusses an der Personalbesetzung, an der Arbeit der Vergabekommission, an Sitzungen der Kommission zur Verteilung von Leistungsprämien und Prämien für das Lehrpersonal.

Der Gewerkschaftsausschuss der Schule beteiligte sich aktiv an gesellschaftlichen und politischen Veranstaltungen und regionalen Veranstaltungen:

  • Kundgebung zur Unterstützung der Krim;
  • Demonstration am 1. Mai, 9. Mai.

Unsere Bildungseinrichtung beschäftigt hervorragende Fachkräfte: 13 Lehrkräfte verfügen über die höchste Qualifikationskategorie, 18 über die erste Qualifikationskategorie. Jedes Jahr wird daran gearbeitet, die Qualifikation des Lehrpersonals zu verbessern: Im Jahr 2016 wurden 4 Lehrer in der höchsten Qualifikationskategorie zertifiziert (Skoblyakova A.S., Sukhova O.V., Rekova T.V., Visyagina S.V.), Astapova I.M. – zertifiziert für die erste Kategorie, Penzev E.A., Golokolosov G.S. – bestätigte die erste Qualifikationskategorie. Alle Mitarbeiter werden zeitnah – alle drei Jahre – weitergebildet.

Jedes Jahr erhalten Mitarbeiter, deren Kinder in die erste Klasse gehen, Geschenke für Erstklässler. Diese Geschenke enthalten alle notwendigen Schulmaterialien, was eine hervorragende soziale Unterstützung für Mitglieder der Gewerkschaftsorganisation darstellt. Das Jahr 2016 war keine Ausnahme; 2 Mitarbeiter unserer Einrichtung nahmen diese Unterstützung in Anspruch.

Der Zentralrat der Allrussischen Gewerkschaft für Bildung erklärte 2016 zum Jahr der Rechtskultur. In unserer Gewerkschaftsorganisation wurden im Rahmen des Jahres der Rechtskultur Veranstaltungen zur Erhöhung des Rechtswissens der Mitarbeiter durchgeführt. Um die Arbeitnehmer umfassend zu informieren und ihre Rechtskompetenz zu verbessern, wurde die Arbeit des Gewerkschaftskreises „Ich will alles wissen!“ in der Bildungseinrichtung fortgesetzt.

Skoblyakova A.S., Vorsitzende der Gewerkschaftsorganisation, nahm im Februar 2016 an einem Aufsatzwettbewerb von Gewerkschaftsaktivisten teil und nahm im November an einem Videotreffen (Webinar) für Leiter von Bildungseinrichtungen und Vorsitzenden von Primärorganisationen zu Fragen der Stärkung teil besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen, zu Änderungen in der Arbeitsgesetzgebung und den Maßnahmen von Institutionen, territorialen und primären Gewerkschaftsorganisationen, um Änderungen an den im Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen (EGRL) enthaltenen Informationen gemäß dem neu genehmigten Allrussischen vorzunehmen Klassifikator der Arten wirtschaftlicher Aktivitäten (OKVED).

Die Teilnahme von Lehrern an professionellen Wettbewerben und Shows trägt nicht nur zur beruflichen Weiterentwicklung, sondern auch zur Schaffung einer kreativen Atmosphäre im Team bei. Unsere Lehrer nehmen mit großer Freude an den Wettbewerben „Lehrer des Jahres“, „Pädagoge des Jahres“, „Ich schenke Kindern mein Herz“, „Bestes Programm für außerschulische Aktivitäten“, „Junge Meister“ und vielen anderen teil. Der Erhalt wohlverdienter Auszeichnungen unterstützt die Teilnehmer moralisch und finanziell.

Im Jahr 2016 erhielt die geehrte Lehrerin Dontsova A.V. eine Ehrenurkunde für das Stipendium vom Gouverneur der Region Orjol. D. N. Khokhlova wurde vom Leiter der Bezirksverwaltung Kromsky eine Ehrenurkunde für das Stipendium verliehen. Astapova I.M. nahm an der regionalen Phase des Wettbewerbs für außerschulische Programme teil. und Skoblyakova A.S., die jeweils den 1. und 2. Platz belegten. Darüber hinaus hat Astapova I.M. Für ihre aktive Mitarbeit in der Gewerkschaftsorganisation wurde ihr eine Ehrenurkunde verliehen. Mertsalova E.A., eine junge Fachkraft unserer Schule, nahm am regionalen Wettbewerb „Junge Meister“ teil und erhielt außerdem ein Dankesschreiben des Bildungsministeriums der Region Orjol für die Ausbildung der Studentin.

Im Zusammenhang mit dem Tag des Lehrers wurden Zertifikate der Bildungsabteilung des Bezirks Kromsky verliehen an Khokhlova D.N., Grundschullehrerin, Smetanina I.V., Lehrerin und Organisatorin, Sukhova O.V., Grundschullehrerin, Sorokina A.S., Grundschullehrerin, Zherdeva E.V. Hauptbuchhalter.

Der Gewerkschaftsausschuss der Schule leistet viel Arbeit, um die Aktivitäten der Gewerkschaft durch visuelle Kampagnen hervorzuheben. Zur Verfügung des Gewerkschaftsausschusses zur Information der Gewerkschaftsmitglieder sowie der gesamten Öffentlichkeit der Schule stehen Folgendes zur Verfügung:

Persönliche Website des Vorsitzenden der Gewerkschaftsorganisation (My);

Website der Schulgewerkschaft;

Informationsstand des Gewerkschaftsausschusses.

Die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses der Schule wird auf der Website vorgestellthttp://cherkaskayashko.ucoz.ru/ , die ständig aktualisiert und mit den notwendigen Informationen ergänzt wird.

Der Informationsstand des Arbeitergewerkschaftsausschusses führt Gewerkschaftsmitglieder und andere Schulmitarbeiter in bestimmte Aspekte des Lebens und der Aktivitäten der Gewerkschaftsorganisation ein.

Neben modernen Mitteln erfreuen sich auch traditionelle Methoden der Informationsvermittlung an Gewerkschaftsmitglieder, die auf persönlichem Kontakt basieren, zu Recht großer Beliebtheit: Treffen, Gewerkschaftskreise, Treffen zu interessanten Themen: „Wie bekomme ich eine vorzeitige Arbeitsrente“, „Wie eine vorzeitige Arbeitsrente erhalten“ usw. .

Die Platzierung der Informationen am Gewerkschaftsinformationsstand der Schule erfolgt durch Mitglieder des für diese Arbeit zuständigen Gewerkschaftsausschusses. Dies sind Pläne, Beschlüsse des Gewerkschaftsausschusses, Ankündigungen, Glückwünsche usw.

Vorsitzender der Grundschule

Gewerkschaftsorganisation Skoblyakova A.S.


Verbessert das Mikroklima im Team. Die Aufgabe, das Team zu vereinen, ist eine der Hauptaufgaben des Gewerkschaftsausschusses. Wir möchten, dass alle Mitarbeiter: Verwaltung, Pädagogen und technisches Personal nicht nur durch berufliche Aktivitäten, sondern auch durch Freizeit vereint werden, damit das Team am Leben jedes Mitarbeiters teilnimmt, bei der Lösung von Problemen hilft, sich mit ihm freut und mit ihm trauert. Die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses erfolgte im Berichtszeitraum entsprechend den Tätigkeitsschwerpunkten der PPO MKDOU „Kindergarten Nr. 32“.

Die primäre Gewerkschaftsorganisation in unserer Vorschuleinrichtung wurde gleichzeitig mit ihrer Eröffnung gegründet und funktioniert seit 1984 stabil. Heute hat die Gewerkschaftsorganisation 22 Mitglieder, das sind 100 % der Beschäftigtenzahl. Das Wichtigste bei der Arbeit der primären Gewerkschaftsorganisation, um mehr Mitglieder für ihre Zusammensetzung zu gewinnen, war ein klar strukturiertes System zur Information der Mitarbeiter der Bildungseinrichtung. Informationen sind die Grundlage, auf der die gesamte Arbeit unserer Gewerkschaftsorganisation aufbaut. Der Gewerkschaftsvorstand abonniert die Zeitung „Meine Gewerkschaft“. Auf dem Stand und auf der Gewerkschaftsseite der Website des MKDOU „Kindergarten Nr. 32“ finden Sie die notwendigen Gewerkschaftsinformationen, einen Arbeitsplan, Auszüge aus den Beschlüssen des Gewerkschaftsausschusses, verschiedene Regelungen und Anweisungen, Informationen zu Gutscheinen, Informationen über die Aktivitäten höherer Gewerkschaftsstrukturen, austauschbare Abschnitte, in denen Informationsblätter, Bulletins usw. platziert werden. Informationen bilden eine aktive Lebensposition aller Arbeitnehmer, erhöhen die Rechtskompetenz und beziehen immer mehr Gewerkschaftsmitglieder in die aktive Arbeit ein. Die Hauptform der Informationsarbeit sind Gewerkschaftstreffen, Sitzungen von Gewerkschaftsausschüssen, Bulletins von Bezirks- und Regionalgewerkschaftsausschüssen, das weltweite Internet, in dem wir eine eigene Seite auf der MKDOU-Website http://nash-detsad32.ru/ haben. profsoyuz Wir sind sicher, dass der Mangel an ausreichenden Informationen über die Aktivitäten der Gewerkschaftsorganisation den Eindruck ihrer Inaktivität erweckt, was die Motivation zur Gewerkschaftsmitgliedschaft verringert und dazu führt, dass Menschen die Gewerkschaft verlassen.

Der Gewerkschaftsausschuss baut seine gesamte Arbeit auf den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft und der Zusammenarbeit mit der Verwaltung der vorschulischen Bildungseinrichtung auf und löst alle Probleme durch einen konstruktiven Dialog im Interesse der Arbeitnehmer. Die Aktivitäten des Gewerkschaftsausschusses der primären Gewerkschaftsorganisation der MKDOU „Kindergarten Nr. 32“ basieren auf den Anforderungen:

· Charta der Gewerkschaft der Beschäftigten im öffentlichen Bildungswesen und in der Wissenschaft der Russischen Föderation;

· Regelungen zur primären Gewerkschaftsorganisation;

· Gemeinschaftliche Vereinbarung.

Um eine effektive Arbeit zu gewährleisten, wurden ständige Kommissionen geschaffen, deren Befugnisse und Arbeitsabläufe festgelegt, die in der Kommissionsordnung verankert sind.

Die Beziehungen zwischen der Verwaltung der vorschulischen Bildungseinrichtung und dem Gewerkschaftsausschuss basieren auf der Sozialpartnerschaft und der Interaktion zwischen den Parteien der Arbeitsbeziehungen. Die Verwaltung der vorschulischen Bildungseinrichtung unterstützt die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses und berücksichtigt dessen Stellungnahme bei der Ausarbeitung von Regelungen, die sich auf die Sozial- und Arbeitsrechte der Arbeitnehmer auswirken. Gemeinsam mit dem Leiter der vorschulischen Bildungseinrichtung beteiligte sich der Gewerkschaftsausschuss 2014 an der Ausarbeitung und Genehmigung des Tarifvertrags 2014-2017. (siehe Auszug aus dem Protokoll).

Während des Arbeitsjahres der Gewerkschaftsorganisation wurde die begründete Stellungnahme des Gewerkschaftsausschusses der MKDOU vom Arbeitgeber berücksichtigt, als:

Der Vorsitzende des Gewerkschaftsausschusses überwachte die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften und führte Schulungen zur Evakuierung von Kindergartenkindern und Arbeitern aus dem Gebäude durch.

Im Sommer führen Kindergartenmitarbeiter und Eltern von Schülern Reparaturen in der vorschulischen Bildungseinrichtung durch.

Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Untersuchungen, Routineimpfungen von Vorschulmitarbeitern und Schülern sowie deren Impfungen werden systematisch durchgeführt. In der vorschulischen Bildungseinrichtung wird daran gearbeitet, die Teammitglieder durch die Zeitung „Meine Gewerkschaft“ im Bereich der juristischen Kenntnisse des Arbeitsrechts zu fördern und auszubilden.

Der Gewerkschaftsausschuss des Kindergartens arbeitet mit dem regionalen Gewerkschaftsausschuss der Bildungs- und Wissenschaftsmitarbeiter zusammen. Mitglieder der Vorschulerziehungsgewerkschaft erhalten alle notwendige methodische Unterstützung zu den für sie interessanten Themen.

Im Oktober 2014 nahm der Vorsitzende des Gewerkschaftsausschusses als Delegierter an der Bezirksberichts- und Wahlkonferenz teil und erhielt von der Bezirksgewerkschaftsorganisation eine Ehrenurkunde.

Im April 2014 hielt unsere Gewerkschaftsorganisation ein Berichts- und Wahltreffen ab (der Bericht wurde an die Bezirksgewerkschaftsorganisation weitergeleitet).

im Rahmen des Weltaktionstages „Für menschenwürdige Arbeit!“, der stattfand

auf dem Festungshügel in der Stadt Stawropol.

Der Vorsitzende und die Mitglieder des Gewerkschaftsausschusses legen großen Wert auf die übrigen Lehrer. С этой целью в ДОУ создана комиссия по культурно-массовой работе, которую возглавляет, организующая такие традиционные мероприятия, как чествование юбиляров, поздравление молодых мам, организация праздников «День знаний», «День дошкольного работника», «Новый год», «8 Марта " usw.

Mitglieder der Prüfungskommission prüften die Finanzaktivitäten und überwachten die Einhaltung der Arbeitsgesetze in der vorschulischen Bildungseinrichtung. Die vom Leiter der vorschulischen Bildungseinrichtung erlassenen örtlichen Gesetze zu den Arbeits- und sozioökonomischen Rechten des Arbeitnehmers wurden mit der Prüfungskommission vereinbart.

Als Ergebnis ihrer Arbeit beschloss die Prüfungskommission, die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses als zufriedenstellend anzuerkennen.

Bericht über die Tätigkeit des Gewerkschaftsausschusses:

1. Genehmigung des Tarifvertrags unter Berücksichtigung von Änderungen und

Ergänzungen im Jahr 2014

2. Genehmigung lokaler Gesetze, Koordinierung von Sicherheitsanweisungen

Arbeits- und Sicherheitsvorschriften, Dienstpläne.

3. Einen Plan für das neue Schuljahr erstellen.

4. Abgleich der Aufzeichnungen der Gewerkschaftsmitglieder.

5. Erstellung eines statistischen Berichts über die Gewerkschaftsorganisation vorschulischer Bildungseinrichtungen

6. Zusammenstellung einer Liste der Jubiläen und Geburtstage der Mitglieder

Lehrerschaft. Organisieren von Glückwünschen an Teammitglieder zu ihren Geburtstagen und Jubiläen. Vorbereitung und Durchführung festlicher Veranstaltungen.

7. Durchführung von Aufräumtagen zur Säuberung des Gartenbereichs.

8. Bereitstellung finanzieller Unterstützung auf Antrag von Gewerkschaftsmitgliedern.

9. Hat an der Kampagne „Beeil dich, Gutes zu tun“ teilgenommen, indem du den Erlös eines Tages gespendet hast.

10. Gestaltung von Informationsständen „Meine Gewerkschaft“, „Sicherheit“

Der Gewerkschaftsausschuss hat etwas zu tun. Zukünftig wird es neue Projekte zu den Themen Gewerkschaftsmotivation, Kultur-, Massen-, Sport- und Freizeitarbeit, Entwicklung der Informationspolitik und Sozialpartnerschaft in vorschulischen Bildungseinrichtungen geben.

In jüngster Zeit sind aufgrund verschiedener Veränderungen im Bildungssystem sowie im System der Vergütung von Lehr- und Krankheitsurlaub immer mehr Kenntnisse im Arbeitsrecht erforderlich.

Jedes Mitglied der Primärorganisation versteht bereits, dass eine einzige, geeinte, sich ständig weiterentwickelnde Gewerkschaft in der Lage ist, die wichtigste Aufgabe zu lösen – den Beruf eines Lehrers, eines Mitarbeiters einer vorschulischen Bildungseinrichtung, prestigeträchtig zu machen.

TAGEBUCH

Profgruporga

POSITION

ÜBER DIE GEWERKSCHAFTSGRUPPE

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Gewerkschaftsgruppen sind strukturelle Abteilungen der primären Gewerkschaftsorganisation (PTU).

Bei ihrer Arbeit orientiert sich die Gewerkschaftsgruppe (Gewerkschaftsgruppe) am Gesetz der Russischen Föderation „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien“, an der Charta, an der Allgemeinen Gewerkschaftsordnung und an Tarifverträgen.

Gewerkschaftsgruppen werden durch Beschluss des Gewerkschaftsausschusses der Gewerkschaft auf Produktionsbasis innerhalb der primären Gewerkschaftsorganisation gegründet, wenn sie mindestens drei Gewerkschaftsmitglieder haben.
Gewerkschaftsgruppen sind Teil der Struktur primärer Gewerkschaftsorganisationen in Zweigstellen, Gebäuden und Sektionen. Zur Durchführung der laufenden Arbeit in einer Gewerkschaftsgruppe wird auf einer Gewerkschaftsversammlung ein Gewerkschaftsgruppenorganisator (Gewerkschaftsgruppenorganisator) gewählt. Die folgenden Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe können gewählt werden, um den Gewerkschaftsführer bei der Sitzung zu unterstützen:

Versicherungsdelegierter;

Sport- und Kulturveranstalter;

Die Anzahl der zur Unterstützung der Gewerkschaftsgruppe gewählten Gewerkschaftsaktivisten wird vom Gewerkschaftsausschuss des PPO unter Berücksichtigung der spezifischen Arbeitsbedingungen der Gewerkschaftsgruppe festgelegt. Die konkreten Aufgaben der Gewerkschaftsgruppe werden durch diese Ordnung bestimmt.

2. BERICHTE UND WAHLEN IN DER GEWERKSCHAFTSGRUPPEN

Die Entscheidung über die Durchführung von Berichten und Wahlen in Gewerkschaftsgruppen wird vom Gewerkschaftsausschuss der primären Gewerkschaftsorganisation (PTU) getroffen.
Die Amtszeit des gewählten Gremiums einer Gewerkschaftsgruppe wird durch die Charta festgelegt. Die Gewerkschaftsorganisation ist gegenüber der Sitzung der Gewerkschaftsgruppe, dem Betriebsausschuss und dem Gewerkschaftsausschuss der primären Gewerkschaftsorganisation rechenschaftspflichtig.

Die Häufigkeit der Treffen beträgt einmal alle drei Monate, mit vorheriger Benachrichtigung des PPO-Gewerkschaftsausschusses. Eine Sitzung einer Gewerkschaftsgruppe gilt als gültig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe daran teilnehmen.
Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, sofern die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Fragen und Vorschläge der Gewerkschaftsgruppensitzung, die nicht vor Ort gelöst werden können, werden von der Gewerkschaftsgruppe den höheren Gewerkschaftsgremien zur Prüfung vorgelegt.

3. INHALT DER ARBEIT DES GEWERKSCHAFTSGRUPPENORGANISATORS UND WAHLAKTIVEN

Profgruporg zusammen mit der Unternehmensleitung:

Fördert eine höhere Arbeitsproduktivität, eine höhere Effizienz und Qualität der Arbeit, einen rationellen Einsatz der Ausrüstung und einen sparsamen Umgang mit Rohstoffen, Kraftstoffen und Energie;

Führt Arbeiten zur Stärkung der Arbeits- und Produktionsdisziplin durch, fördert die berufliche Entwicklung, die Entwicklung wissenschaftlicher und technischer Kreativität, Erfindung und Rationalisierung unter den Mitgliedern der Berufsgruppe;

Überwacht die korrekte Anwendung etablierter Lohn- und Bonussysteme sowie die pünktliche Auszahlung der Löhne;

Macht höheren Gewerkschafts- und Wirtschaftsgremien Vorschläge zu materiellen und moralischen Anreizen für Gewerkschaftsmitglieder;

Gewerkschaftliche Organisation mit Hilfe ausgewählter Gewerkschaftsaktivisten:

Bezieht Arbeitnehmer in soziale Aktivitäten ein, fördert die Entwicklung ihrer Arbeitstätigkeit, führt individuelle Arbeiten durch, um sie in die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft einzubeziehen;

Erklärt den Mitarbeitern die gesetzlichen Ziele, Rechte, Pflichten, Vorteile und Garantien der Gewerkschaftsmitglieder.

Überwacht die rechtzeitige Registrierung neu eingestellter Gewerkschaftsmitglieder bei der Gewerkschaft;

Gemeinsam mit dem Arbeitsschutzbeauftragten überwacht er die Einhaltung der Arbeitsgesetze, Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz durch den Arbeitgeber, ermittelt die Ursachen von Krankheiten und Verletzungen und stellt gegenüber dem Management die Frage, wie diese beseitigt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden können. In Fällen, in denen ein Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Arbeitnehmer darstellen kann, benachrichtigen Sie unverzüglich das oberste Gewerkschaftsorgan und den Wirtschaftsleiter;

Organisiert Hausbesuche bei erkrankten Gewerkschaftsmitgliedern, um den Mitarbeitern, die sich in Krankenhausbehandlung befinden, die notwendige Hilfe zu leisten und Aufmerksamkeit und Fürsorge zu zeigen;

Fordert gegebenenfalls vor dem Gewerkschaftsausschuss den Kauf von Gutscheinen für Gewerkschaftsmitglieder für Sanatoriumsbehandlungen, Erholung, Bereitstellung finanzieller Unterstützung und die Entsendung von Kindern in Kindergesundheitscamps;

Unterstützt den Kultur- und Sportveranstalter bei der Einbindung von Gewerkschaftsmitgliedern in Sport-, Sport-, Tourismus-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen;

Die Gewerkschaftsgruppe sammelt und bereitet Themen zur Aufnahme in den Tarifvertrag vor und überwacht deren Umsetzung auf der primären Ebene der Organisation;

Im Namen einer Sitzung einer Gewerkschaftsgruppe, eines Betriebsausschusses oder eines Gewerkschaftsausschusses kann die Gewerkschaftsgruppe je nach spezifischer Situation zusätzliche Funktionen wahrnehmen;

Die Gewerkschaftsgruppe beruft regelmäßig Sitzungen der Gewerkschaftsgruppe ein und bringt notwendige Themen zur Diskussion.

Informiert die Gewerkschaftsgruppe über ihre Arbeit und Entscheidungen der Gewerkschaftsgremien, fasst kritische Kommentare und Vorschläge aus Sitzungen zusammen, organisiert deren Umsetzung und berichtet der Sitzung darüber.

Die Gewerkschaftsgruppe und die Aktivisten der Gewerkschaftsgruppe verbessern systematisch ihr berufliches und kulturelles Niveau in Seminarschulen und Gewerkschaftskursen und dienen als Beispiel für eine gewissenhafte Einstellung zur Arbeit.

Fragen, die die Interessen der Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe berühren, werden nur unter Berücksichtigung der Meinung der Sitzung der Gewerkschaftsgruppe gelöst.

In einer Sitzung der Gewerkschaftsgruppe erfolgt die Aufnahme in die Gewerkschaft im Einzelfall auf Grundlage des persönlichen Antrags des Antragstellers spätestens einen Monat nach Einreichung des Antrags. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die einfache Mehrheit der in der Sitzung der Gewerkschaftsgruppe Anwesenden dafür stimmt, sofern die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Eine Sitzung einer Gewerkschaftsgruppe hat das Recht, die Initiative zu ergreifen, um Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe zu Arbeitserfolg und aktiver Teilnahme an der Gewerkschaftsarbeit zu ermutigen, indem sie die im Unternehmen etablierten Arten und Formen moralischer und materieller Förderung nutzt. Die Frage der Verhängung einer Strafe gegen ein Gewerkschaftsmitglied, deren Liste, Motive und Verfahren in der Satzung der Gewerkschaft festgelegt sind, wird zunächst in der Gewerkschaftsgruppe entschieden. Wird von einem höheren Gewerkschaftsgremium eine Strafe verhängt, wird die Gewerkschaftsgruppe, bei der das Gewerkschaftsmitglied registriert ist, darüber informiert. Ein Gewerkschaftsmitglied, das eine Strafe erhalten hat, hat das Recht, gegen diese Entscheidung in der vorgeschriebenen Weise Berufung einzulegen.

4. BEENDIGUNG DER TÄTIGKEITEN DER GEWERKSCHAFTSGRUPPE

Die Beendigung der Tätigkeit einer Gewerkschaftsgruppe erfolgt durch Beschluss des Gewerkschaftsausschusses der primären Gewerkschaftsorganisation unter Berücksichtigung der Meinung der Mitgliederversammlung der Gewerkschaftsgruppe.

Allgemeine Stellung

über die primäre Gewerkschaftsorganisation

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Primäre Gewerkschaftsorganisation (PTU) – eine freiwillige Vereinigung von Mitgliedern Ööffentliche Organisation – die Russische Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitswesen, die in der Regel in einer Organisation, ihrer Zweigstelle, einer Repräsentanz und einer anderen separaten Struktureinheit arbeitet (studiert), die auf lokaler Ebene der Sozialpartnerschaft gegründet wird, unabhängig von der Eigentumsform, Organisations- und Rechtsform und ihre Unterordnung. Die primäre Gewerkschaftsorganisation kann vereint werden.

Die primäre Gewerkschaftsorganisation wird auf der konstituierenden Sitzung (Konferenz) durch Beschluss von mindestens drei Bürgern gegründet, die in der Regel in derselben Organisation, Repräsentanz und einer anderen separaten Struktureinheit arbeiten, an einer Bildungseinrichtung studieren und die Beschluss des zuständigen Gremiums der höheren Gewerkschaftsorganisation, das den Organisationsort dieser Organisation für die Gewerkschaftsregistrierung (Dienstleistung) festlegt.

Die Entscheidung über die Notwendigkeit der staatlichen Registrierung einer primären Gewerkschaftsorganisation wird von den Organen der Gewerkschaft getroffen, die die Entscheidung über ihre Gründung getroffen haben.

In einer Organisation, einer Repräsentanz oder einer anderen separaten Struktureinheit kann nur eine primäre Gewerkschaftsorganisation gegründet werden.

Eine primäre Gewerkschaftsorganisation kann Arbeitnehmer vereinen, die in einer oder mehreren Organisationen, Repräsentanzen und anderen separaten Struktureinheiten arbeiten.

Primäre Gewerkschaftsorganisationen aller Ebenen sind bei der Gewerkschaft bei der höheren Gewerkschaftsorganisation registriert, die durch den Beschluss des Präsidiums des Zentralkomitees der Gewerkschaft bestimmt wird. Die Registrierung der Gesamtzahl der Gewerkschaftsmitglieder erfolgt durch die Ausschüsse der höheren Gewerkschaftsorganisationen gemäß den vom Zentralkomitee der Gewerkschaft genehmigten Anweisungen zur Registrierung der Gewerkschaftsmitglieder.

Das Verfahren für die Interaktion und Aufgabenteilung zwischen den Gewerkschaftsorganisationen wird vom Präsidium des Zentralkomitees der Gewerkschaft festgelegt.

1.2. Die Mitglieder der Gewerkschaft, die in primären Gewerkschaftsorganisationen zusammengeschlossen sind, bilden die Grundlage der Gewerkschaft. Die Rechte, Pflichten und Pflichten der Gewerkschaftsmitglieder sowie deren Rechnungslegung, Bedingungen und Verfahren für die Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft werden in der Satzung der Gewerkschaft festgelegt.

1.3. Die primäre Gewerkschaftsorganisation ist Teil der Organisationsstruktur der Russischen Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitswesen und arbeitet in Übereinstimmung mit der Charta der Gewerkschaft, lokalen Vorschriften und anderen Gesetzen der Gewerkschaft sowie Entscheidungen der höheren Gremien der Gewerkschaft die Gewerkschaft und die Allgemeinen Bestimmungen über die primäre Gewerkschaftsorganisation.

1.4. Die primäre Gewerkschaftsorganisation ist in ihrer Tätigkeit unabhängig von Exekutivbehörden, Kommunalverwaltungen, Arbeitgebern, ihren Verbänden (Gewerkschaften, Vereine), Unternehmen, politischen Parteien und anderen öffentlichen Verbänden und ist von diesen nicht rechenschaftspflichtig oder kontrolliert.

1.5. Die Entscheidung über den Namen der primären Gewerkschaftsorganisation trifft das gewählte Kollegialorgan der höheren Gewerkschaftsorganisation.

1.6. Eine primäre Gewerkschaftsorganisation kann gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und durch Beschluss der Gremien, die über ihre Gründung entschieden haben, im Falle ihrer staatlichen Registrierung die Rechte einer juristischen Person erwerben.

Die Rechtsfähigkeit einer primären Gewerkschaftsorganisation als juristische Person entsteht ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung, die gemäß den Bundesgesetzen „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien“ und „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen“ erfolgt und Einzelunternehmer“.

Als juristische Person wird eine primäre Gewerkschaftsorganisation anerkannt, die über ein gesondertes Eigentum in Eigentum und Betriebsführung verfügt und für ihre Verpflichtungen mit diesem Eigentum haftet, im eigenen Namen Eigentum und persönliche Nichteigentumsrechte erwerben und ausüben kann und Verantwortung trägt und als Kläger und Beklagter vor Gericht auftreten. Juristische Personen müssen über eine unabhängige Bilanz oder Schätzung sowie über ein Siegel, einen Stempel und Formulare verfügen, die vom Präsidium des Zentralkomitees der Gewerkschaft genehmigt wurden.

Die Rechte und Pflichten der primären Gewerkschaftsorganisation als juristische Person werden von ihren gewählten Gewerkschaftsgremien umgesetzt, die innerhalb der durch das Gesetz, die Satzung der Gewerkschaft und die Allgemeinen Vorschriften festgelegten Grenzen handeln.

1.7. Die Umstrukturierung oder Beendigung der Tätigkeit der primären Gewerkschaftsorganisation erfolgt durch Beschluss eines höheren Gewerkschaftsgremiums in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation, die Charta der Gewerkschaft, die Allgemeinen Vorschriften und ihre Liquidation festgelegten Weise eine juristische Person – gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

1.8. Gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation ist der gerichtliche Schutz der Rechte der primären Gewerkschaftsorganisation gewährleistet. Fälle von Verstößen gegen die Rechte der primären Gewerkschaftsorganisation werden vom Gericht auf der Grundlage einer Klageschrift oder Beschwerde des zuständigen Organs der Gewerkschaft, der primären Gewerkschaftsorganisation oder auf Antrag des Staatsanwalts geprüft.

1.9. Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder der Gewerkschaft sind, haben das Recht, den Gewerkschaftsausschuss der Hauptgewerkschaftsorganisation mit der Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber (seinen Vertretern) zu beauftragen.

II. HAUPTAUFGABEN UND FUNKTIONSGRUNDSÄTZE
PRIMÄRE GEWERKSCHAFTSORGANISATION

2.1. Die Hauptziele der primären Gewerkschaftsorganisation sind:

2.1.1. Schutz der Rechte und Interessen der Gewerkschaftsmitglieder sowie Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer in der Sozialpartnerschaft, einschließlich Tarifverhandlungen, Abschluss und Änderung von Tarifverträgen und Tarifverträgen, Überwachung ihrer Umsetzung;

2.1.2. Vertretung der Interessen der Gewerkschaftsmitglieder bei der Ausübung des Rechts auf Beteiligung an der Leitung der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderen gesonderten Struktureinheiten, in Kommissionen für Arbeitsstreitigkeiten, Sozialversicherung sowie in Kommissionen und Gremien vom Arbeitgeber (seinen Vertretern) erstellt;

2.1.3. Gewährleistung des Schutzes des Rechts eines Gewerkschaftsmitglieds auf einen Arbeitsplatz, der die in den staatlichen Standards für Organisation und Arbeitssicherheit sowie im Tarifvertrag vorgesehenen Bedingungen erfüllt.

2.1.4. Gewährleistung des Schutzes des Rechts eines Gewerkschaftsmitglieds auf einen gerechten Lohn, der dem Marktwert seiner Arbeitskräfte entspricht und pünktlich und vollständig bezahlt wird;

2.1.5. Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation durch Arbeitgeber (ihre Vertreter) und anderer Rechtsakte, die arbeitsrechtliche Standards enthalten, Schutz von Gewerkschaftsmitgliedern vor rechtswidrigen Strafen, Entlassungen und anderen rechtswidrigen Handlungen;

2.1.6. soziale Unterstützung für Gewerkschaftsmitglieder;

2.1.7. Bereitstellung von Garantien und Entschädigungen für jedes Mitglied der Gewerkschaft, die in Gesetzen, Tarifverträgen und -vereinbarungen sowie anderen Rechtsakten vorgesehen sind;

2.1.8. Schutz der Rechte und Interessen der Gewerkschaftsmitglieder bei Umstrukturierung, Liquidation, Privatisierung, Eigentümerwechsel der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderen separaten Struktureinheiten;

2.1.9. Organisation und Durchführung kultureller und sportlicher Aktivitäten, Beteiligung an der Organisation von Kindererholung, Tourismus und Gesundheitsförderung für Gewerkschaftsmitglieder und ihre Familien;

2.1.10. Vertretung der Mitarbeiter in kollegialen Leitungsgremien der Organisation (Struktureinheit);

2.1.11. Umsetzung der gewerkschaftlichen Kontrolle des Arbeits- und Umweltschutzes, Einhaltung der Anforderungen zur Beseitigung festgestellter Verstöße;

2.1.12. Überwachung des Fortschritts beim Bau und Betrieb von sozialen Einrichtungen, Wohnungen und anderen Einrichtungen zur Lösung der gesetzlichen Aufgaben der Gewerkschaft;

2.1.13. Durchführung von Informations- und Propagandaarbeit, um die Aktivitäten der primären Gewerkschaftsorganisation und der Organe höherer Gewerkschaftsorganisationen bekannt zu machen;

2.1.14. Wahrnehmung anderer Funktionen gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Charta der Gewerkschaft und ihren Vorschriften.

2.2. Die primäre Gewerkschaftsorganisation übt ihre Aktivitäten auf der Grundlage der in den Bestimmungen der Charta der Gewerkschaft festgelegten Grundsätze aus.

2.3. Das übergeordnete Organ einer primären Gewerkschaftsorganisation kann autorisierte Gewerkschaftsvertreter dieser primären Gewerkschaftsorganisation zur Arbeit in primären Gewerkschaftsorganisationen entsenden, die sich in der Regel auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden.

Ein autorisierter Gewerkschaftsvertreter übt seine Tätigkeit im Einklang mit der Charta der Gewerkschaft und der vom Zentralkomitee der Gewerkschaft genehmigten Verordnung über autorisierte Gewerkschaftsvertreter aus.

III. STRUKTUR UND ORGANE DER PRIMÄREN GEWERKSCHAFTSORGANISATION

3.1. Die primäre Gewerkschaftsorganisation entscheidet selbstständig über Fragen ihrer Organisationsstruktur, kann im Einklang mit dem Gesetz eigene Zweigstellen und Repräsentanzen gründen und diese mit den entsprechenden Befugnissen, Rechten und Pflichten ausstatten.

Zur vertieften Auseinandersetzung mit den Problemen einzelner Berufsgruppen der Arbeitnehmer können im Rahmen des Gewerkschaftsausschusses Berufssektionen und Vorsitzendenräte von Gewerkschaftsorganisationen gebildet werden.

Durch Beschluss des Gremiums kann die primäre Gewerkschaftsorganisation gegründet werden ständige und befristete Aufträge, Arbeitsgruppen, ihre Befugnisse werden festgelegt, Rechte, Verantwortlichkeiten und Funktionen werden genehmigt.

3.2. In der primären Gewerkschaftsorganisation können auf Beschluss des Gewerkschaftsausschusses strukturelle Unterteilungen geschaffen werden: Bet(Fakultätsorganisationen), Gewerkschaftsgruppen.

3.3. Die Gremien der primären Gewerkschaftsorganisation sind:

Treffen (Konferenz);

Gewerkschaftsausschuss (Gewerkschaftsausschuss);

Vorsitzender der wichtigsten Gewerkschaftsorganisation;

Die Kontroll- und Prüfungskommission ist ein Gremium, das auf einer Sitzung (Konferenz) der wichtigsten Gewerkschaftsorganisation gewählt wird, um deren finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten zu überwachen und ihre Aktivitäten im Einklang mit der Charta der Gewerkschaft durchzuführen;

Der Zulassungsausschuss ist ein Gremium, das auf einer Sitzung (Konferenz) der primären Gewerkschaftsorganisation gewählt wird, um die Befugnisse der Konferenzdelegierten und Kandidaten für die Mitgliedschaft im Ausschuss der primären Gewerkschaftsorganisation bei deren Bildung nach dem Prinzip der direkten Delegation zu überprüfen. Ausübung seiner Tätigkeit im Einklang mit der Charta der Gewerkschaft.

Auch das Präsidium des Gewerkschaftsausschusses kann gewählt werden (bei Organisationen mit mehr als 500 Gewerkschaftsmitgliedern).

3.4. Treffen (Konferenz)

3.4.1. Das Treffen (Konferenz) findet in der primären Gewerkschaftsorganisation statt und vereint:

Bis zu fünftausend Gewerkschaftsmitglieder – mindestens zweimal im Jahr;

Über fünftausend Mitglieder der Gewerkschaft – mindestens alle zweieinhalb Jahre.

Das Präsidium des Zentralkomitees der Gewerkschaft kann eine andere Häufigkeit von Sitzungen (Konferenzen) festlegen.

Eine außerordentliche Sitzung (Konferenz) kann durch Beschluss des Gewerkschaftsausschusses auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Gewerkschaft oder des höheren Organs der Gewerkschaft abgehalten werden.

3.4.2. Eine Versammlung (Konferenz) gilt als gültig, wenn mehr als die Hälfte der aktiven Mitglieder der primären Gewerkschaftsorganisation (mindestens zwei Drittel der gewählten Delegierten der Konferenz) an ihrer Arbeit teilnehmen.

3.4.3. Der Anteil der Delegierten an der Konferenz der primären Gewerkschaftsorganisation wird auf einer Sitzung des Gewerkschaftsausschusses festgelegt.

3.4.4. Gemäß der Charta der Gewerkschaft sind die Delegierten der Gewerkschaftskonferenzen der primären Gewerkschaftsorganisation deren Vorsitzender, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende der Kontroll- und Prüfungskommission und der Vorsitzende des Beglaubigungsausschusses der primären Gewerkschaft Gewerkschaftsorganisation.

3.4.5. Beschlüsse der Versammlung (Konferenz) werden mit der Mehrheit der persönlich an der Versammlung (Konferenz) teilnehmenden Mitglieder der Gewerkschaft (Konferenzdelegierten) gefasst, sofern die Satzung der Gewerkschaft nichts anderes vorsieht. Die Form der Abstimmung wird von den Teilnehmern der Sitzung (Konferenz) bestimmt.

3.5. Die Gewerkschaft legt einheitliche Fristen für die Berichterstattung und den Wahlkampf fest. Die Befugnisse der in der Zeit zwischen Berichterstattung und Wahlkampf geschaffenen Gremien der primären Gewerkschaftsorganisation bleiben bis zum nächsten Berichterstattungs- und Wahlkampf erhalten.

3.6. Die Anzahl der Kandidaten für eine Wahlposition ist nicht begrenzt.

Mitglieder der Gewerkschaft, die nicht an der Sitzung (Konferenz) teilnehmen, können mit ihrer vorherigen Zustimmung als Mitglieder der Gremien der primären Gewerkschaftsorganisation gewählt werden.

3.7. Das übergeordnete Organ der Gewerkschaft hat das Recht, einen Kandidaten für den Vorsitzenden der Hauptgewerkschaftsorganisation zur Wahl vorzuschlagen.

3.8. Bei der Wahl des Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation, auch alternativ, wird der Kandidat gewählt, der mehr als 50 Prozent der Stimmen der an der Konferenz teilnehmenden Delegierten und stimmberechtigten Sitzungsteilnehmer erhält, sofern vorhanden Quorum gilt als gewählt. Hat keiner der Kandidaten die angegebene Anzahl an Stimmen erhalten, findet ein zweiter Wahlgang für die beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

Erhält im zweiten Wahlgang kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen, kommt es zur Wiederholungswahl.

3.9. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitgliederzahl der Gewerkschaft oder des durch die primäre Gewerkschaftsorganisation vereinten höheren Organs der Gewerkschaft sind vorgezogene Wahlen des Gewerkschaftsausschusses oder des Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation vorgesehen gehaltenen.

Die Forderung der Gewerkschaftsmitglieder, vorgezogene Wahlen abzuhalten, wird in einer Sitzung des Gewerkschaftsausschusses geprüft, der innerhalb eines Monats über die Einberufung einer Sitzung (Konferenz), das Verfahren zur Wahl der Delegierten der Konferenz und vieles mehr entscheidet verantwortlich für die Organisation der Vorbereitung und Durchführung der Tagung oder Konferenz. Die außerordentliche Sitzung (Konferenz) hört einen Bericht über die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses und der Kontroll- und Prüfungskommission für den vergangenen Zeitraum ihrer Tätigkeit, einschließlich der Themen, die Gewerkschaftsmitglieder dazu veranlasst haben, vorgezogene Wahlen des Gewerkschaftsausschusses abzuhalten oder der Vorsitzende der wichtigsten Gewerkschaftsorganisation.

3.10. Wenn der Leiter der Hauptgewerkschaftsorganisation die Charta der Gewerkschaft nicht einhält, ist das übergeordnete Organ der Gewerkschaft verpflichtet, die Hauptgewerkschaftsorganisation über diese Verstöße zu informieren und deren Beseitigung zu fordern.

Wenn Verstöße nicht innerhalb der festgelegten Frist beseitigt werden, hat das höhere gewählte Kollegialorgan der Gewerkschaft das Recht, bei der primären Gewerkschaftsorganisation die Frage der vorzeitigen Beendigung der Befugnisse seines Führers anzusprechen.

Nach einer solchen Entscheidung ist der Gewerkschaftsausschuss verpflichtet, innerhalb eines Monats eine außerordentliche Berichts- und Wahlsitzung (Konferenz) einzuberufen.

3.11. Das übergeordnete Organ der Gewerkschaft hat das Recht, die Abhaltung einer Sitzung (Konferenz) in der primären Gewerkschaftsorganisation zur Frage der vorzeitigen Beendigung der Befugnisse des Gewerkschaftsausschusses, des Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation, zu beschließen.

In diesem Fall wird die Sitzung (Konferenz) vom höheren Organ der Gewerkschaft organisiert, das die Entscheidung über die Einberufung getroffen hat.

Die Entscheidung der Versammlung (Konferenz) ist endgültig.

3.12 Das übergeordnete Organ der Gewerkschaft hat das Recht, Entscheidungen von Gewerkschaftsversammlungen (Konferenzen), dem Gewerkschaftsausschuss, seinem Präsidium oder dem Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation aufzuheben, die unter Verstoß gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation getroffen wurden oder die Charta der Gewerkschaft.

3.13. Ein Mitarbeiter einer Gewerkschaftsorganisation wird durch Beschluss des Gewerkschaftsgremiums, das ihn gewählt hat, von einem Wahlamt entbunden. Wird der auf einer Sitzung (Konferenz) gewählte Vorsitzende der primären Gewerkschaftsorganisation auf eigenen Wunsch, wegen Krankheit oder aus anderen triftigen Gründen aus dem Amt entlassen, hat der Gewerkschaftsausschuss das Recht, über seine Entlassung zu entscheiden und die Wahl eines neuen Vorsitzenden.

3.14. Durch Beschluss der Hauptversammlung (Konferenz) und des höheren Organs der Gewerkschaft kann in der Hauptgewerkschaft die Position eines bevollmächtigten Gewerkschaftsvertreters eingeführt werden, der auf der Grundlage der vom Zentralkomitee der Gewerkschaft genehmigten Verordnungen handelt Organisation.

3.15.Befugnisse der Versammlung (Konferenz):

3.15.1. wählt den Gewerkschaftsausschuss, den Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation und entscheidet über die vorzeitige Beendigung ihrer Befugnisse, wählt die Kontroll- und Prüfungskommission, die Beglaubigungskommission (für die Konferenz);

3.15.2. hört und bespricht den Bericht über die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses, den Bericht der Kontroll- und Prüfungskommission;

3.15.3. legt die vorrangigen Aufgaben der primären Gewerkschaftsorganisation und die Hauptrichtungen ihrer Aktivitäten fest;

3.15.4 genehmigt und fordert den Arbeitgeber (seine Vertreter) zur Schaffung neuer oder zur Änderung bestehender sozioökonomischer Arbeits- und Lebensbedingungen;

3.15.5. wählt Delegierte zur Konferenz der höheren Gewerkschaftsorganisation, zum Gewerkschaftskongress (nur für Organisationen, die dem Zentralkomitee der Gewerkschaft direkt unterstellt sind) sowie Vertreter zum höheren Gewerkschaftsorgan, nach dem Prinzip der direkten Delegation gemäß der festgelegten Quote gebildet;

3.15.6. genehmigt die Schätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie den Jahresfinanzbericht der primären Gewerkschaftsorganisation;

3.15.7. genehmigt die Zusammensetzung der Vertreter der primären Gewerkschaftsorganisation in den kollegialen Leitungsgremien der Organisation (Struktureinheit);

3.15.8. wenn die Hauptgewerkschaftsorganisation den Status einer juristischen Person hat, ermächtigt sie eines der Mitglieder des Gewerkschaftsausschusses, mit dem Vorsitzenden der Hauptgewerkschaftsorganisation einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen.

Ist die primäre Gewerkschaftsorganisation keine juristische Person, wird der Arbeitsvertrag mit ihrem Vorsitzenden von der übergeordneten Organisation der Gewerkschaft geschlossen;

3.15.9. löst andere Probleme im Zusammenhang mit den Aktivitäten der primären Gewerkschaftsorganisation.

3.16.Gewerkschaftsausschuss (Gewerkschaftsausschuss)

Dem Gewerkschaftsausschuss gehören der Vorsitzende der primären Gewerkschaftsorganisation (Gewerkschaftsausschuss) und sein Stellvertreter (Stellvertreter) an.

Die Amtszeit des Gewerkschaftsausschusses der primären Gewerkschaftsorganisation beträgt fünf Jahre;

Bei Beendigung der Befugnisse des Gewerkschaftsausschusses erfolgt die Übergabe der Geschäfte an die neue Zusammensetzung des Gewerkschaftsausschusses innerhalb von zwei Wochen.

Rechenschaftspflichtig gegenüber der Sitzung (Konferenz) der wichtigsten Gewerkschaftsorganisation und den höheren Gremien der Gewerkschaft, berichtet den Gewerkschaftsmitgliedern auf der Sitzung (Konferenz) über seine Arbeit.

Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses finden in der Hauptgewerkschaftsorganisation statt – mindestens einmal im Monat;

Die Sitzung des Gewerkschaftsausschusses wird vom Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation und in seiner Abwesenheit vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.

Beschlüsse des Gewerkschaftsausschusses werden in Form von Beschlüssen gefasst und vom Vorsitzenden unterzeichnet.

Befugnisse des Gewerkschaftsausschusses:

3.16.1. legt die Organisationsstruktur der primären Gewerkschaftsorganisation gemäß dieser Charta und den Allgemeinen Bestimmungen über die primäre Gewerkschaftsorganisation fest, koordiniert die Aktivitäten der in ihre Struktur einbezogenen primären Gewerkschaftsorganisationen;

3.16.2. wählt auf Vorschlag des Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation in der Regel aus der Mitte des Gewerkschaftsausschusses einen stellvertretenden Vorsitzenden (Stellvertreter), verteilt die Zuständigkeiten unter den Mitgliedern des Gewerkschaftsausschusses;

3.16.3 beruft innerhalb der in der Satzung und Abschnitt 3.16 vorgesehenen Fristen eine Sitzung (Konferenz) ein. dieser Verordnung. Legt die Vertretungsnorm (Quote) für die Konferenz und die in den Gewerkschaftsausschuss entsandten Vertreter fest und bestätigt auch die Befugnisse (auf Vorschlag des Vollmachtenausschusses) der Mitglieder des Gewerkschaftsausschusses im Falle ihrer Ersetzung, falls vorhanden werden nach dem Prinzip der direkten Delegation gewählt;

3.16.4. organisiert Arbeitsplanung und Verfahren für die Aktivitäten der primären Gewerkschaftsorganisation;

3.16.5. schützt die Rechte und Interessen der Gewerkschaftsmitglieder im Bereich Organisation, Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz;

3.16.6. entscheidet im Einvernehmen mit dem höheren Organ der Gewerkschaft über die Ankündigung von Sammelklagen;

3.16.7. beteiligt sich an der Prüfung von Vorschlägen für zusätzliche Sozial- und Arbeitsgarantien, Entschädigungen und Leistungen für Arbeitnehmer im Vergleich zur Gesetzgebung der Russischen Föderation;

3.16.8. vertritt die wichtigste Gewerkschaftsorganisation in Regierungsbehörden, lokalen Regierungsbehörden, vor dem Arbeitgeber (seinen Vertretern), in öffentlichen Verbänden und anderen Organisationen.

Schützt und vertritt die Interessen der Mitarbeiter der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderer eigenständiger Struktureinheiten in der Sozialpartnerschaft, Umsetzung des Rechts der Mitarbeiter auf Beteiligung an der Leitung der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderer separater Struktureinheiten , bei der Beilegung von Arbeitskonflikten, organisiert und führt Tarifverhandlungen, schließt einen Tarifvertrag, eine Vereinbarung ab, nimmt Änderungen und Ergänzungen vor und überwacht deren Umsetzung;

3.16.9. verlängert die Gültigkeit von Tarifverträgen und Vereinbarungen;

3.16.10. unterstützt die Leitung der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderer separater Struktureinheiten einer Wirtschaftseinheit bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, der Stärkung der Arbeitsdisziplin, der Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs und anderen Fragen der Produktionstätigkeit ;

3.16.11. prüft gemeinsam mit dem Leiter der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderen separaten Struktureinheiten der Wirtschaftseinheit die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Tarifvertrag, Maßnahmen zur Organisation und Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Beseitigung festgestellter Mängel;

3.16.12. beteiligt sich an der Arbeit der Kommission (Ausschuss) zum Arbeitsschutz, organisiert die Wahlen und die Arbeit der befugten Personen (Treuhänder) für den Arbeitsschutz der Gewerkschaft, führt die gewerkschaftliche Kontrolle über die Einhaltung von Rechtsakten durch, die arbeitsrechtliche Standards enthalten, einschließlich führt im Bereich des Arbeitsschutzes, der Gesundheit, der Arbeit und anderer direkt damit zusammenhängender Beziehungen eine unabhängige Prüfung des Zustands der Arbeitsbedingungen und der Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer durch, beteiligt sich an der Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz und ggf , führt ihre unabhängige Untersuchung durch;

3.16.13. übt in Übereinstimmung mit dem Gesetz Schutzfunktionen aus, um die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber (seine Vertreter) sicherzustellen;

3.16.14. beteiligt sich im Einklang mit dem Gesetz und im Einvernehmen mit dem höheren Organ der Gewerkschaft an der Beilegung kollektiver Arbeitskonflikte;

3.16.15. beteiligt sich an der Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung der Arbeitslosigkeit unter Gewerkschaftsmitgliedern, überwacht die rechtzeitige Information des Arbeitgebers (seiner Vertreter) über mögliche Entlassungen, die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Garantien im Falle eines Personalabbaus oder die Zahl der Arbeitnehmer - Gewerkschaftsmitglieder, Zahlung von Entschädigungen, Sozialleistungen, schützt vor dem Arbeitgeber (seinen Vertretern) und in Strafverfolgungsbehörden die Interessen der Arbeitnehmer - Gewerkschaftsmitglieder, die auf Initiative des Arbeitgebers (seiner) entlassen werden Vertreter);

3.16.16. genehmigt und fordert den Arbeitgeber (seine Vertreter) auf, neue oder bestehende Arbeits- und Lebensbedingungen für die Arbeitnehmer zu schaffen oder zu ändern, einen Tarifvertrag abzuschließen und umzusetzen, kollektive Maßnahmen der Arbeitnehmer zur Unterstützung ihrer Forderungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu organisieren und durchzuführen ;

3.16.17. bietet Gewerkschaftsmitgliedern kostenlose Rechts- und Beratungshilfe;

3.16.18. beteiligt sich an der Arbeit der Sozialversicherungskommission, überwacht die Verwendung der Sozialversicherungsfonds;

3.16.19. führt Kultur- und Sportarbeit durch, beteiligt sich an der Organisation von Kindererholung, Tourismus und Gesundheitsförderung für Gewerkschaftsmitglieder und ihre Familien.

Interagiert mit staatlichen Behörden, lokalen Regierungen und Arbeitgebern (deren Vertretern) bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Sanatorium-Resort-Behandlungen, einem Netzwerk von Kultureinrichtungen, Erholung, Tourismus, Massenkörperkultur und Sport;

3.16.20. informiert die höheren Gremien der Gewerkschaft über die wichtigsten getroffenen Entscheidungen;

3.16.21. führt Arbeiten durch, um die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft zu motivieren, registriert Mitglieder der Gewerkschaft, genehmigt statistische und andere Berichte der wichtigsten Gewerkschaftsorganisation;

3.16.22. informiert die Mitglieder der Gewerkschaft über ihre Arbeit, die Aktivitäten der höheren Organe der Gewerkschaft, die sozioökonomische Situation der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderer separater Struktureinheiten in der Branche, Region, Land, Vorschläge und Forderungen der Gewerkschaft;

3.16.23. organisiert die Umsetzung von Entscheidungen höherer Organe der Gewerkschaft;

3.16.24. verfügt über das Eigentum der Gewerkschaft, das der Hauptgewerkschaftsorganisation zur Betriebsführung übertragen wurde, einschließlich der Mittel, und bestimmt auch das Verfahren für die Nutzung von Gebäuden, Räumlichkeiten, kulturellen und sozialen Einrichtungen und Mitteln, die vom Arbeitgeber (seinen Vertretern) bereitgestellt werden;

3.16.25. beschließt, zu Dienstleistungen in der zentralen Buchhaltungsabteilung eines höheren Organs der Gewerkschaft (oder des Organs, das Gewerkschaftsdienstleistungen erbringt) zu wechseln und dabei die finanzielle Unabhängigkeit, die Verantwortung für finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten sowie das Eigentum unter der operativen Leitung der Gewerkschaft zu wahren Ausschuss, der die Führung der Buchhaltung und Berichterstattung an die zentrale Buchhaltungsabteilung überträgt;

Trifft auf der Grundlage eines Beschlusses des Präsidiums des Zentralkomitees der Gewerkschaft eine Entscheidung über die Schaffung einer zentralen Buchhaltungsabteilung zur Durchführung der Buchhaltung in den ihr angeschlossenen primären, vereinigten primären Gewerkschaftsorganisationen;

3.16.26. sorgt für die rechtzeitige Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gewerkschaft in der festgelegten Höhe;

3.16.27. führt die Kontrolle und Inspektion der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der untergeordneten primären Gewerkschaftsorganisationen durch, unter Einbeziehung von Kontroll- und Prüfungskommissionen der entsprechenden Ebene.

3.16.27. organisiert Schulungen für Gewerkschaftsmitglieder und Aktivisten;

3.16.28. genehmigt die Besetzungstabelle und die offiziellen Gehälter des Vorsitzenden und der Mitarbeiter der primären Gewerkschaftsorganisation (sofern diese den Status einer juristischen Person hat), die gemäß den vom Zentralkomitee der Gewerkschaft genehmigten und mit ihm vereinbarten Lohnstandards entwickelt wurden das oberste Organ der Gewerkschaft.

Koordiniert die offiziellen Gehälter und legt Prämien für gewählte und hauptamtliche Gewerkschaftsmitarbeiter niedrigerer primärer Gewerkschaftsorganisationen fest.

3.16.29. genehmigt die Schätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie den Jahresfinanzbericht der primären Gewerkschaftsorganisation. Das Präsidium des Zentralkomitees der Gewerkschaft kann eine andere Norm festlegen.

Organisiert die Ausführung des Geim Rahmen der Mittel, die der primären Gewerkschaftsorganisation nach Beiträgen an die höheren Gremien der Gewerkschaft zur Verfügung stehen;

3.16.30. koordiniert oder äußert eine Stellungnahme, wenn der Arbeitgeber (seine Vertreter) lokale Vorschriften mit arbeitsrechtlichen Normen erlässt, sowie wenn ein Arbeitsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers (seiner Vertreter) in den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen gekündigt wird , Gesetze und andere normative Rechtsakte, Tarifverträge, Vereinbarungen;

3.16.31. unterbreitet den zuständigen Behörden Vorschläge zur Förderung und Auszeichnung von Gewerkschaftsmitgliedern mit staatlichen, abteilungsbezogenen und gewerkschaftlichen Auszeichnungen;

3.16.32. beteiligt sich an der Organisation und Zusammenfassung der Ergebnisse von Wettbewerben zwischen Teams und ihren Mitarbeitern;

3.16.33. übt die Kontrolle über den Fortschritt des Wohnungsbaus und der sozialen Einrichtungen aus und berücksichtigt dabei Arbeitnehmer, die verbesserte Wohnbedingungen benötigen, die Bereitstellung von erhaltenem Wohnraum unabhängig davon, gibt eine Stellungnahme zur Bereitstellung von Unternehmensunterstützung für den Erwerb von Wohnräumen im Eigentum von ab Mitglieder der Gewerkschaft;

3.16.34. fördert die Entwicklung des kollektiven Garten- und Gartenbaus;

3.16. Um die Ziele und Ziele der primären Gewerkschaftsorganisation umzusetzen, nutzt sie andere gesetzlich gewährte Rechte und handelt in Übereinstimmung mit der Charta der Gewerkschaft und dieser Allgemeinen Geschäftsordnung.

3.17. In der Zeit zwischen den Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses können dem Präsidium als Exekutivorgan bestimmte Befugnisse des Gewerkschaftsausschusses übertragen werden.

3.18. Der Gewerkschaftsausschuss hat das Recht, bestimmte Befugnisse an (Fakultäts-)Ausschüsse und Gewerkschaftsgruppen zu delegieren.

3.19. Die Amtszeit der Gewerkschaftsgruppe beträgt fünf Jahre;

Befugnisse der Gewerkschaftsgruppe:

3.19.1 organisiert die Gewerkschaftsarbeit in den Abteilungen;

3.19.2. hält mindestens einmal im Monat Sitzungen (für den Ausschuss) ab;

3.19.3. hält vierteljährliche Treffen (Konferenzen) ab und legt eine Repräsentationsnorm (Quote) für die Konferenz fest.

Den Gewerkschaftsmitgliedern werden die Einberufung und die Tagesordnung der Versammlung (Konferenz) spätestens 10 Tage im Voraus mitgeteilt;

3.19.4. berichtet mindestens einmal im Jahr auf einer Tagung (Konferenz) über seine Aktivitäten;

3.19.5. sorgt für die Umsetzung von Beschlüssen von Sitzungen (Konferenzen) sowie Beschlüssen höherer Organe der Gewerkschaft;

3.19.6. koordiniert die Arbeit der Gewerkschaftsgruppen (für den Ausschuss);

3.19.7. übt die Kontrolle über die Umsetzung von Tarifverträgen und Vereinbarungen aus;

3.19.8. überwacht die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit;

3.19.9. beteiligt sich an der Organisation und Zusammenfassung der Ergebnisse des Wettbewerbs;

3.19.10. führt Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsdisziplin durch;

3.19.12. führt Arbeiten zur Motivation der Gewerkschaftsmitgliedschaft durch, führt die Registrierung von Gewerkschaftsmitgliedern durch;

3.19.13. führt Büroarbeiten gemäß der vom Gewerkschaftsausschuss festgelegten Nomenklatur der Fälle aus;

3.19.14. übt andere ihm vom Gewerkschaftsausschuss übertragene Befugnisse aus.

3.20. Vorsitzender der wichtigsten Gewerkschaftsorganisation

Der Vorsitzende der primären Gewerkschaftsorganisation ist gleichzeitig Vorsitzender des Gewerkschaftsausschusses und seines Präsidiums.

In einer primären Gewerkschaftsorganisation, bei der es sich um eine juristische Person handelt, wird die Position ihres Vorsitzenden in die Besetzungstabelle dieser Organisation aufgenommen, ein befristeter Arbeitsvertrag mit ihm geschlossen und von einem bevollmächtigten Mitglied des Gewerkschaftsausschusses gekündigt dieser Organisation.

In einer primären Gewerkschaftsorganisation, die keine juristische Person ist, wird die Position ihres Vorsitzenden in die Besetzungstabelle der übergeordneten Gewerkschaftsorganisation aufgenommen, die den Status einer juristischen Person und ein befristetes Arbeitsverhältnis hat Der Vertrag mit ihm wird vom Vorsitzenden der übergeordneten Organisation der Gewerkschaft geschlossen und gekündigt.

Der Vorsitzende (sein Stellvertreter) hat nicht das Recht, seine Aufgaben mit einer Teilzeitbeschäftigung zu kombinieren, Berufe oder Positionen zu vereinen oder eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, ohne die Zustimmung des höheren Organs der Gewerkschaft einzuholen.

Die Amtszeit des Vorsitzenden endet gleichzeitig mit dem Ablauf der Amtszeit des Gewerkschaftsausschusses.

Die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung der Befugnisse und eines Arbeitsvertrags mit dem Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen wird auf einer außerordentlichen Sitzung (Konferenz) getroffen, die vom Gewerkschaftsausschuss oder auf Antrag von einberufen wird mindestens ein Drittel der Mitglieder der Gewerkschaft oder des höheren Organs der Gewerkschaft.

Bei Beendigung der Befugnisse des Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation erfolgt die Übergabe der Fälle an ihn im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags innerhalb einer Frist von höchstens zwei Wochen.

Befugnisse des Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation:

3.20.1. organisiert die Umsetzung der Beschlüsse der Sitzung (Konferenz), des Gewerkschaftsausschusses, seines Präsidiums und der höheren Organe der Gewerkschaft, trägt die persönliche Verantwortung für deren Umsetzung gemäß der Satzung der Gewerkschaft und den Allgemeinen Geschäftsordnungen;

3.20.2. vertritt die Interessen der primären Gewerkschaftsorganisation in Regierungsbehörden, lokalen Regierungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, vor dem Arbeitgeber (seinen Vertretern), in öffentlichen Verbänden und anderen Organisationen;

3.20.3. übt die Kontrolle über das Verfahren zur Zahlung der Gewerkschaftsbeiträge sowie deren rechtzeitige und vollständige Überweisung durch den Arbeitgeber (seine Vertreter) aus und ist für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen zur Überweisung der Mitgliedsbeiträge in der festgelegten Höhe verantwortlich;

3.20.4. Im Rahmen der gesetzlich festgelegten Befugnisse und der zuständigen Organe der Gewerkschaft verfügt er über Eigentum, einschließlich Gelder (auf der Grundlage der genehmigten Schätzung), die sich in der Betriebsführung der primären Gewerkschaftsorganisation befinden, und trägt die persönliche Verantwortung für deren rationelle Verwendung, schließt Verträge, erteilt Vollmachten, hat das Recht, Girokonten und andere Konten bei Banken zu eröffnen;

3.20.5. leitet die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses und seines Präsidiums, leitet deren Sitzungen und führt die allgemeine Leitung der bei der Gewerkschaft registrierten Organisationen;

3.20.6. beruft Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses und seines Präsidiums ein, bereitet Sitzungen (Konferenzen) vor und führt diese durch;

3.20.7. leitet die Arbeit des Apparats der primären Gewerkschaftsorganisation, schließt und beendet Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern gemäß dem Gesetz und der Charta der Gewerkschaft;

3.20.8. organisiert Arbeiten zur Information der Gewerkschaftsmitglieder;

3.20.9. Die Liste der Fragen, über die der Vorsitzende allein entscheiden kann, wird vom Gewerkschaftsausschuss festgelegt. In Ausnahmefällen trifft er allein Entscheidungen, die in der obersten Gewerkschaftsorganisation verbindlich sind.

Der Vorsitzende informiert den Gewerkschaftsausschuss über die getroffenen Entscheidungen;

3.20.10. führt die Büroarbeit, ein Buch zur Aufzeichnung von Vorschlägen, Kommentaren von Vertretern von Gremien höherer Gewerkschaftsorganisationen, ergreift Maßnahmen zu deren Umsetzung, legt die Nomenklatur der Fälle für Betriebs-(Fakultäts-)Organisationen, Gewerkschaftsgruppen fest;

3.20.11. unterzeichnet Protokolle und Beschlüsse;

3.20.12. organisiert und ist verantwortlich für die Personalakten der Gewerkschaftsmitglieder, die Verfügbarkeit von Anträgen auf Einbehalt der Mitgliedsbeiträge und die Aufbewahrung der Registrierungskarten der Gewerkschaftsmitglieder.

Führt eine allgemeine Erfassung der Gewerkschaftsmitglieder durch und übermittelt dem OK einen statistischen Bericht.

3.20.13. Bietet Unterstützung bei der Arbeit der juristischen oder technischen Arbeitsinspektoren der Gewerkschaft während ihrer Inspektionen, einschließlich der Überwachung der Umsetzung der eingereichten Anträge oder Anforderungen durch den Arbeitgeber (seine Vertreter), der Bereitstellung verfügbarer Kommunikationsmittel, Transportmittel und Büroausrüstung, sofern dies der Fall ist werden nicht vom Arbeitgeber (seinen Vertretern) erstellt;

3.20.14. stellt auf Anfrage des Gremiums der Gewerkschaftsorganisation, in der die jeweilige primäre Gewerkschaftsorganisation ihren Sitz hat, Informationen zu allen Bereichen der gesetzlichen Tätigkeit bereit;

3.20.15. übt andere Befugnisse gemäß der Charta der Gewerkschaft aus.

IV. BEZIEHUNGEN DER PRIMÄREN GEWERKSCHAFT
ORGANISATIONEN MIT DEM ARBEITGEBER (SEINEN VERTRETERN)

4.1. Die primäre Gewerkschaftsorganisation und ihre gewählten Gremien bauen ihre Beziehungen zum Arbeitgeber (seinen Vertretern) nach den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft auf: Gleichheit der Parteien, Respekt und Berücksichtigung gegenseitiger Interessen, Interesse der Parteien an der Teilnahme an Vertragsbeziehungen, Einhaltung mit Gesetzen und anderen regulatorischen Rechtsakten der Russischen Föderation und anderer sowie auf der Grundlage eines Tarifvertrags und von Vereinbarungen.

Zu diesem Zweck hat der Gewerkschaftsausschuss:

Gemeinsam mit dem Arbeitgeber (seinen Vertretern) ergreift er Maßnahmen, um die Effizienz der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderer separater Struktureinheiten zu verbessern, neue Ausrüstung einzuführen, die Arbeits- und Technologiedisziplin zu stärken und der Arbeit berufliche Ehre und Prestige zu verleihen unter Mitgliedern der Gewerkschaft durchgeführt;

Trägt zur Mobilisierung von Gewerkschaftsmitgliedern bei, um die strategischen Ziele der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderer separater Struktureinheiten zu erreichen, zur Umsetzung volumetrischer und qualitativer Leistungsindikatoren und zur Schaffung eines günstigen sozialen Klimas im Team ;

Unterbreitet dem Arbeitgeber (seinen Vertretern) Vorschläge und äußert in den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen eine begründete Stellungnahme (oder stimmt dieser zu) zu den örtlichen Vorschriften, die in der Organisation, ihrer Zweigstelle, ihrer Repräsentanz und anderen separaten Struktureinheiten erlassen wurden enthält arbeitsrechtliche Normen im Bereich Arbeits- und Ruhezeit, Arbeitsbedingungen und Entlohnung, Regelung und Arbeitsschutz.

4.2. Schaffung von Bedingungen für die Tätigkeit der Gewerkschaftsorganisation durch den Arbeitgeber (seine Vertreter): Der Arbeitgeber (seine Vertreter) sorgt für:

Kostenlose Bereitstellung von Räumlichkeiten für Sitzungen, Aufbewahrung von Unterlagen sowie der Möglichkeit, Informationen an einem für alle Mitarbeiter zugänglichen Ort für den in der Organisation tätigen Gewerkschaftsausschuss, seine Zweigstelle, Repräsentanz und andere separate Struktureinheiten zur Verfügung zu stellen;

Kostenlose Bereitstellung zur Nutzung ausgestatteter, beheizter und elektrifizierter Räumlichkeiten sowie von Bürogeräten, Kommunikationsgeräten und den erforderlichen behördlichen Rechtsdokumenten für den in der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderen separaten Struktureinheiten tätigen Gewerkschaftsausschuss. Im Tarifvertrag können weitere verbessernde Bedingungen für die Sicherstellung der Tätigkeit des Gewerkschaftsausschusses vorgesehen werden;

Bereitstellung von Gebäuden, Bauwerken, Räumlichkeiten und anderen Gegenständen, die dem Arbeitgeber (seinen Vertretern) gehören oder von ihm gemietet werden, sowie der dafür notwendigen Erholungs-, Sport- und Gesundheitszentren im Einklang mit dem Tarifvertrag zur unentgeltlichen Nutzung durch den Gewerkschaftsausschuss Organisation von Freizeitaktivitäten, Durchführung von Kultur- und Sportunterricht - Gesundheitsförderungsarbeit mit Mitarbeitern und deren Familienangehörigen;

Rechtzeitige Überweisung von Mitteln an die primäre Gewerkschaftsorganisation für die im Tarifvertrag festgelegten Zwecke;

Bei schriftlichen Anträgen von Arbeitnehmern, die Mitglieder der Gewerkschaft sind, erfolgt eine kostenlose monatliche Überweisung des Gewerkschaftsmitgliedsbeitrags vom Lohn des Arbeitnehmers auf das Konto der Hauptgewerkschaftsorganisation.

Die Reihenfolge ihrer Übertragung wird durch den Tarifvertrag oder die Vereinbarung bestimmt. Der Arbeitgeber (seine Vertreter) haben kein Recht, ihre Versetzung zu verzögern;

Bei schriftlichen Anträgen von Arbeitnehmern, die nicht Mitglieder der Gewerkschaft sind, in Organisationen, deren Niederlassungen, Repräsentanzen und anderen gesonderten Struktureinheiten, in denen Tarifverträge abgeschlossen wurden oder für die Tarifverträge gelten, erfolgt eine monatliche Überweisung auf das Konto des die primäre Gewerkschaftsorganisation erhält Gelder aus den Löhnen dieser Arbeitnehmer zu den im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen und in der im Tarifvertrag festgelegten Weise;

Bezahlung der Arbeitsleistung des Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation auf Kosten der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderer gesonderter Struktureinheiten in den im Tarifvertrag festgelegten Beträgen.

V. FINANZEN UND VERMÖGEN DER PRIMÄREN GEWERKSCHAFT
ORGANISATIONEN

5.1. Die primäre Gewerkschaftsorganisation hat das Recht, einen Teil des Eigentums, das der gesamten Gewerkschaft gehört und ihr durch Beschluss des Kongresses, des Zentralkomitees der Gewerkschaft oder ihres Präsidiums zugewiesen wird, operativ zu verwalten.

5.2. Die Quellen für die Bildung des Eigentums der gesamten Gewerkschaft in Form von Bargeld und anderen Formen sind: - monatliche Beiträge der Gewerkschaftsmitglieder (Gewerkschaftsbeiträge) sowie der Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder der Gewerkschaft sind , aber die Gewerkschaft ermächtigt haben, ihre Interessen in den Sozial- und Arbeitsbeziehungen mit dem Arbeitgeber (seinen Vertretern) zu vertreten und in ihrem Namen einen Tarifvertrag (Vereinbarung) abzuschließen;

Freiwillige Vermögensbeiträge und Schenkungen von juristischen Personen und Privatpersonen;

Monatliche Einnahmen, die im Tarifvertrag vorgesehen sind, vom Arbeitgeber (seinen Vertretern), um das wirksame Funktionieren der Gewerkschaftsorganisation und ihre Durchführung von Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen sowie Maßnahmen zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Mitglieder sicherzustellen Familien, Kinderneujahr und andere Veranstaltungen, die in der Satzung der Gewerkschaft vorgesehen sind, mit der Bereitstellung von Mitteln zur Lösung allgemeiner gewerkschaftlicher sozialer Probleme. Das Verfahren zur Verwendung dieser Mittel wird durch vom Zentralkomitee der Gewerkschaft genehmigte Verordnungen festgelegt;

Einkünfte aus Immobilien, Investitionen vorübergehend freier Mittel, nicht betriebliche Transaktionen, einschließlich Einkünfte (Dividenden, Zinsen) aus Aktien, Anleihen, anderen Wertpapieren und Einlagen; andere Eigentumserwerbe aus gesetzlich zulässigen Gründen.

5.3. Die primäre Gewerkschaftsorganisation nutzt und verfügt über die ihr übertragenen Vermögenswerte und Mittel zur Betriebsführung gemäß dem Budgetvoranschlag der Gewerkschaft.

5.4. Finanzielle Mittel der primären Gewerkschaftsorganisation können nicht unter den Gewerkschaftsmitgliedern verteilt werden, sondern werden nur zur Erfüllung der in der Satzung der Gewerkschaft und dieser Satzung vorgesehenen Aufgaben verwendet. Die Mittel können für wohltätige Zwecke verwendet werden.

5.5. Die Verantwortung für die Organisation der Buchhaltung in der Hauptgewerkschaftsorganisation und die Einhaltung der Gesetze bei der Durchführung von Geschäftstransaktionen liegt beim Vorsitzenden der Hauptgewerkschaftsorganisation.

VI. VERFAHREN ZUR BEENDIGUNG DES PRIMÄREN BETRIEBES
GEWERKSCHAFTSORGANISATION

6.1 Die Umstrukturierung der primären Gewerkschaftsorganisation (Fusion, Zugehörigkeit, Teilung, Trennung und Umwandlung) und ihre Liquidation erfolgt durch Beschluss eines höheren Gewerkschaftsorgans, der dem Gewerkschaftsausschuss zur Prüfung auf einer Sitzung (Konferenz) vorgelegt wird. , wo das Verfahren und die Bedingungen der Umstrukturierung festgelegt werden.

Die Liquidation der primären Gewerkschaftsorganisation erfolgt durch eine Liquidationskommission, die von einer Versammlung (Konferenz) der Gewerkschaftsmitglieder ausgewählt wird. Ab dem Zeitpunkt der Ernennung der Liquidationskommission gehen die Befugnisse zur Führung der Angelegenheiten der primären Gewerkschaftsorganisation auf diese über, und die Organe der primären Gewerkschaftsorganisation stellen in diesem Fall ihre Tätigkeit ein.

6.2. Die Umstrukturierung einer Organisation, ihrer Zweigstelle, ihrer Repräsentanz und anderer separater Struktureinheiten einer Wirtschaftseinheit, in der die primäre Gewerkschaftsorganisation tätig ist, ist kein Grund für eine Neuorganisation der primären Gewerkschaftsorganisation. Eine Änderung des Namens der Hauptgewerkschaftsorganisation führt nicht zu deren Neuorganisation.

6.3. Die Liquidation einer juristischen Person bedeutet die Beendigung ihrer Tätigkeit, ohne dass Rechte und Pflichten im Wege der Rechtsnachfolge auf andere Personen übertragen werden.

6.4. Die Organe der Gewerkschaft, die die Liquidation einer juristischen Person beschlossen haben, sind verpflichtet, der zuständigen staatlichen Stelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass sich die juristische Person im Liquidationsverfahren befindet, um in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen Informationen einzutragen .

6.5. Die Liquidationskommission, die von einer Versammlung (Konferenz) der Mitglieder der primären Gewerkschaftsorganisation gewählt wird, legt das Verfahren und den Zeitpunkt der Liquidation gemäß den in der Russischen Föderation geltenden Rechtsvorschriften fest.

6.6. Im Falle der Beendigung der Tätigkeit der primären Gewerkschaftsorganisation werden ihre Mittel für die in der Satzung der Gewerkschaft festgelegten Zwecke verwendet.

6.7. Die Gründung einer juristischen Person – einer primären Gewerkschaftsorganisation, ihre Umstrukturierung und Liquidation erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen und Einzelunternehmer“.

6.8. Die für die staatliche Registrierung einer durch Umstrukturierung entstandenen primären Gewerkschaftsorganisation erforderlichen Dokumente werden der föderalen staatlichen Registrierungsstelle oder ihren Gebietskörperschaften in den entsprechenden Teilgebieten der Russischen Föderation vorgelegt. In diesem Fall wird das Verfahren zur Einreichung dieser Dokumente von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

Probe

PROTOKOLL Nr. der Berichterstattung und Wahlgewerkschaftssitzung (Konferenz)___________________________

ab „___“___________ 200__

________________ Mitglieder der Gewerkschaft sind in der Gewerkschaftsgruppe registriert.

Teilnahme an der Versammlung von ____________ Gewerkschaftsmitgliedern.

(Erforderliches Quorum für die Abhaltung einer Sitzung: mehr als 50 % der in der Gewerkschaftsgruppe registrierten Gewerkschaftsmitglieder)

Eingeladen (Manager etc.): __________________________________________

Vorsitzende__________________________

Sekretär_________________________________________________

Tagesordnung:

1. Bericht über die Arbeit der Gewerkschaftsgruppe ____________________________ für den Zeitraum von ____________ bis ____________

2. Wahlen einer Gewerkschaftsgruppe.

3. Wahl eines stellvertretenden Gewerkschaftsführers.

4. Wahlen der aktiven Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe.

"GEGEN" -

„ENTHALTEN“ –

Bericht der Gewerkschaftsgruppe ( der Bericht ist beigefügt oder

im Text des Protokolls angegeben).

Lautsprecher:

1. Vollständiger Name (Der Kern der Rede wird kurz niedergeschrieben)

2. Vollständiger Name (Der Kern der Rede wird kurz niedergeschrieben)

Die Versammlung beschloss: Die Arbeit des Berufsgruppenleiters für den Berichtszeitraum wird als zufriedenstellend (nicht zufriedenstellend) bewertet.

"GEGEN" -

„ENTHALTEN“ –

Redner sprachen zu Punkt 2 der Tagesordnung _______________________________________

)

"GEGEN" -

„ENTHALTEN“ –

Redner sprachen zu Punkt 3 der Tagesordnung ________________________________________

(Vollständiger Name des Redners, das Wesentliche der Rede wird niedergeschrieben)

Der Beschluss wurde angenommen_____________________________________________________________

„FÜR“ – , „GEGEN“ – , „ENTHALTEN“ – .

Es sprachen Redner zu Punkt 4 der Tagesordnung: __________________________________________

(Vollständiger Name des Redners, das Wesentliche der Rede wird niedergeschrieben)

Der Beschluss wurde angenommen_____________________________________________________________

„FÜR“ – , „GEGEN“ – , „ENTHALTEN“ –

Vorsitzender der Sitzung

Sekretär der Sitzung

GENEHMIGT

bei einem Treffen der Gewerkschaftsgruppe

ab___________ 2011

Arbeit der Gewerkschaftsgruppe

Stand _________________ 2011

Name der Ereignisse

Begriff

Ausführung

Verantwortlich für die Umsetzung

Markieren

über die Umsetzung

GENEHMIGT

bei einem Treffen der Gewerkschaftsgruppe

ab___________ 200__g.

Arbeit der Gewerkschaftsgruppe

Name der Ereignisse

Begriff

Ausführung

Verantwortlich für die Umsetzung

Markieren

über die Umsetzung

GENEHMIGT

bei einem Treffen der Gewerkschaftsgruppe

ab___________ 200__g.

P L A N

Arbeit der Gewerkschaftsgruppe

Am _________________ 200__

Name der Ereignisse

Begriff

Ausführung

Verantwortlich für die Umsetzung

Markieren

über die Umsetzung

U CH E T

Arbeit des Arbeitsschutzbeauftragten

(Vollständiger Name des Arbeitsschutzbeauftragten)

U CH E T

Arbeit eines Sport- und Kulturveranstalters

BUCHHALTUNG

ARBEIT DES SOZIALVERSICHERUNGSBEAUFTRAGTEN

Wann senden?

Elchtreffen

Aufklärung der Mitarbeiter über die Grundsätze und Bedingungen der Sozialversicherung.

Mitwirkung an Kommissionen zur Verteilung von Sozialversicherungsmitteln im Unternehmen (Bereich).

Mitarbeit in Kommissionen zur Untersuchung von Versicherungsfällen (Hausverletzung, Verletzung auf dem Weg zur Arbeit, von der Arbeit, Unfall, Berufskrankheit).

Kontrolle über die Verwendung von Sozialversicherungsmitteln (Krankengeld, Rehabilitation, Ausbildung, ärztliche Untersuchungen, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Zertifizierung von Arbeitsplätzen entsprechend den Arbeitsbedingungen, Kinderruhe).

PRO T O C O L Nr. _______

Gewerkschaftstreffen der Gruppe ________________________________________________

ab ___________200____

________________ Mitglieder der Gewerkschaft sind in der Gewerkschaftsgruppe registriert

Teilnahme an einer Versammlung von ____________ Gewerkschaftsmitgliedern

Eingeladen:

Tagesordnung:

"GEGEN" -

„ENTHALTEN“ –

Wir haben beschlossen, dieser Tagesordnung zuzustimmen

Zu einem Punkt der Tagesordnung wurde Folgendes gehört:

"GEGEN" -

„ENTHALTEN“ –

Zu Punkt 2 der Tagesordnung wird Folgendes gehört:

"GEGEN" -

„ENTHALTEN“ –

Profgrouporg __________________________

Kommentare und Vorschläge bei Gewerkschaftsversammlungen

Datum

Treffen

Kommentare, Vorschläge

An wen

gesendet

Entscheidungsfindung

Antragsformular für eine Gewerkschaft

An die wichtigste Gewerkschaftsorganisation der Gewerkschaft

Gesundheitspersonal der Russischen Föderation MMU Gorodskaya

Klinische Klinik Nr. 15

von __vollständiger Name__ völlig, __ Berufsbezeichnung ______

STELLUNGNAHME

Ich bitte Sie, mich als Mitglied der Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitswesen der Russischen Föderation aufzunehmen, um gemeinsam die Probleme der Gewerkschaft im Einklang mit den Normen der Charta zu lösen.

Ich habe die Charta der Gewerkschaft gelesen und verpflichte mich, diese einzuhalten.

„____“ _____________200__. _____________________________

(Unterschrift)

___________________________________________________________

(, Berufsbezeichnung)

An den Chefarzt der MMU „City Clinical Clinic No. 15“

Von __ vollständiger Name __,

Position, Arbeitsplatz.

STELLUNGNAHME

Ich bitte Sie, den Gewerkschaftsbeitrag monatlich und unentgeltlich von meinem Gehalt in der durch die Satzung der Gewerkschaft festgelegten Höhe von 1 % (ein Prozent) des fälligen Lohns zu überweisen und deren bargeldlose Überweisung auf das Girokonto vorzunehmen

Hauptorganisation der Gewerkschaft MMU City Clinical Clinic Nr. 15.

„____“ _____________200__. _________________

(Unterschrift)

_________________________________________________________

(, Berufsbezeichnung)

P R O T O C O L Nr._____

Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses

GEGENWÄRTIG:

MITGLIEDER DES GEWERKSCHAFTSAUSSCHUSSES:___________________________________________

________________________________________________________________________________

LÄDT EIN:________________________________________________________________

VORSITZ:

TAGESORDNUNG:

3. Über finanzielle Unterstützung.

Zur dritten Frage Anträge auf finanzielle Unterstützung angehört.

ENTSCHIEDEN

Primäre Gewerkschaftsorganisation _________________________________________________

AUSZUG AUS P R O T O C O L A Nr._________

Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses

ab _____ _____________ 200__

GEGENWÄRTIG: Von ______ Mitgliedern des Gewerkschaftsausschusses _________ Personen.

HÖRT: Anträge auf finanzielle Unterstützung

ENTSCHIEDEN: finanzielle Unterstützung für folgende Gewerkschaftsmitglieder leisten:

Vorsitzender des PPO (Name) _________________________()

Im Gewerkschaftsausschuss der Hauptgewerkschaft

Organisationen_____________________

________________________________

STELLUNGNAHME

Ich bitte um finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit __________________________________________

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Berufserfahrung _________

Ich bin seit _______ Mitglied der Gewerkschaft.

Passdaten: Ausstellungsdatum ______________Serie________Nr._____

Ausgestellt von____________________________________

Wohnort: Index__________

Stadtteil ________________________________________

st.____________________ Haus_____ Wohnung_____

Strukturelle Unterteilung _______________________________________

Berufsbezeichnung______________________________________

Steueridentifikationsnummer_______________________

Nummer des Rentenversicherungsausweises: ______________________________

Nachname _____________________________________

Name Vatersname______________________________

Datum, Monat, Jahr der Geburt: ___________________________________

Bewerbungsdatum __________________200___

Unterschrift____________________


„Bericht des Vorsitzenden des Gewerkschaftsausschusses über die geleistete Arbeit im Jahr 2016. Die wichtigste Gewerkschaftsorganisation ist heute die einzige Organisation, die …“

Städtische staatliche vorschulische Bildungseinrichtung

„Kindergarten“ Dorf Gorny

Bericht des Vorsitzenden des Gewerkschaftsausschusses über die geleistete Arbeit

Arbeit für 2016.

Die wichtigste Gewerkschaftsorganisation ist heute die einzige

eine Organisation, die die Arbeitsrechte der Arbeitnehmer schützt, sucht

Die Erfüllung sozialer Garantien verbessert das Mikroklima im Team.

1.Organisatorische Arbeit.

Wichtigste Gewerkschaftsorganisation in unserer Einrichtung

ist seit 1970 in Betrieb. Heute sind 26 Personen in der Gewerkschaftsorganisation tätig (23 Personen arbeiten in vorschulischen Bildungseinrichtungen, 3 Personen sind Rentner, zwei davon sind Veteranen der Lehrtätigkeit).

Im Jahr 2016 traten 5 Personen der Gewerkschaft bei.

Im März dieses Jahres wurde eine Versöhnung der Gewerkschaftsmitglieder durchgeführt.

Im Berichtszeitraum fanden 12 Sitzungen statt. Es wurden Fragen aus allen Bereichen der Gewerkschaftsarbeit besprochen (Überwachung der Einhaltung des Tarifvertrags, sozioökonomische Fragen, Informationsarbeit, Arbeitsschutz).

Der Gewerkschaftsausschuss baut seine gesamte Arbeit auf den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft und der Zusammenarbeit mit der Verwaltung der vorschulischen Bildungseinrichtung auf und löst alle Probleme durch einen konstruktiven Dialog im Interesse der Arbeitnehmer.

Zur Information der Gewerkschaftsmitglieder sowie der gesamten Öffentlichkeit erfolgt die Erfassung der Unterlagen (Beitrittsanträge etc.).

1) Website der Bezirksgewerkschaftsorganisation;



2) Informationsstand des Gewerkschaftsausschusses „Trade Union Corner“;

3) die Seite „Unsere Gewerkschaft“ auf der Website des MKDOU „Kindergartens“ im Dorf Gorny.

Der Informationsstand des Arbeitergewerkschaftsausschusses führt Gewerkschaftsmitglieder und andere Arbeitnehmer in bestimmte Aspekte des Lebens und der Aktivitäten der Gewerkschaftsorganisation ein.

Neben modernen Mitteln erfreuen sich auch traditionelle Methoden der Informationsvermittlung an Gewerkschaftsmitglieder, die auf persönlichem Kontakt basieren: Treffen, Treffen, zu Recht großer Beliebtheit.

Der Gewerkschaftsausschuss des MKDOU „Kindergartens“ im Dorf Gorny setzt sich dafür ein, die Gewerkschaftsmitgliedschaft zu erhalten und neue Mitglieder für die Gewerkschaft zu gewinnen.

Es ist zu einer guten Tradition geworden, Mitarbeitern zu beruflichen und kalendermäßigen Feiertagen und Jubiläen zu gratulieren.

Im Berichtszeitraum fanden 12 Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses statt, bei denen folgende Hauptthemen behandelt wurden:

Organisationsarbeit;

Tarifvertrag und seine Umsetzung;

Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen;

Beitritt zu einer Gewerkschaft;

Rechtlicher Schutz der Interessen der Gewerkschaftsmitglieder.

Mitte 2016 wurde der Gewerkschaftsausschuss erneuert. Die Gewerkschaftsmitglieder Walentina Fjodorowna Terechowa und Marina Jurjewna Eidemiller verließen den Gewerkschaftsausschuss. Zu den Mitgliedern des PC gehörten: Kuzevanova Marina Konstantinovna, Lomakina Elena Kuzminichna, die Deutsche Olga Fedorovna.

2. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

1) Im April dieses Jahres versicherte die Gebiets-(Bezirks-)Organisation der Gewerkschaft Achinsk alle Mitglieder der Gewerkschaft und ihre Familien bei der Versicherungsgesellschaft Nadezhda im Rahmen einer Unternehmensvereinbarung mit einem erheblichen Rabatt gegen Zeckenstiche und durch Zecken übertragene Enzephalitis . Die Vollkaskoversicherung betrug nicht mehr als 250 Rubel pro Person (ohne Rabatt - 320 Rubel).

2) Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bezirksausschusses der Gebietsorganisation Atschinsk der Gewerkschaft Nr. 1-3 vom 24. Dezember 2014 „Über die Teilnahme am Programm „Verbesserung“ der Gebietsorganisation Krasnojarsk des Allrussischen „Bildungsgewerkschaft für 2015-2019“ bietet die Bezirksgewerkschaft regelmäßig günstigere Gutscheine für Mitglieder der Kindergartengewerkschaft an.

Informationsbenachrichtigungen werden regelmäßig in der Gewerkschaftsecke der vorschulischen Bildungseinrichtung aktualisiert. Die Kosten für Touren werden uns ständig mitgeteilt.

Urlaubsmöglichkeiten am Schwarzen Meer werden geprüft, bislang liegen jedoch keine Informationen zu den Konditionen vor.

3) Am 1. Oktober beteiligten sich sechs Gewerkschaftsmitglieder aktiv an der Spartakiade der Bildungsarbeiter in der Region Atschinsk.

4) Im Berichtszeitraum wurden keine Unfälle registriert.

3. Schutz der sozialen Rechte und Garantien der Gewerkschaftsmitglieder.

Der Gewerkschaftsausschuss übt die rechtliche Kontrolle über die Tätigkeit der Verwaltung gemäß der Satzung der Gewerkschaft und dem Arbeitsgesetzbuch aus.

Die Verwaltung stimmt mit dem Vorsitzenden des Gewerkschaftsausschusses die Entwicklung regulatorischer Dokumente ab.

Der Vorsitzende des Gewerkschaftsausschusses ist Mitglied der Arbeitsgruppe zur Änderung der Satzung und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer bei der Erörterung von Fragen der Änderung der Führungsstruktur.

Der Vorsitzende des Gewerkschaftsausschusses beteiligt sich an der Arbeit der Zertifizierungskommission, um die Interessen der zertifizierten Arbeitnehmer zu wahren.

Jeder Mitarbeiter hat das freie Recht, Arbeitssicherheitsanweisungen zu lesen.

Die Tarife werden mit der Kindergartenleitung vereinbart und die Frage der Verteilung des Anreizanteils am Lohn monatlich besprochen.

Das Team der vorschulischen Bildungseinrichtung kennt den Ferienplan für 2017!

4. Maßnahmen zum Schutz der sozioökonomischen Interessen und Rechte der Arbeitnehmer.

Das wichtigste Instrument der Sozialpartnerschaft zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaftsorganisation ist der Tarifvertrag, der Fragen der Arbeitsbedingungen, der Freizeitgestaltung, der Bereitstellung von Leistungen und Garantien für die Arbeitnehmer regelt. Die Vereinbarung ermöglicht es uns, den Geltungsbereich der geltenden Arbeitsgesetzgebung zu erweitern, zusätzliche Mittel für Arbeitsschutzmaßnahmen bereitzustellen und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern.

Der Vorsitzende der Gewerkschaftsorganisation macht das Personal und den Leiter auf die Entscheidungen der übergeordneten Gewerkschaftsorganisation aufmerksam.

Im Laufe des Jahres wurden mit dem Gewerkschaftsausschuss Anordnungen und Vorschriften zu den Sozial- und Arbeitsbeziehungen der Mitarbeiter des MKDOU „Kindergartens“ im Dorf Gorny vereinbart (Arbeitsnormen, Löhne, Arbeit an Vor- und Feiertagen, Arbeit). Schutzfragen, Zertifizierungsfragen usw.).

Die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses im Berichtszeitraum erfolgte in Übereinstimmung mit den Haupttätigkeitsrichtungen der primären Gewerkschaftsorganisation des MKDOU „Kindergarten“ im Dorf Gorny.

Soziale Aktivitäten des Gewerkschaftsausschusses zusammen mit der Bezirksgewerkschaft wurden in diesem Jahr in folgenden Bereichen durchgeführt:

Durchführung von Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen;

Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Gewerkschaftsmitglieder. (Durneva L.N., eine ehemalige Wäschereibetreiberin einer vorschulischen Bildungseinrichtung, erhielt aufgrund einer Verschlechterung ihrer finanziellen Situation aufgrund einer Erklärung des Vorsitzenden der Gewerkschaftsorganisation finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.000 Rubel).

Die finanzielle Unterstützung von Gewerkschaftsmitgliedern erfolgt gemäß der Verordnung über die Gewährung finanzieller Unterstützung.

Die Gründe für die Gewährung finanzieller Unterstützung sind folgende:

Tod eines Gewerkschaftsmitglieds oder eines nahen Verwandten (Mutter, Vater);

Behandlung über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten und die Notwendigkeit, teure Medikamente zu kaufen;

eine starke Verschlechterung der finanziellen Situation aufgrund unvorhergesehener Umstände);

Zuweisung von Mitteln an Veteranen der Lehrtätigkeit im Zusammenhang mit der Feier des Siegestages, die während des Großen Vaterländischen Krieges und nach dessen Ende im Bildungswesen tätig waren;

Jedes Jahr werden umfangreiche Arbeiten zu Einsprüchen und Entscheidungen zu Versorgungszahlungen für Lehrpersonal von Bildungseinrichtungen gemäß Artikel 55 der Russischen Föderation vom 3. Juli 1992 für kostenlosen Wohnraum mit Beleuchtung und Heizung durchgeführt.

Den Lehrkräften werden jährlich regionale Zuschüsse für feste Brennstoffe zugeteilt.

Im Jahr 2016 wurden von der Gewerkschaft Mittel in Höhe von 2.000 Rubel für die Feier von Jubiläen (55 Jahre) für Geschenkkarten bereitgestellt.

Im September 2016 stellte die Bezirksgewerkschaftsorganisation Geld zur Feier des Vorschulpädagogikarbeitertags bereit.

5. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit des Gewerkschaftsausschusses.

Der Gewerkschaftsausschuss hat etwas zu tun. Künftig wird es neue Projekte geben, um Menschen zu motivieren, einer Gewerkschaft beizutreten, Massenkulturarbeit zu organisieren, Informationspolitik und Sozialpartnerschaft auf allen Ebenen zu entwickeln.

In jüngster Zeit sind aufgrund verschiedener Veränderungen im Bildungssystem sowie im System der Vergütung von Lehr- und Krankheitsurlaub immer mehr Kenntnisse im Arbeitsrecht erforderlich.

Jedes Mitglied der primären Gewerkschaftsorganisation versteht, dass eine einzige, geeinte, sich ständig weiterentwickelnde Gewerkschaft in der Lage ist, die wichtigste Aufgabe zu lösen – den Beruf eines Lehrers und Kindergärtners prestigeträchtig zu machen.

Wir müssen an den genannten Problemen arbeiten und versuchen, uns noch aktiver über die Rolle der primären Organisation im Leben des Teams auszudrücken. Die Hauptrichtungen dieser Arbeit bleiben bestehen: Schutz der Rechte und Interessen der Mitarbeiter der Einrichtung, Einhaltung der Gesetze, Erhöhung der Verantwortung für die Ergebnisse ihrer persönlichen Arbeit und die Arbeit des gesamten Teams.

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