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Leiter der Finanzabteilung: Stellenbeschreibung und Verantwortlichkeiten. Struktur des Finanz- und Wirtschaftsdienstes. Aufgaben der Wirtschafts- und Finanzabteilung

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Leiters der Finanzabteilung.

1.2. Der Leiter der Finanzabteilung wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannt und entlassen.

1.3. Der Leiter der Finanzabteilung berichtet direkt an ____________________________.

1.4. Auf die Position des Leiters der Finanzabteilung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (wirtschafts- oder ingenieurwissenschaftlichen) Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Organisation von Finanzaktivitäten von mindestens 5 Jahren berufen.

1.5. Der Leiter der Finanzabteilung muss wissen:

Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte zur Regelung der Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten; regulatorische und methodische Materialien in Bezug auf die Finanzaktivitäten des Unternehmens; Aussichten für die Entwicklung des Unternehmens; der Zustand und die Aussichten für die Entwicklung der Finanzmärkte und Absatzmärkte für Produkte (Bauarbeiten, Dienstleistungen); Grundlagen der Produktionstechnik; Organisation der Finanzarbeit im Unternehmen; das Verfahren zur Erstellung von Finanzplänen, Prognosesalden und Kassenplänen, Plänen für den Verkauf von Produkten (Bauarbeiten, Dienstleistungen), Gewinnplänen; ein System finanzieller Methoden und Hebel, die das Finanzflussmanagement gewährleisten; das Verfahren zur Finanzierung aus dem Staatshaushalt, zur kurzfristigen und langfristigen Kreditvergabe an ein Unternehmen, zur Einwerbung von Investitionen und Fremdmitteln, zur Verwendung von Eigenmitteln, zur Ausgabe und zum Kauf von Wertpapieren, zur Belastung von Zahlungen an den Staatshaushalt und staatliche außerbudgetäre Sozialfonds; das Verfahren zur Verteilung der Finanzmittel, zur Bestimmung der Wirksamkeit von Finanzinvestitionen; Rationierung des Betriebskapitals; Verfahren und Formen der finanziellen Abrechnung; Steuerrecht; Finanzbuchhaltungs- und Berichterstattungsstandards; Wirtschaftswissenschaften, Organisation von Produktion, Arbeit und Management; Buchhaltung; Computertechnologie, Telekommunikation und Kommunikation; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters der Finanzabteilung werden seine Aufgaben ___________________________ übertragen.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN

Notiz. Die fachlichen Zuständigkeiten des Leiters der Finanzabteilung richten sich nach und im Umfang der Qualifikationsmerkmale für die Position des Leiters der Finanzabteilung und können bei der Erstellung der Stellenbeschreibung je nach konkreten Gegebenheiten ergänzt und präzisiert werden.

Leiter der Finanzabteilung:

2.1. Organisiert die Verwaltung der Bewegung der Finanzressourcen des Unternehmens und die Regulierung der Finanzbeziehungen, die zwischen Geschäftseinheiten unter Marktbedingungen entstehen, um alle Arten von Ressourcen im Prozess der Produktion und des Verkaufs von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen) möglichst effektiv zu nutzen ) und den maximalen Gewinn erzielen.

2.2. Gewährleistet die Entwicklung der Finanzstrategie des Unternehmens und seiner finanziellen Stabilität.

2.3. Verwaltet die Entwicklung von Entwürfen langfristiger und aktueller Finanzpläne, Prognosesalden und Bargeldbudgets.

2.4. Stellt sicher, dass genehmigte Finanzkennzahlen an die Unternehmensbereiche kommuniziert werden.

2.5. Beteiligt sich an der Erstellung von Entwurfsplänen für den Verkauf von Produkten (Bauarbeiten, Dienstleistungen), Kapitalinvestitionen, wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung, Planung der Produktkosten und Rentabilität der Produktion, leitet die Arbeiten zur Berechnung von Gewinnen und Einkommenssteuern.

2.6. Bestimmt Finanzierungsquellen für die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens, einschließlich Haushaltsfinanzierung, kurz- und langfristige Kreditvergabe, Ausgabe und Erwerb von Wertpapieren, Leasingfinanzierung, Kreditaufnahme und Verwendung eigener Mittel, führt Forschung und Analyse der Finanzmärkte durch , bewertet das mögliche finanzielle Risiko in Bezug auf jede Finanzierungsquelle und entwickelt Vorschläge zu deren Reduzierung.

2.7. Setzt die Anlagepolitik um und verwaltet die Vermögenswerte des Unternehmens, legt deren optimale Struktur fest, bereitet Vorschläge für den Ersatz und die Liquidation von Vermögenswerten vor, überwacht das Wertpapierportfolio, analysiert und bewertet die Wirksamkeit von Finanzanlagen.

2.8. Organisiert die Entwicklung von Working-Capital-Standards und Maßnahmen zur Beschleunigung ihres Umsatzes.

2.9. Gewährleistet den rechtzeitigen Erhalt von Einnahmen, die Ausführung von Finanzabwicklungen und Bankgeschäften innerhalb der festgelegten Fristen, die Zahlung von Rechnungen von Lieferanten und Auftragnehmern, die Rückzahlung von Krediten, die Zahlung von Zinsen, Löhnen an Arbeiter und Angestellte, die Übertragung von Steuern und Gebühren an den Bund, regionale und lokale Haushalte, an staatliche außerbudgetäre Sozialfonds, Zahlungen an Bankinstitute.

2.10. Analysiert die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, beteiligt sich an der Entwicklung von Vorschlägen, die darauf abzielen, die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, die Bildung und Liquidation ungenutzter Lagerbestände zu verhindern, die Rentabilität der Produktion zu steigern, den Gewinn zu steigern, die Produktions- und Verkaufskosten von Produkten zu senken und die Finanzdisziplin zu stärken.

2.11. Überwacht die Umsetzung des Finanzplans und Budgets, des Produktverkaufsplans, des Gewinnplans und anderer Finanzindikatoren, die Einstellung der Produktion unverkäuflicher Produkte, die korrekte Mittelverwendung und den gezielten Einsatz von eigenem und geliehenem Betriebskapital.

2.12. Gewährleistet die Führung von Aufzeichnungen über die Bewegung finanzieller Ressourcen und die Erstellung von Berichten über die Ergebnisse der Finanzaktivitäten gemäß den Standards der Finanzbuchhaltung und -berichterstattung, die Zuverlässigkeit der Finanzinformationen und kontrolliert die Richtigkeit der Erstellung und Ausführung der Berichtsdokumentation und die Aktualität der Bereitstellung für externe und interne Benutzer.

2.13. Verwaltet Abteilungsmitarbeiter.

3. RECHTE

Der Leiter der Finanzabteilung hat das Recht:

3.1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

3.2. Überwachen Sie die Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten sowie die rechtzeitige Erledigung einzelner Aufträge und Aufgaben.

3.3. Fordern Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Leiters der Finanzabteilung an und erhalten Sie diese.

3.4. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten im Zuständigkeitsbereich des Leiters der Finanzabteilung zu lösen.

3.5. Vertretung der Interessen des Unternehmens in Drittorganisationen zu Fragen im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Unternehmens.

4. VERANTWORTUNG

Der Leiter der Finanzabteilung ist verantwortlich für:

4.1. Ergebnisse und Effizienz der Produktionsaktivitäten der Abteilung.

4.2. Nichteinhaltung der Erfüllung ihrer Funktionspflichten sowie der Arbeit der Abteilung im Hinblick auf ihre Produktionstätigkeiten.

4.3. Ungenaue Informationen über den Stand der Umsetzung der Arbeitspläne der Abteilungen.

4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Weisungen und Weisungen des Unternehmensleiters.

4.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.6. Versäumnis, die Einhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch das dem Leiter der Finanzabteilung unterstellte Personal sicherzustellen.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Der Arbeitsplan des Leiters der Finanzabteilung richtet sich nach den im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aus betrieblichen Gründen kann der Leiter der Finanzabteilung Dienstreisen (auch vor Ort) unternehmen.

5.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme zur Sicherstellung der Produktionstätigkeit können dem Leiter der Finanzabteilung Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

6. Umfang der Operationen und Auswirkungen von Entscheidungen

6.1. Der ausschließliche Tätigkeitsbereich des Leiters der Finanzabteilung besteht darin, die Planung und Organisation der Produktionsaktivitäten der Finanzabteilung sicherzustellen.

6.2. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält der Leiter der Finanzabteilung das Recht, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Funktionsbereich fallen.

Weitere Anweisungen im Abschnitt:

Ich habe zugestimmt

(Firmenname,

(Firmenleiter

Organisationen, Institutionen)

Organisationen, Institutionen)

POSITION

00.00.0000

№ 00

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Finanzabteilung ist eine eigenständige Struktureinheit des Unternehmens und berichtet in wirtschaftlichen Belangen direkt an den stellvertretenden Direktor.

II. Aufgaben

Organisation der Finanzaktivitäten des Unternehmens mit dem Ziel, finanzielle Ressourcen für die Aufgaben des Plans bereitzustellen, die Sicherheit und effektive Nutzung des Anlagevermögens und des Betriebskapitals, der Arbeits- und Finanzressourcen des Unternehmens sowie die rechtzeitige Zahlung von Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt zu gewährleisten. Lieferanten und Bankinstitute.

III. Struktur

1. Die Struktur und die Personalbesetzung werden vom Leiter des Unternehmens gemäß den Standardstrukturen des Führungsapparats und den Standards für die Anzahl der Fachkräfte und Mitarbeiter unter Berücksichtigung des Arbeitsvolumens und der Merkmale der Produktion genehmigt.

2. Die Abteilung kann Abteilungen (Sektor, Büro, Gruppe) für Finanzplanung, Analyse finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten, Organisation von Zahlungen an Lieferanten, Inkasso, Bargeldtransaktionen usw. umfassen.

IV. Funktionen

1. Im Bereich Finanz- und Kreditplanung

1.1. Rechtzeitige Erstellung von Finanzplänen des Unternehmens mit allen erforderlichen Berechnungen unter Berücksichtigung der maximalen Mobilisierung der landwirtschaftlichen Reserven und der rationellsten Verwendung von Anlage- und Betriebskapital.

1.2. Rechtzeitige Erstellung und Übermittlung von Kreditanträgen und vierteljährlichen Bargeldplänen an eine übergeordnete Organisation und Bankinstitute sowie Teilnahme an deren Prüfung.

1.3. Mitwirkung bei der Erstellung eines Produktverkaufsplans in monetärer Hinsicht. Ermittlung der geplanten Höhe des Bilanzgewinns für das Jahr und die Quartale sowie Rentabilitätskennzahlen.

1.4. Gemeinsam mit der Wirtschaftsplanungsabteilung Erstellung von Plankalkulationen zur Bildung von Wirtschaftsanreizfonds und Mitwirkung bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen.

1.5. Ermittlung der geplanten Abschreibungshöhe, aufgeteilt in vollständige Wiederherstellung (Sanierung) des Anlagevermögens und größere Reparaturen.

1.6. Mitwirkung bei der Ermittlung des Bedarfs an eigenem Betriebskapital nach Elementen und der Berechnung der Betriebskapitalstandards.

1.7. Erstellung eines Plans zur Finanzierung zentraler Kapitalinvestitionen und eines Plans zur Finanzierung von Kapitalreparaturen des Anlagevermögens.

1.8. Erstellung von Plänen zur Verteilung der Bilanzgewinne und Abschreibungsaufwendungen.

1.9. Mitwirkung bei der Erstellung von Plänen zur Finanzierung von Forschungsarbeiten auf der Grundlage des vorgesehenen Umfangs dieser Arbeiten sowie bei der Ermittlung von Finanzierungsquellen für Pläne für organisatorische und technische Aktivitäten unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

1.10. Planung der durchschnittlichen jährlichen Kosten des Anlagevermögens der Produktion und des Anlagevermögens, das von Gebühren für Vermögenswerte befreit ist.

1.11. Durchführung von Abrechnungen zur Geltendmachung von Ansprüchen mit Lieferanten und Auftragnehmern sowie zur Überweisung von Exportprämien.

1.12. Verteilung der vierteljährlichen Finanzindikatoren nach Monat.

1.13. Mitwirkung bei der Erstellung eines Umsatzsteuerplans.

1.14. Übermittlung der Indikatoren des genehmigten Finanzplans und der daraus resultierenden Aufgaben, Grenzen, Normen und Standards des Betriebskapitals an die Abteilungen, Dienste, Werkstätten des Unternehmens und Durchführung einer systematischen Überwachung ihrer Einhaltung und Umsetzung.

1.15. Erstellung operativer Finanzpläne für den kommenden Monat und die untermonatlichen Zeiträume.

1.16. Erstellung operativer Pläne für Produktverkäufe in monetärer Hinsicht und Gewinnpläne.

1.17. Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsplänen für den Versand kommerzieller Produkte.

1.18. Kontrolle des Imports von Lagerbeständen, um die Anhäufung von Überbeständen zu verhindern.

1.19. Sicherstellung der Umsetzung von Finanz-, Kredit- und Cash-Plänen.

2. Im Bereich der finanziellen und operativen Arbeit

2.1. Pünktliche Bereitstellung:

Zahlungen an den Staatshaushalt – für Umsatzsteuer, für Produktionsvermögen und andere Zahlungen;

Zahlung von Zinsen für kurz- und langfristige Kredite;

Beiträge von Eigenmitteln aus Gewinnen, Abschreibungskosten und anderen Quellen zur Finanzierung zentraler und dezentraler Kapitalinvestitionen;

Überweisung von Geldern auf Sonderkonten (für den Produktionsentwicklungsfonds) usw.;

Geldtransfer in der Reihenfolge der abteilungsinternen Gewinnumverteilung; Betriebskapital, Abschreibungskosten sowie Mittel zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Entwicklung neuer Technologien und anderen im Finanzplan vorgesehenen Zwecken;

Übertragung von Geldern an zentrale Fonds und Reserven einer höheren Organisation;

Ausgabe von Löhnen an Mitarbeiter des Unternehmens und Durchführung anderer Bargeldtransaktionen;

Zahlung von Rechnungen an Lieferanten und Auftragnehmer für versandte Sachwerte, erbrachte Dienstleistungen und erbrachte Arbeiten gemäß abgeschlossenen Verträgen;

Zahlung von Darlehenszinsen für langfristige und kurzfristige Bankdarlehen.

2.2. Bereitstellung der Finanzierung der im Plan vorgesehenen Kosten.

2.3. Registrierung der beantragten Kredite gemäß den geltenden Kreditvergaberegeln und Sicherstellung der Rückzahlung der erhaltenen Kredite innerhalb des festgelegten Zeitrahmens.

2.4. Durchführung von Transaktionen auf Konten des Vereins und des Mutterunternehmens bei Bankinstituten.

2.5. Übermittlung von Zahlungsaufforderungen und anderen Zahlungsdokumenten für versendete Produkte, erbrachte Dienstleistungen und ausgeführte Arbeiten an Bankinstitute gemäß dem festgelegten Verfahren; Gewährleistung des rechtzeitigen Erhalts von Dokumenten für den Versand von Produkten, Ausstellung von Rechnungen und Ergreifen von Maßnahmen, um den rechtzeitigen Eingang der von Käufern geschuldeten Gelder sicherzustellen.

2.6. Führung täglicher Betriebsaufzeichnungen:

Verkauf von Produkten, Gewinne aus dem Verkauf anderer Finanzindikatoren;

Weigerung von Käufern, Zahlungsanforderungen für versandte Produkte, erbrachte Dienstleistungen und ausgeführte Arbeiten aus Gründen der Ablehnung anzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;

Erfüllung anderer Finanzplanindikatoren.

2.7. Erstellung und Übermittlung von Informationen und Bescheinigungen an die Unternehmensleitung über den Fortschritt der Umsetzung der Hauptindikatoren des Finanzplans und über die Finanzlage.

2.8. Erstellung und fristgerechte Übermittlung erstellter Betriebsabschlüsse an höhere Organisationen, Finanzbehörden und Bankinstitute.

2.9. Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung des Geldumschlags in Siedlungen.

2.10. Gemeinsam mit Abteilungen und Diensten des Vereins:

Prüfung der von Käufern und Kunden vorgebrachten Ansprüche und Sanktionen sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur Beseitigung der Mängel, die diese Ansprüche verursachen;

Einreichen von Ansprüchen (in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung) und Verhängen von Sanktionen gegen Käufer, Lieferanten und Kunden; Ergreifen von Maßnahmen (gemeinsam mit der Rechtsabteilung und der allgemeinen Buchhaltung) zur rechtzeitigen und vollständigen Einziehung von Forderungen gegenüber Käufern, Mietern und anderen Schuldnern.

2.11. Einführung der am besten geeigneten Abrechnungsformen mit Käufern und Lieferanten, Erleichterung pünktlicher Zahlungen und Sicherstellung der Einhaltung der Regeln für die Durchführung dieser Abrechnungen.

2.12. Entgegennahme, Aufbewahrung, Betriebsabrechnung und Ausgabe von Bargeld, Wertpapieren und strenge Meldeformulare gemäß den Vorschriften über die Durchführung von Bargeldtransaktionen.

2.13. Einhaltung der von der jeweiligen Bank festgelegten Bargeldbestandsgrenze an den Kassen des Unternehmens und Gewährleistung der vollständigen Sicherheit der Banknoten.

3. Im Bereich der Kontroll- und Analysearbeit

3.1. Kontrolle ausüben:

Überwachung der Umsetzung von Finanz-, Liquiditäts- und Kreditplänen sowie Gewinn- und Rentabilitätsplänen;

der Status des Versands und Verkaufs von Produkten;

zur bestimmungsgemäßen Verwendung von eigenem und geliehenem Betriebskapital im Allgemeinen für den Verein und für einzelne Strukturbereiche, für die die Leiter der jeweiligen Betriebe des Unternehmens für die Einhaltung der Betriebskapitalstandards verantwortlich sind;

um zu verhindern, dass Abteilungen, Dienste und Werkstätten Betriebskapital von ihren Kernaktivitäten für Kapitalbauarbeiten und größere Reparaturen abziehen;

für die rechtzeitige Prüfung von Kundenansprüchen und Zahlungsverweigerungsgründen für gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen durch die zuständigen Abteilungen, Dienste und Werkstätten; über die Einhaltung festgelegter Fristen durch Abteilungen, Dienste und Werkstätten zur Überprüfung der Annahme von Zahlungsanforderungen von Lieferanten, Auftragnehmern und anderen Organisationen und deren rechtzeitige und ordnungsgemäße Ausführung in geeigneten Fällen, vollständige oder teilweise Ablehnung von Zahlungsanforderungen unter strikter Einhaltung der Bankanweisungen;

zur Umsetzung von Plänen und Schätzungen der Einnahmen und Ausgaben von Wohn- und Kommunaldienstleistungen und anderen ähnlichen Dienstleistungen;

für die Einhaltung der im Plan vorgesehenen gezielten Nutzung dezentraler Finanzierungsquellen für die Kosten dezentraler öffentlicher Kapitalinvestitionen;

für den Empfang von Bargeld von Bankinstituten zur Zahlung von Löhnen und anderen Ausgaben, streng im Rahmen der fälligen Beträge, die auf der Grundlage von festgelegt werden

etablierte Regeln und von den Unternehmen des Vereins genehmigte Kassenpläne sowie Einhaltung der Kassendisziplin.

Zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der aufgeführten Funktionen unterbreitet die Finanzabteilung der Unternehmensleitung ihre Vorschläge.

3.2. Gemeinsam mit der Hauptbuchhaltung und der Kapitalbauabteilung prüfen wir:

Übereinstimmung der Ausrüstungskosten im Rahmen von Bestellungen und abgeschlossenen Verträgen mit Zuweisungen für diese Zwecke, die durch zentrale und dezentrale Finanzierungsquellen für Kapitalinvestitionen bereitgestellt werden;

die Richtigkeit der Erstellung, Ausführung und Genehmigung von Kostenvoranschlägen, Berechnungen der Kapitalrendite für die Einführung neuer Technologien und die Ausweitung der Produktion von Konsumgütern, durchgeführt auf Kosten des Produktionsentwicklungsfonds und Bankdarlehen, as sowie Schätzungen für die Ausgaben von Anreizfonds und anderen Zweckfonds.

3.3. Durchführung einer systematischen Analyse der Buchhaltung, statistischen und betrieblichen Berichterstattung zu Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Finanz-, Bargeld- und Kreditplänen sowie der Einhaltung der Finanz- und Zahlungsdisziplin; Prognose der Ergebnisse wirtschaftlicher und finanzieller Aktivitäten; Verbesserung der Nutzung von Anlagevermögen und Betriebskapital; Identifizierung und Mobilisierung innerindustrieller Reserven und zusätzlicher Finanzierungsquellen.

3.4. Mitwirkung bei der Arbeitsorganisation zur Analyse der Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Vereins und zur Ermittlung der Auswirkungen dieser Aktivitäten auf die finanzielle Leistungsfähigkeit. .

3.5. Mitwirkung bei der Berücksichtigung von Kostenvoranschlägen für die Produktion, für die Entwicklung neuer Geräte, für zukünftige Ausgaben, für die Instandhaltung von Verwaltungsapparaten, Ausgaben für die wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden, Bauwerken, Vereinen, Parks, Kinderlagern, die dem Gewerbe zur freien Nutzung überlassen werden Gewerkschaftsorganisationen.

3.6. Mitwirkung zusammen mit der Wirtschaftsplanungsabteilung an der Entwicklung und Prüfung von Preisentwürfen für neue vom Unternehmen hergestellte Produkte, die gemäß der geltenden Gesetzgebung genehmigt wurden, sowie von Tarifen für vom Unternehmen erbrachte Arbeiten und Dienstleistungen.

3.7. Mitwirkung beim Abschluss von Geschäftsverträgen und Annahme finanzieller Konditionen.

3.8. Mitwirkung an Arbeiten zur Verbesserung der Organisation und Planung des Betriebskapitals und an der Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung des Umlaufs des Betriebskapitals des Unternehmens.

3.9. Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Kostenrechnung in den Strukturbereichen des Unternehmens.

V. Beziehungen der Finanzabteilung zu anderen Unternehmensbereichen

1. Mit der Wirtschaftsplanungsabteilung und der Hauptbuchhaltung.

Erhält: Produktionsplan für den Artikel für das Jahr, Quartal, Monat; Produktionsplan nach Produktpalette und Menge marktfähiger Produkte nach Werkstatt.

Stellt dar: Finanzplan; Berichte über die Umsetzung des Finanzplans; Kopien des Auftrags an Werkstätten und Abteilungen zur Reduzierung der Betriebskapitalbestände; Tägliche Informationen über die Umsetzung des Umsetzungsplans durch Werkstätten und das gesamte Unternehmen.

2. Mit Logistikabteilungen, externe Zusammenarbeit

Erhält: eine Schlussfolgerung zu den Ansprüchen der Lieferanten; Berichterstattung über Materialbewegungen und deren Salden am Monatsende.

Stellt dar: Rechnungen zur Abnahme; Informationen über Materialien im Transport; Informationen über unbezahlte Rechnungen mit Begründung.

3. Mit technischen Abteilungen

Erhält: finanzielle Schätzungen zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen durch Bankdarlehen zur Einführung neuer Geräte, zur Ausweitung der Produktion von Konsumgütern; Kostenschätzungen für Forschungs-, Entwicklungs- und sonstige Arbeiten sowie Berechnungen ihrer Wirksamkeit, die von der Unternehmensleitung genehmigt wurden.

Stellt dar: einen Plan zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf der Grundlage genehmigter Schätzungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für organisatorische und technische Aktivitäten; Budgets und Finanzschätzungen für die Kosten für die Einführung neuer Geräte, Schätzungen für die Ausgaben von Sondervermögen und Zweckfonds, gemeinsam mit der Hauptbuchhaltung überprüft, ordnungsgemäß erstellt, ausgeführt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt.

4. Mit der Kapitalbauabteilung

Erhält: geplantes Volumen, Struktur der Kapitalinvestitionen, Bilanzen der Sachwerte und den Stand der Siedlungen im Kapitalbau.

Stellt dar: einen gemeinsam mit der Kapitalbauabteilung erstellten Plan zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen gemäß dem Landesplan unter Berücksichtigung der Mobilisierung interner Ressourcen im Bauwesen.

5. Mit der Vertriebsabteilung

Stellt dar: Benachrichtigung von Bankinstituten über von Käufern und Kunden ausgestellte Akkreditive, Informationen über Käufer, die die Zahlung von Rechnungen und Zahlungsaufforderungen verzögert oder deren Annahme verweigert haben, sowie Benachrichtigungen über die Anwendung von Banksanktionen gegen Käufer und Kunden.

6. Mit der Rechtsabteilung

Erhält: Entscheidung des Managements, Gelder auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung von Ansprüchen und Klagen zu überweisen; Markierungen auf Bankdokumenten über den Erhalt von Geldern für geprüfte und befriedigte Forderungen und Ansprüche; Hinweise zu den aufgeführten staatlichen Gebühren für Schiedsklagen.

Stellt dar: ausgefüllte Anspruchsunterlagen und Vorbereitung für die Einreichung von Ansprüchen bei Schlichtungsstellen; Schlussfolgerungen zu Ansprüchen und Klagen im Zusammenhang mit Zahlungsverweigerungen, Fehlern in deren Darstellung usw.; Bescheinigungen über den Geldtransfer im Zusammenhang mit der Prüfung von Ansprüchen und Schiedsklagen; Dokumente zur Übertragung staatlicher Abgaben; Schlussfolgerungen zu Vereinbarungen zur Festlegung der Zahlungsform.

1. Fordern Sie die Unternehmensbereiche auf, Materialien (Daten aus der Analyse der Wirtschaftstätigkeit, Buchhaltung, statistische und betriebliche Buchhaltung usw.) vorzulegen, die für die Durchführung von Arbeiten im Zuständigkeitsbereich der Finanzabteilung erforderlich sind.

2. Überwachen Sie die Finanzaktivitäten der Unternehmensbereiche und geben Sie ihren Managern Empfehlungen zur Organisation und Durchführung der Finanzarbeit.

3. Unterbreiten Sie der Unternehmensleitung auf der Grundlage der Ergebnisse der wirtschaftlichen Tätigkeit Vorschläge zur Anwendung von Sanktionen und Anreizen in Bezug auf einzelne Mitarbeiter und Unternehmensbereiche.

Unter der Aufsicht der Unternehmensleitung verwalten Sie die finanziellen Ressourcen und unterzeichnen (mit der ersten Unterschrift) Geld-, Zahlungs-, Abrechnungs-, Kredit- und andere Finanzdokumente in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vertragsregeln, Anweisungen sowie genehmigten Plänen und Schätzungen.

5. Vertretung des Unternehmens in Finanz-, Kredit- und anderen Organisationen in Finanzfragen.

6. Bestätigen Sie alle Dokumente im Zusammenhang mit den Finanzaktivitäten des Unternehmens (Pläne, Kostenvoranschläge, Berichte, Verträge, Bestellungen, Anweisungen usw.).

7. Weisungen der Finanzabteilung im Rahmen der in dieser Ordnung vorgesehenen Aufgaben sind für die Leitung und Ausführung durch Unternehmensbereiche verbindlich.

VII. Verantwortung

1. Der Abteilungsleiter trägt die volle Verantwortung für die Qualität und Rechtzeitigkeit der Erfüllung der der Abteilung durch diese Ordnung übertragenen Aufgaben und Funktionen.

2. Der Grad der Verantwortung anderer Mitarbeiter wird durch Stellenbeschreibungen festgelegt.

(Leiter Struktur

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

Abteilungen)

00.00.0000

VEREINBART

(Beamter mit wem

Regelungen werden vereinbart)

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

Leiter der Rechtsabteilung

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

Diese Verordnung über die Finanzabteilung legt die Hauptfunktionen und Aufgaben der Finanzabteilung sowie die Rechte und Pflichten der Finanzabteilung offen.

VORSCHRIFTEN FÜR DIE FINANZABTEILUNG

(ÜBER DIE FINANZ- UND WIRTSCHAFTSABTEILUNG)

1. Allgemeine Bestimmungen

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1.1. Diese Verordnung über die Finanzabteilung (im Folgenden als Abteilung bezeichnet) der Finanzabteilung (im Folgenden als Abteilung bezeichnet) ist ein internes Dokument der Gesellschaft, das den rechtlichen Status, die Aufgaben und Funktionen, die Struktur und das Gründungsverfahren sowie die Rechte definiert und Zuständigkeiten der Finanzabteilung.

1.2. Die Finanzabteilung ist eine strukturelle Unterabteilung der Abteilung und untersteht dem Leiter der Finanzabteilung sowie dem Finanzdirektor des Unternehmens gemäß der Organisationsstruktur des Unternehmens und der Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens Verteilung von Befugnissen und Verantwortlichkeiten.

1.3. Die Finanzabteilung orientiert sich bei ihrer Tätigkeit an der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Satzung der Gesellschaft, Beschlüssen des Vorstands der Gesellschaft, internen Dokumenten der Gesellschaft, Anweisungen des Leiters der Finanzabteilung und des Finanzdirektors und dieser Verordnung.

1.4. Die Finanzabteilung interagiert mit den Strukturabteilungen des Unternehmens auf die in den internen Dokumenten des Unternehmens festgelegte Weise.

2. Hauptaufgaben der Finanzabteilung

2.1.Umsetzung der Finanzstrategie und Finanzpolitik des Unternehmens;

2.2.Organisation der Finanzaktivitäten des Unternehmens zum Zweck der effizienten Nutzung finanzieller Ressourcen;

2.3. Entwicklung von Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und Mitwirkung bei der Bildung wichtiger Leistungsindikatoren.

2.4. Mitwirkung bei der Entwicklung von Geschäftsplänen, Erstellung langfristiger und aktueller Finanzpläne und Budgets des Unternehmens und operative Kontrolle ihrer Umsetzung;

2.5. Bereitstellung der notwendigen finanziellen, operativen, regelmäßigen und analytischen Informationen für interne und externe Benutzer;

2.6. Umfassende wirtschaftliche und finanzielle Analyse der Aktivitäten des Unternehmens, Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Finanzmanagements, zur Reduzierung finanzieller Risiken und zur Steigerung der Rentabilität des Unternehmens;

2.7. Kontrolle über die Einhaltung der Finanzdisziplin, die rechtzeitige und vollständige Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, Ausgaben und Einnahmen;

2.8. Interaktion mit Gegenparteien und Finanzorganisationen im Rahmen der Zuständigkeit.

3. Hauptaufgaben der Finanzabteilung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Dieses Reglement legt die Ziele, Hauptfunktionen, Rechte und Pflichten der Finanz- und Wirtschaftsabteilung (im Folgenden „Abteilung“ genannt) fest.

1.2. Die Abteilung ist eine strukturelle Unterabteilung der Finanz- und Wirtschaftsplanungsabteilung der OAO Nizhnekamskshina (im Folgenden „Gesellschaft“ genannt) und berichtet in allen Bereichen ihrer Tätigkeit an den Leiter der Finanz- und Wirtschaftsplanungsabteilung.

1.3. Die Abteilung wird vom Abteilungsleiter geleitet, der auf Anordnung des Exekutivdirektors – Generaldirektors des Unternehmens auf Vorschlag des Leiters der Finanz- und Wirtschaftsplanungsabteilung im Einvernehmen mit ihm in sein Amt berufen und entlassen wird Stellvertretender Generaldirektor für Wirtschaft und Finanzen.

1.4. Auf die Stelle des Fachbereichsleiters wird eine Person berufen, die über eine höhere berufliche (wirtschafts- oder ingenieurwissenschaftliche) Ausbildung und mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der Wirtschaftsplanung verfügt.

1.5. Die Abteilung wird bei ihrer Tätigkeit geleitet von:

diese Verordnung;

die geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und der Republik Tatarstan (im Folgenden „RF und RT“ genannt);

Beschlüsse der Aktionärsversammlung des Unternehmens und des Verwaltungsrats des Unternehmens, die Satzung des Unternehmens;

Vorschriften der Finanzministerien der Russischen Föderation und der Republik Tatarstan;

Anordnungen, Weisungen und Weisungen des Geschäftsführers – Generaldirektor des Unternehmens;

lokale Regulierungsdokumente des Unternehmens;

methodische, regulatorische und andere Materialien zur Wirtschaftsplanung, zur Analyse der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, zur langfristigen Entwicklung des Unternehmens und zum Produktionsmanagement;

„Methodik zur Planung der Arbeitskosten für die Verarbeitung kundenseitig gelieferter Rohstoffe und die Herstellung von Fertigprodukten“;

Tarifvertrag;

Ivon OAO TATNEFT;

Interne Arbeitsvorschriften;

Das vom Unternehmen verabschiedete Gesetz der Russischen Föderation und der Republik Tatarstan über Arbeitsschutz, Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit und zur Betriebshygiene;

Politik, Qualitätsziele und „Umweltpolitik“ des Unternehmens, verabschiedet vom Geschäftsführer – Generaldirektor des Unternehmens;

Qualitätsziele der Abteilung;

dokumentierte Verfahren für das Qualitätsmanagementsystem (im Folgenden „QMS“ genannt) und das Umweltmanagementsystem (im Folgenden „EMS“ genannt);

Richtlinien zum Umweltmanagement;

Grundlagen der Umweltgesetzgebung;

aktuelle Regelungen zu Bonuszahlungen an die Mitarbeiter des Unternehmens;

Regelungen zu Vergütung und Arbeitsnormen;

die genehmigten Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmens;

Vorschriften zum Arim Unternehmen (AONSH-1);

Kodex der Unternehmenskultur;

Der Standard der Unternehmensbeziehungen der Verwaltungsgesellschaft Tatneft-Neftekhim LLC und der von ihr kontrollierten Unternehmen im Finanzbereich (im Folgenden als Standard der Unternehmensbeziehungen im Finanzbereich bezeichnet).

2.1. Sicherstellung einer effektiven Planung der Aktivitäten aller Strukturbereiche und des gesamten Unternehmens auf der Grundlage einer optimalen Nutzung der Ressourcen zur Erzielung eines Gewinns.

2.2. Organisation der Arbeiten zur Planung, Budgetierung, Betriebsbuchhaltung und Analyse der wichtigsten technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Indikatoren der Aktivitäten des Unternehmens für die aktuelle und zukünftige Zeiträume.

2.3. Umsetzung und systematische Verbesserung der Arbeiten zur Wirtschaftsplanung, Budgetierung, Prognose zukünftiger Produktionsmengen und Planungskosten, die für die Umsetzung profitabler Aktivitäten des Unternehmens erforderlich sind. Stärkung der Finanzdisziplin und Förderung einer effizienteren Arbeit der Strukturbereiche im Interesse des Gesamtunternehmens.

2.4. Identifizierung und Nutzung von Produktionsreserven, Entwicklungsperspektiven des Unternehmens und die Konsequenzen aktueller Managemententscheidungen.

2.5. Sicherstellung einer effektiven Führung des Unternehmens im Finanzbereich.

2.6. Entwicklung der Finanzstrategie des Unternehmens zur Gewährleistung der Finanzstabilität.

2.7. Gestaltung der Finanzstruktur des Unternehmens.

2.8. Optimierung der Finanzströme des Unternehmens für alle Arten von Aktivitäten. Gewährleistung einer wirksamen Verwaltung im Bereich der Bildung und Ausführung des Budgets für den Zahlungsmittelverkehr des Unternehmens zum Zweck der rationellen Nutzung aller Arten von Ressourcen im Prozess der Produktproduktion und des Dienstleistungsverkaufs.

2.9. Bestimmung der Finanzierungsquellen für die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens.

2.10. Organisation der Beziehungen zu Haushalten aller Ebenen und außerbudgetären Mitteln, Sicherstellung pünktlicher Steuerzahlungen.

2.11. Überwachung der Einhaltung der Standards für Betriebskapital und Kreditorenbuchhaltung.

2.12. Überwachung der Einhaltung der Finanzdisziplin der Führungskräfte im Unternehmen.

3. Struktur

3.1. Die Struktur und Personalausstattung der Abteilung wird vom Direktor der Verwaltungsgesellschaft Tatneft-Neftekhim LLC im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer – Generaldirektor des Unternehmens, unter Berücksichtigung des geleisteten Arbeitsumfangs und der Produktionsmerkmale genehmigt.

3.2. Die Abteilung umfasst: Kostenplanungsbüro, Finanzplanungsbüro, Rohstoffproduktplanungsbüro.

3.3. Die Aufgabenverteilung zwischen den Mitarbeitern der Abteilung erfolgt durch den Abteilungsleiter gemäß Stellenbeschreibungen und dieser Ordnung.

4. Funktionen

4.1. Durchführung von Arbeiten zur Wirtschaftsplanung im Unternehmen mit dem Ziel, rationelle Wirtschaftsaktivitäten zu organisieren, Produktionsreserven zu identifizieren und zu nutzen, um die größtmögliche wirtschaftliche Effizienz zu erreichen.

4.2. Organisation der Arbeiten zur Entwicklung und Erstellung von Prognosen für die sozioökonomische Entwicklung des Unternehmens für alle Arten von Aktivitäten auf der Grundlage des sparsamen und effizienten Einsatzes von Material, Arbeitskräften und finanziellen Ressourcen.

4.3. Organisation der Entwicklung jährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Pläne für die Produktion von Produkten und Dienstleistungen für Haupt- und Nebenabteilungen, Überwachung des Fortschritts bei der Umsetzung der abgeschlossenen Pläne.

4.4. Sicherstellung der rechtzeitigen Bildung und Lieferung von Jahres- und Quartalszielen für die Hauptindikatoren der Produktion und Wirtschaftstätigkeit für die Strukturbereiche des Unternehmens.

4.5. Entwicklung und Kommunikation wirtschaftlich gerechtfertigter Ausgabengrenzen, Standards und Kennzahlen an die Strukturbereiche des Unternehmens, Umsetzung der operativen Kontrolle über die Umsetzung von Grenzen nach Kostenpositionen.

4.6. Organisation der Kontrolle über die Umsetzung festgelegter Aufgaben für Produktionsaktivitäten und Wirtschaftsindikatoren in den Werken, Werkstätten und Produktionsstätten des Unternehmens zusammen mit der zentralen Buchhaltung, der Produktion und anderen Abteilungen, Ausarbeitung von Vorschlägen für die Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Umsetzung.

4.7. Systematische Überwachung der Einhaltung der geplanten Disziplin durch die Unternehmensbereiche, des Fortschritts bei der Erfüllung geplanter Aufgaben, Sicherstellung der Organisation der statistischen Abrechnung der Produktion sowie technischer und wirtschaftlicher Indikatoren der Arbeit des Unternehmens, Erstellung regelmäßiger Berichte rechtzeitig und in den von der staatlichen Statistik festgelegten Formen Komitee Russlands.

4.8. Entwicklung, zusammen mit Workshops und Dienstleistungen, von Schätzungen der Werkstatt-, allgemeinen Produktions-, allgemeinen Anlagen- und allgemeinen Geschäftskosten im Zusammenhang mit Kostenpositionen und Kommunikation mit jeder Abteilung, systematische Überwachung der Einhaltung (zusammen mit der Buchhaltung) mit der Umsetzung von Schätzungen.

4.9. Entwicklung von Schlüsselindikatoren für Pläne für die Kosten fertiger Produkte:

Kosten der fertigen Produkte pro Einheit aller Arten von Produkten, die vom Unternehmen hergestellt werden. Als Kalkulationseinheit werden die Kosten der Fertigprodukte pro 1000 Stück Produkte herangezogen;

zusammenfassende Kostenschätzung (nach Elementen) für die Herstellung von Fertigprodukten;

geplante Produktionskosten der Fertigprodukte für die gesamte Produktpalette.

4.10. Festlegung und Umsetzung einer systematischen Kontrolle des endgültigen Finanzergebnisses (Gewinn oder Verlust).

4.11. Planung und Betriebsanalyse der Handelsausgaben, sonstigen Einnahmen und Ausgaben sowie Ausgaben aus dem Unternehmensgewinn.

4.12. Überwachung der Richtigkeit der Berechnungen der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Verbesserungsvorschläge der zuständigen Dienste und Werkstätten des Unternehmens.

4.13. Berechnung und Bewertung von Steuerzahlungen gemäß den Regulierungsdokumenten der Russischen Föderation und der Republik Tatarstan.

4.14. Erstellung der Planungs- und Budgetdokumentation gemäß den Vorschriften über die Beziehungen zwischen Unternehmen des petrochemischen Komplexes.

4.15 Entwicklung eines Entwurfs des Einnahmen- und Ausgabenhaushalts für das Verantwortungskontrollzentrum, Entwicklung von Budgets für Fabriken und Kontrolle der Haushaltsausführung, Analyse der Ausführung des Einnahmen- und Ausgabenhaushalts.

4.16. Vorbereitung von Materialien für Prämien für die Mitarbeiter des Unternehmens gemäß der im Unternehmen geltenden Prämienordnung.

4.17. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Präsentation der notwendigen Materialien im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Abteilung für Sitzungen des Verwaltungsrates der Gesellschaft, für Aktionärsversammlungen, für Tarifvertragskonferenzen, auf Anfrage von Regierungsbehörden.

4.18. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens.

4.19. Planung und Analyse der Umsatzerlöse und Kosten der Bereitstellung von Dienstleistungen für Dritte.

4.20. Durchführung von Bewertungen und Analysen der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Strukturbereiche des Unternehmens, Vorbereitung von Informationen und Teilnahme an Bilanzkommissionen zur Zusammenfassung der Ergebnisse der wirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmensbereiche und des Unternehmens als Ganzes. Teilnahme an Fabrikbesprechungen zur Zusammenfassung der Aktivitäten der Fabriken, Vorbereitung von Informationen für das Management von Fabriken, Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Aktivitäten von Fabriken und Werkstätten, um etablierte technische und wirtschaftliche Indikatoren zu erreichen.

4.21. Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen zur besseren Nutzung von Produktionskapazitäten, Anlage- und Betriebskapital zur Verbesserung der Produktionseffizienz.

4.22. Entwicklung von Vorschriften, Methoden und anderen normativen Dokumenten zu Wirtschaftsfragen, Teilnahme an Entwicklungen, die von anderen Abteilungen überwacht werden.

4.23. Sicherstellung der Erstellung aktueller Berechnungen gemäß den operativen Aufgaben des Leiters der Föderalen Wirtschaftseinheit und der Unternehmensleitung.

4.24. Erstellung von Methoden- und Überprüfungsdokumenten zu Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen, sowie Bereitstellung von Erläuterungen zu in der Abteilung entwickelten Entscheidungen.

4.25. Bereitstellung von Informationen und notwendigen Informationen im Rahmen der von Abteilungen, Diensten, Spezialisten und Managern des Unternehmens geforderten Kompetenz.

4.26. Ausarbeitung von Vorschlägen und Genehmigung der Finanzstruktur des Unternehmens.

4.27. Rechtzeitige Planung von Budgets für die Bewegung von Zahlungsmitteln des Unternehmens für den geplanten Zeitraum (Jahr, Quartal, Monat), Kontrolle und Analyse ihrer Ausführung.

4.28. Erstellung von Berichten für den Zeitraum (Monat, Quartal, Jahr) über die Ausführung von Budgets für den Zahlungsmittelverkehr.

4.29. Koordinierung der Aktivitäten der Dienste und Strukturabteilungen des Unternehmens im Bereich der Budgetbildung und Kontrolle ihrer Ausführung.

4.30. Berechnung geplanter Zahlungen an Haushalte aller Ebenen und außerbudgetäre Mittel, Organisation der Beziehungen zu Haushalten aller Ebenen und außerbudgetäre Mittel;

4.31. Erstellung eines Zahlungskalenders und Kontrolle seiner Ausführung;

4.32. Operative Abrechnung der Zahlungsmitteleingänge und deren tägliche Verteilung;

4.33. Verbesserung des Systems zur Planung und Ausführung des Zahlungsmittelbudgets des Unternehmens.

4.34. Methodische Beratung und Mitwirkung bei der Entwicklung von Working-Capital-Standards und Maßnahmen zur Beschleunigung ihres Umsatzes.

4.35. Bildung der Berechnung des konsolidierten Standards des Betriebskapitals und Überwachung der Ausführung.

4.36. Überwachung der Einhaltung von Working-Capital-Standards und des Zustands ungenutzter Lagerartikel in allen Diensten.

4.37. Gewährleistung der Standardisierung und Kontrolle des Status der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung.

4.38. Genehmigung abgeschlossener Verträge.

4.39. Mitwirkung bei der Implementierung und Wartung eines automatisierten Planungs- und Abrechnungssystems.

4.40. Mitwirkung bei der Entwicklung und Implementierung des Softwareprodukts „ITRP: Process Manufacturing“ sowie des Vertragsmanagementsystems und Zahlungsmanagementsystems auf Basis des Softwareprodukts „Intalev: Corporate Management“.

4.41. Sicherstellung der Ausführung von Beschlüssen, Verfügungen und anderen maßgeblichen Dokumenten der öffentlichen Hand und des Managements im Finanz- und Kreditbereich.

4.42. Gewährleistung der Verbesserung der Methoden und Techniken der Finanzarbeit, des Einsatzes neuer Finanzinstrumente und -systeme; Automatisierung der Buchhaltungsprozesse und Berichtserstellung.

4.43. Einhaltung der Regeln und Anweisungen zu Arbeitsschutz, Sicherheit, Brandschutz und Betriebshygiene.

4.44. Mitwirkung an der Arbeit zur Sicherstellung des Funktionierens des QMS, EMS, soweit es sich auf die Tätigkeit der Abteilung bezieht:

4.45. Gewährleistung des Schutzes von Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

4.46. Arbeitsorganisation zur Einbindung des Personals in die Umsetzung des Programms zur Umsetzung des Produktionsprogramms „Lean Manufacturing“.

Das Finanzmanagement einer Organisation ist ein integraler Bestandteil des gesamten Systems der Unternehmensfunktion. Die Durchführung erfolgt mit verschiedenen Methoden und Techniken. Das Finanzmanagement eines Unternehmens ermöglicht es, wichtige strategische Entscheidungen zu treffen, die die erfolgreiche Entwicklung der Organisation und ihre Zahlungsfähigkeit bestimmen. Dank dieses Systems wird der erzielte Gewinn möglichst effizient genutzt, was den Wert des Unternehmens steigert.

Planung ist ein wichtiges Element des Finanzmanagementsystems. Sein Hauptziel besteht darin, die Ausgaben und Einnahmen des Unternehmens zu ermitteln und zu koordinieren. Durch die Planung können Sie eine Entwicklungsstrategie festlegen und einen Bankrott aufgrund von Fehlern im Finanzmanagement verhindern.

Planungsfunktionen:

— Bereitstellung finanzieller Mittel.

— Ermittlung von Möglichkeiten zur effektiven Anlage von Mitteln.

— Ermittlung von Möglichkeiten zur Gewinnsteigerung mithilfe von Unternehmensreserven.

— Finanzielle Kontakte zu Banken, Budget usw.

— Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre.

— Überwachung des Haushaltszustands, der Zahlungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit der Organisation.

Finanzplanungsmethoden:

Die Finanzplanung erfolgt mit folgenden Methoden:

Methode Zweck
Wirtschaftliche Analyse Bestimmt interne Reserven und Indikatoren für die finanzielle Entwicklung
Normative Methode Berechnet die erforderliche Budgetgröße basierend auf bestehenden Standards (z. B. Steuersatz).
Bilanzberechnungen Erstellen einer Prognose der Grundeinnahmen und -ausgaben
Geldflussvorhersage Berechnung der erwarteten Einnahmen und Zeitpunkt ihres Erhalts
Multivariate Berechnungen Erstellung mehrerer Optionen für Planberechnungen zur weiteren Auswahl der erfolgreichsten Option.
Ökonomische und mathematische Modellierung Bestimmung der Beziehung zwischen Finanzindikatoren und Faktoren, die ihre Entstehung beeinflussen.

Strategische Ziele

Das Hauptziel des Finanzmanagements besteht darin, das Wohlergehen des Unternehmens durch ständige Steigerung seines Marktwerts zu erhalten. Zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Gewinn zu erzielen, gehört nicht zu den Zielen des Finanzmanagements, da dies allein nicht ausreicht. Ein Unternehmen kann riskante Finanztransaktionen durchführen, um höhere Gewinne zu erzielen. In solchen Fällen sind die erhaltenen Einnahmen keine Garantie für die Stabilität der Organisation und ihre Aussichten auf weitere Entwicklung. Während ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt Gewinne erwirtschaftet, kann es sein, dass es kurz vor dem Bankrott steht. Das Wohlfahrtssystem der Organisation umfasst die folgenden strategischen Ziele:

— Beseitigung der Möglichkeit eines Konkurses. Um die Insolvenz eines Unternehmens zu verhindern, ist es wichtig, das Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen ständig zu überwachen, Veränderungen in der wirtschaftlichen Lage im gesamten Land zu berücksichtigen, die Haushaltslage und die Zahlungsfähigkeit usw. sorgfältig zu überwachen.

— Steigerung der Produktionsmengen. Ständiger Fortschritt und die geplante Entwicklungsstrategie sind der Schlüssel zur Stabilität und stetigen Steigerung der Rentabilität der Organisation.

— Vermeidung finanzieller Verluste. Bei Geschäftsabschlüssen gilt es, alle möglichen finanziellen Risiken zu berücksichtigen und auf ein Minimum zu reduzieren.
— Fähigkeit, der Konkurrenz standzuhalten und eine führende Position auf dem Markt einzunehmen.

— Den Wert der Organisation steigern. Der Marktpreis eines Unternehmens ist für seine Eigentümer wichtig, insbesondere für Aktionäre (wenn es sich um eine Aktiengesellschaft handelt). Je höher der Preis eines Unternehmens ist, desto höher ist der Wert seiner Aktien. Eine Gewinnsteigerung für die Mitglieder einer Aktiengesellschaft bedeutet eine Erhöhung des Geldbetrags, den sie beim Verkauf ihres Anteils, bei der Liquidation des Unternehmens oder bei einer Fusion erhalten können.

— Sicherstellung des maximalen Gewinns für einen bestimmten Zeitraum. Je höher der Gewinn, desto größer ist das Kapital der Eigentümer des Unternehmens. Bei der Gewinnberechnung wird die günstige Übereinstimmung der für die Herstellung von Produkten anfallenden Kosten mit den erwarteten Einnahmen aus deren Verkauf ermittelt. Je höher der erwartete Gewinn ist, desto größer ist das materielle Interesse der Unternehmensleitung. Es ist wichtig zu verstehen, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe des erwarteten Gewinns und dem Grad des finanziellen Risikos besteht. Große Gewinne werden immer durch den Abschluss von Geschäften mit hohem Risiko erzielt. Daher müssen Finanzmanager eines Unternehmens die akzeptable Höhe des finanziellen Risikos und seine Machbarkeit klar einschätzen.

— Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Die Aufrechterhaltung eines Gleichgewichts zwischen Mitteleinnahmen und deren Ausgaben ist eine Möglichkeit, die ständige Zahlungsfähigkeit der Organisation sicherzustellen. Dies wird durch die strikte Einhaltung der Forderungsbedingungen, die Analyse der Zahlungsfähigkeit der Schuldner, die rechtzeitige Rückzahlung der Schulden des Unternehmens usw. erreicht.

— Bildung notwendiger finanzieller Ressourcen. Dieses Ziel beinhaltet die Beurteilung des Ressourcenbedarfs, die Maximierung der Nutzung interner Ressourcen des Unternehmens, die Nutzung von Ressourcen aus externen Quellen, die Gewinnung finanzieller Ressourcen von Kreditnehmern und die Bildung des Ressourcenpotenzials der Organisation.

— Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Organisation. Die Stabilität eines Unternehmens manifestiert sich in seiner finanziellen Stabilität, Zahlungsfähigkeit und der Fähigkeit, seinen materiellen Bedarf selbstständig zu finanzieren.

Aufgaben des Finanzmanagements

Um Ziele zu erreichen, müssen folgende Schlüsselaufgaben gelöst werden:

— Bildung einer ausgewogenen Bewegung von Sach- und Geldressourcen.

— Ermittlung der Höhe der in einem bestimmten Zeitraum erforderlichen Finanzmittel.

— Effektiver Einsatz von Ressourcen in allen Bereichen der Organisation.

— Gewährleistung der Finanzstabilität.

— Erlangung finanzieller Unabhängigkeit.

— Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit.

Beseitigung ineffektiver Tätigkeitsbereiche.

— Gewinnmaximierung.

— Risikominimierung.

— Sicherstellung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung.

— Beurteilung der Richtigkeit getroffener Entscheidungen.

— Krisenmanagement (zur Vermeidung von Insolvenzen).

— Organisation eines Systems von Leistungsindikatoren, das der Schlüssel zur Finanzstabilität ist.

Merkmale der Organisation des Finanzmanagements

Die Wirksamkeit des Finanzmanagements hängt von der Einhaltung folgender Bedingungen ab:

  1. Zusammenhang mit dem allgemeinen Managementsystem. Das Finanzmanagement einer Organisation kann ohne die Interaktion mit anderen Unternehmensmanagementsystemen nicht effektiv sein. Das Finanzmanagement steht in direktem Zusammenhang mit den Aktivitäten der Produktionsabteilung, der Innovationsabteilung, der Personalabteilung usw.
  2. Komplexität der Entscheidungsfindung. Da alle Strukturen des Unternehmens in direkter Wechselwirkung stehen, kann die Richtung der Finanzflüsse zu einer Abteilung zu einem Mangel an Mitteln für eine andere Abteilung führen. Die Wirksamkeit des Finanzmanagements zeigt sich in einem integrierten Ansatz zur Bildung und Verteilung von Cashflows.
  3. Dynamik. Das Finanzmanagement sollte auf der Grundlage der aktuellen Wirtschaftslage im Land und der im Unternehmen herrschenden Bedingungen aufgebaut werden. Techniken, Indikatoren und Standards, die in vergangenen Zeiträumen wirksam und relevant waren, sind in einem bestimmten Zeitraum möglicherweise nicht mehr wirksam. Eine sensible Reaktion auf kleinste Veränderungen der Finanzlage und die rechtzeitige Weiterentwicklung des aktuell erforderlichen Managementsystems ermöglichen es, die Insolvenzwahrscheinlichkeit des Unternehmens zu minimieren und seine Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
  4. Verfügbarkeit alternativer Möglichkeiten zur Problemlösung. Jede Managemententscheidung muss nach einer gründlichen Analyse aller Optionen getroffen werden.

Klassifizierung der Finanzmanagementfunktionen

Das Finanzmanagement einer Organisation erfüllt eine Reihe von Funktionen, die darauf abzielen, Stabilität zu gewährleisten und Perspektiven für ihre weitere Entwicklung zu schaffen. Zu diesen Funktionen gehören:

Funktion Geltungsbereich
Kontrolle Organisation eines internen Kontrollsystems im Unternehmen. Die Kontrolle über die Umsetzung der übertragenen Aufgaben erfolgt durch eigens geschaffene Abteilungen und Abteilungen. Das Kontrollsystem umfasst das Vorhandensein bestimmter Indikatoren und Kontrollzeiträume. Anhand der Ergebnisse der erhaltenen Daten kann man die Effizienz des Unternehmens beurteilen und Anpassungen an der Arbeit vornehmen, um die Leistung weiter zu verbessern.
Strategieentwicklung Basierend auf dem Entwicklungsplan des Unternehmens selbst und der Gesamtmarktsituation wird eine Strategie erarbeitet, die weitere Wege zur Entwicklung der Organisation vorsieht. Die Prognose wird langfristig erstellt und berücksichtigt alle Tätigkeitsbereiche der Organisation.
Informationsfunktion Bietet eine Erläuterung aller bestehenden Optionen für Finanzentscheidungen, ermittelt den Umfang des Finanzbedarfs, generiert Informationsquellen (intern, extern) und überwacht systematisch die Finanzlage der Organisation und der gesamten Wirtschaft als Ganzes.
Organisatorische Funktion Managemententscheidungen bezüglich der Aktivitäten der Organisation werden akzeptiert. Das Finanzmanagement muss klar auf Veränderungen reagieren. Die effektive Umsetzung dieser Funktion wird möglich, wenn eine Organisationsstruktur mit einer klaren Hierarchie vorhanden ist, in der jede Abteilung die ihr zugewiesenen Aufgaben unter der Kontrolle ihres unmittelbaren Vorgesetzten wahrnimmt. Abteilungen, die organisatorische Funktionen wahrnehmen, müssen eng mit anderen Strukturen des Unternehmens zusammenarbeiten.
Analyse Dabei handelt es sich um eine Beurteilung der finanziellen Situation, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt entwickelt hat, und um eine gründlichere Beurteilung auf lange Sicht. Außerdem werden die Ergebnisse der Aktivitäten der Organisation, bestimmter Abteilungen, Tochtergesellschaften, Niederlassungen usw. analysiert.
Stimulation Dabei geht es um die Schaffung eines Anreizsystems für die im Managementsystem tätigen Mitarbeiter (Abteilungsleiter, Führungskräfte). Anreize tragen dazu bei, Mitarbeiter für die effektive Umsetzung von Managemententscheidungen zu interessieren. Die Aufgabe der Mitarbeiter besteht darin, Pläne zu erfüllen, Fristen einzuhalten, festgelegte Indikatoren zu erreichen, notwendige Standards einzuhalten usw. Bei der Lösung der von der Geschäftsführung gestellten Aufgaben erhalten Mitarbeiter der Finanzmanagementabteilungen in unterschiedlicher Form Förderung. Kommen Mitarbeiter ihren Pflichten nicht nach, werden sie bestraft (Verzicht auf Prämien, Entzug von Privilegien etc.).

Somit ist das Finanzmanagement ein wichtiger Bestandteil der Führungsstruktur einer Organisation. Das Hauptziel des Finanzmanagements besteht nicht darin, einen einmaligen Gewinn zu erzielen, sondern das Wohl des Unternehmens als Ganzes sicherzustellen. Dies äußert sich in der Umsetzung einer ganzen Reihe von Maßnahmen und Techniken, die darauf abzielen, die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz zu beseitigen, Ressourcen effizient zu nutzen, die Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, den Marktwert des Unternehmens zu steigern usw. Um positive Ergebnisse zu erzielen, ist es wichtig, einen integrierten Ansatz zu verwenden, dynamisch auf Veränderungen der wirtschaftlichen Situation zu reagieren und mit anderen Managementsystemen der Organisation zu interagieren.