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Aufgabenbereiche von Nachwuchsforschern. Aufgabenbereiche eines Nachwuchswissenschaftlers

Allgemeine Bestimmungen

1.1. Auf die Position des Nachwuchswissenschaftlers wird eine Person berufen, die über eine höhere Berufsausbildung und mindestens [wert]jährige Berufserfahrung im Fachgebiet verfügt. Wenn Sie über einen akademischen Abschluss verfügen, ein Graduiertenstudium abgeschlossen und ein Praktikum absolviert haben, gibt es keine Voraussetzungen für eine Berufserfahrung. Bei Vorliegen von Empfehlungen der Hochschulräte (Fakultäten) können in Ausnahmefällen Absolventen von Hochschulen, die während ihres Studiums Berufserfahrung gesammelt haben, auf die Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft berufen werden.

1.2. Die Ernennung zur Nachwuchswissenschaftlerin bzw. der Nachwuchswissenschaftler bzw. die Entlassung aus dieser Stelle erfolgt durch Anordnung der Einrichtungsleitung nach Einreichung (ausfüllen).

1.3. Ein Nachwuchsforscher sollte wissen:

Ziele und Zielsetzungen der laufenden Forschung und Entwicklung, in- und ausländische Informationen zu dieser Forschung und Entwicklung;

Moderne Methoden und Mittel zur Planung und Organisation von Forschung und Entwicklung, zur Durchführung von Experimenten und Beobachtungen, zur Zusammenfassung und Verarbeitung von Informationen, einschließlich der Verwendung elektronischer Computertechnologie;

Grundlagen des Arbeitsrechts und der Arbeitsorganisation;

Regeln und Vorschriften zur Arbeitssicherheit;

- (ausfüllen).

1.4. Der Nachwuchswissenschaftler berichtet direkt an (ausfüllen).

1.5. (ausfüllen).

Amtliche Verpflichtungen

Nachwuchswissenschaftler:

2.1. Führt unter Anleitung der verantwortlichen Person wissenschaftliche Forschung und Entwicklung zu einzelnen Abschnitten (Stufen, Aufgaben) des Themas nach anerkannten Methoden durch.

2.2. Beteiligt sich an der Durchführung von Experimenten, führt Beobachtungen und Messungen durch, verfasst deren Beschreibungen und formuliert Schlussfolgerungen.

2.3. Studiert wissenschaftliche und technische Informationen sowie in- und ausländische Erfahrungen zum untersuchten Thema.

2.4. Erstellt Berichte (Berichtsabschnitte) zu einem Thema oder seinem Abschnitt (Phase, Aufgabe).

2.5. Beteiligt sich an der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen.

2.6. (ausfüllen).

Rechte

Nachwuchswissenschaftler haben das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Leitung der Institution in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.

3.2. In Fragen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, der Leitung der Einrichtung Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsmethoden der Mitarbeiter der Einrichtung zur Prüfung vorlegen; Vorschläge zur Beseitigung bestehender Defizite in der Tätigkeit der Einrichtung vorschlagen.

3.3. Persönlich oder im Namen der Leitung der Anstalt von den Abteilungen der Anstalt Informationen und Unterlagen anfordern, die zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben erforderlich sind.

3.4. Fordern Sie von der Leitung der Einrichtung Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Amtspflichten und Rechte.

3.5. (ausfüllen).

Verantwortung

Der Nachwuchswissenschaftler ist verantwortlich für:

4.1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in diesem Dokument vorgesehenen Amtspflichten im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der durch die Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

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  1. Berufsbild eines Schulklassenlehrers Allgemeine Bestimmungen 1.1. Der Klassenlehrer der Schule gehört zur Kategorie des Lehrpersonals und ist [Name der Position des unmittelbaren Vorgesetzten] direkt unterstellt. 1.2. Auf die Stelle eines Schulklassenlehrers wird eine Person berufen, die über eine höhere Berufsausbildung oder eine mittlere Berufsausbildung im Ausbildungsbereich „Erziehung und Pädagogik“ verfügt, ohne dass eine Berufserfahrung oder eine höhere Berufsausbildung erforderlich ist.
  2. Stellenbeschreibung des stellvertretenden Leiters einer Bildungseinrichtung Allgemeine Bestimmungen 1.1. Der stellvertretende Leiter einer Bildungseinrichtung gehört zur Kategorie der Führungskräfte und ist [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Leiters] direkt unterstellt. 1.2. Für die Position des stellvertretenden Leiters einer Bildungseinrichtung wird eine Person angenommen, die über eine höhere Berufsausbildung in den Ausbildungsbereichen „Staats- und Kommunalverwaltung“, „Management“, „Personalmanagement“ und Berufserfahrung in Lehr- oder Führungspositionen verfügt. ...
  3. Stellenbeschreibung des Studienraumleiters Allgemeine Bestimmungen 1.1. Der Leiter des pädagogischen (pädagogischen und methodischen Büros) gehört zur Kategorie der Führungskräfte und ist [Name der Position des unmittelbaren Vorgesetzten] direkt unterstellt. 1.2. Eine Person mit einer höheren Berufsausbildung in den Fachrichtungen „Staats- und Kommunalverwaltung“, „Management“, „Personalmanagement“ und Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren oder einer höheren Berufsausbildung.
  4. Stellenbeschreibung des Leiters einer Zweigstelle einer Bildungseinrichtung Allgemeine Bestimmungen 1.1. Der Filialleiter gehört zur Kategorie der Manager und ist [Name der Position des unmittelbaren Managers] direkt unterstellt. 1.2. Akzeptiert wird eine Person, die über eine höhere Berufsausbildung, einen akademischen Abschluss, Berufserfahrung in Lehrtätigkeiten oder Führungspositionen in Organisationen im Bereich der beruflichen Tätigkeit entsprechend der Tätigkeit der Bildungseinrichtung verfügt, nicht...... die Position des Filialleiters.

Unterbreiten Sie zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, Vorschläge zur Prüfung durch das Management der Organisation, um die Aktivitäten der Organisation und die Arbeitsmethoden der Mitarbeiter zu verbessern; Kommentare zu den Aktivitäten der Mitarbeiter der Organisation; Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Mängel in der Tätigkeit der Organisation. 5.3. Fordern Sie persönlich oder im Namen der Organisationsleitung von den Abteilungen der Organisation und anderen Spezialisten Informationen und Dokumente an, die zur Erfüllung seiner offiziellen Aufgaben erforderlich sind. 5.4. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte.

  1. Verantwortung eines Nachwuchswissenschaftlers

Der Nachwuchswissenschaftler ist verantwortlich für: 6.1.

Stellenbeschreibung für Nachwuchswissenschaftler

Aufmerksamkeit

Macht Vorschläge zur Umsetzung der unter seiner Beteiligung durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse. Muss wissen: In- und ausländische Informationen zu den Themen der laufenden Forschung und Entwicklung; moderne Methoden und Mittel zur Organisation von Forschung und Entwicklung, Durchführung von Experimenten und Beobachtungen; interne Vorschriften, Anordnungen und Weisungen; Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz. Qualifikationsvoraussetzungen: – Akademischer Grad eines Doktors oder eines Doktors der Naturwissenschaften; – Verfügbarkeit von mindestens 5 wissenschaftlichen Arbeiten der letzten 5 Jahre (Monographien, Artikel in begutachteten Fachzeitschriften, Patente für Erfindungen, ordnungsgemäß registrierte wissenschaftliche Berichte).


– Teilnahme in den letzten 5 Jahren als Redner an russischen und internationalen Konferenzen.
Muss wissen: – wissenschaftliche Probleme und Richtungen der Forschungsentwicklung, in- und ausländische Erfolge auf dem jeweiligen Wissenschaftsgebiet; – moderne Methoden und Mittel zur Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung; – Regulierungsdokumente über die Aktivitäten wissenschaftlicher Einrichtungen, einschließlich der Organisation, Planung und Durchführung wissenschaftlicher Forschung, Vergütung und Anreize für Mitarbeiter; – interne Vorschriften, Anordnungen und Weisungen; – Arbeitsschutz- und Sicherheitsregeln und -vorschriften. Qualifikationsvoraussetzungen: – Besitz eines akademischen Grades eines Doktors der Naturwissenschaften oder eines akademischen Grades eines Kandidaten der Naturwissenschaften mit mindestens 5 Jahren wissenschaftlicher Berufserfahrung nach Verleihung des akademischen Grades. – Verfügbarkeit von mindestens 7 wissenschaftlichen Arbeiten der letzten 5 Jahre (Monographien, Artikel in begutachteten Fachzeitschriften, Patente für Erfindungen, ordnungsgemäß registrierte wissenschaftliche Berichte).

Berufsbeschreibungen

Die wichtigsten Bestimmungen des entsprechenden Dokuments:

  • führt unter Aufsicht Forschung und Entwicklung entsprechend den Forschungsstadien zum Thema auf der Grundlage genehmigter und vereinbarter Methoden durch;
  • beteiligt sich an der Durchführung von Experimenten, beobachtet und misst die Forschungsergebnisse, beschreibt sie und formuliert Schlussfolgerungen;
  • erforscht ausländische Literatur zu forschungsbezogenen Themen, studiert Literatur;
  • erstellt verschiedene Berichte zu Forschungsthemen oder einzelnen Phasen;
  • beteiligt sich an der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen.

Wissensanforderungen an einen Museumsmitarbeiter Es ist wichtig zu verstehen, dass sich die Anforderungen und Verantwortlichkeiten je nach Branche ändern, in der der Mitarbeiter arbeitet.
Studiert wissenschaftliche und technische Informationen sowie in- und ausländische Erfahrungen zum untersuchten Thema. Erstellt Berichte (Berichtsabschnitte) zu einem Thema oder seinem Abschnitt (Phase, Aufgabe). Beteiligt sich an der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen.
Ein Nachwuchsforscher muss Folgendes kennen: 2) Ein Nachwuchsforscher muss bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben Folgendes kennen: die Ziele der laufenden Forschung und Entwicklung, in- und ausländische Informationen über diese Forschung und Entwicklung; moderne Methoden und Mittel zur Planung und Organisation von Forschung und Entwicklung, zur Durchführung von Experimenten und Beobachtungen, zur Zusammenfassung und Verarbeitung von Informationen, einschließlich des Einsatzes elektronischer Computertechnologie; Grundlagen des Arbeitsrechts und der Arbeitsorganisation; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes. Anforderungen an die Qualifikation eines Nachwuchswissenschaftlers/einer Nachwuchswissenschaftlerin 3) Anforderungen an die Qualifikation.

Aufgabenbereiche eines Nachwuchswissenschaftlers

Erstellt Berichte (Berichtsabschnitte) zu einem Thema oder seinem Abschnitt (Phase, Aufgabe). 5. Beteiligt sich an der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen. III. Rechte Ein Nachwuchsforscher hat das Recht: 1. Sich mit Entscheidungsentwürfen der Leitung der Organisation bezüglich seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

Die Info

Unterbreiten Sie zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, Vorschläge zur Prüfung durch das Management der Organisation, um die Aktivitäten der Organisation und die Arbeitsmethoden der Mitarbeiter zu verbessern; Kommentare zu den Aktivitäten der Mitarbeiter der Organisation; Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Mängel in der Tätigkeit der Organisation. 3. persönlich oder im Namen der Organisationsleitung von den Abteilungen der Organisation und anderen Fachkräften Informationen und Unterlagen anzufordern, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten erforderlich sind. 4. Von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten und Rechte verlangen.


IV.
Qualifikationsvoraussetzungen: – Vorliegen eines akademischen Grades eines Doktors oder eines Doktors der Naturwissenschaften und wissenschaftlicher Erfahrung von mindestens 5 Jahren. – Erfahrung in wissenschaftlicher und organisatorischer Arbeit. – Verfügbarkeit von Forschungsführerschaft in den letzten 5 Jahren im Rahmen von Zuschüssen der Russischen Stiftung für Grundlagenforschung, des Russischen Humanitären Fonds oder anderer wissenschaftlicher Zuschüsse, Grundlagenforschungsprogramme der Russischen Akademie der Wissenschaften oder ihrer Zweigstellen, Programme des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Russland usw. (oder Teilnahme an mindestens zwei solchen Studien) oder Leitung der wissenschaftlichen Forschung zu Forschungsthemen des VSC RAS. – Verfügbarkeit von mindestens 7 wissenschaftlichen Arbeiten der letzten 5 Jahre (Monographien, in peer-reviewten wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlichte Artikel, Patente für Erfindungen, ordnungsgemäß registrierte wissenschaftliche Berichte). – Teilnahme in den letzten 5 Jahren an russischen und internationalen Konferenzen als Redner. Verantwortlichkeiten des Chefforschers.

Aufgabenbereiche eines Nachwuchswissenschaftlers am Institut

Stellenbeschreibungen für jede Mitarbeiterkategorie müssen mit dem Management genehmigt und vereinbart werden. Jede Anweisung muss der Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie den Vorschriften entsprechen, die die Arbeitsbeziehungen im Unternehmen regeln. Forschungsmitarbeiter sind Struktureinheiten staatlicher Organisationen.
Am häufigsten beziehen sich ihre Aktivitäten auf die Entwicklung und Umsetzung sowie die Untersuchung von Phänomenen, Ereignissen und Prozessen, die um sie herum ablaufen. Um wissenschaftlicher Mitarbeiter zu werden, müssen eine Reihe von Parametern und Qualifikationsanforderungen erfüllt werden, die für Kandidaten für diesen Abschluss gelten. Begriff: Personen, die in Unternehmen, Universitäten und Forschungsinstituten wissenschaftlich tätig sind, werden als allgemeiner Begriff „Forscher“ bezeichnet.
Solche Mitarbeiter sind keine Abteilungsleiter. Fast alle von ihnen verfügen über akademische Grade und Titel, jeder verfügt über eine höhere Ausbildung.
Zu den Aufgaben eines Nachwuchswissenschaftlers gehören:

  • Durchführung von wissenschaftlichen und Forschungsarbeiten gemäß den Zielen, Zielen und Themen der Tätigkeit gemäß vorab genehmigten Plänen für die Durchführung von Forschungsaktivitäten;
  • Entwicklung von Plänen für Ausstellungen und Ausstellungen;
  • Vorbereitung von Veröffentlichungen;
  • Teilnahme an Konferenzen, Seminaren, Symposien, wissenschaftlichen Expeditionen;
  • Vorbereitung und Planung wissenschaftlicher Aktivitäten, Erstellung und Einreichung von Berichten.

Rechte Es kommt oft vor, dass ein Mitarbeiter nur seine Pflichten kennt, aber keine Informationen darüber hat, welche Rechte er hat.

Wichtig

Verfügbarkeit von Forschungsführerschaft in den letzten 5 Jahren im Rahmen von Zuschüssen der Russischen Stiftung für Grundlagenforschung, des Russischen Humanitären Fonds oder anderer wissenschaftlicher Zuschüsse, Grundlagenforschungsprogramme der Russischen Akademie der Wissenschaften oder ihrer Zweigstellen, Programme des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Russlands , usw. (oder Teilnahme an mindestens zwei solchen Studien) oder Leitung der wissenschaftlichen Forschung zu Forschungsthemen des VSC RAS. – Teilnahme in den letzten 5 Jahren an russischen und internationalen Konferenzen als Redner. Aufgabenbereiche eines leitenden Forschers. Leitet eine Gruppe von Mitarbeitern, die geplante Forschungsarbeiten durchführen, oder führt als Ausführender unabhängige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu den komplexesten und verantwortungsvollsten Arbeiten durch. Entwickelt Pläne und methodische Programme für Forschung und Entwicklung.


Beteiligt sich an der Aus- und Weiterbildung des Personals.
Muss wissen: – wissenschaftliche Probleme und Richtungen der Forschungsentwicklung, in- und ausländische Erfolge auf dem jeweiligen Wissenschaftsgebiet; – moderne Methoden und Mittel zur Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung; – Regulierungsdokumente über die Aktivitäten wissenschaftlicher Einrichtungen, einschließlich der Organisation, Planung und Durchführung wissenschaftlicher Forschung, Vergütung und Anreize für Mitarbeiter; – interne Vorschriften, Anordnungen und Weisungen; – Arbeitsschutz- und Sicherheitsregeln und -vorschriften. Qualifikationsvoraussetzungen: – Besitz eines akademischen Grades eines Doktors der Naturwissenschaften. – Verfügbarkeit in den letzten 5 Jahren: mindestens 10 wissenschaftliche Arbeiten (Monographien, Artikel in begutachteten Fachzeitschriften, Patente für Erfindungen, ordnungsgemäß registrierte wissenschaftliche Berichte).
Der Bereich der Wissenschaft ist komplex und vielschichtig, daher sind die darin gestellten Anforderungen strenger und umfangreicher als in anderen Branchen. Ein Nachwuchswissenschaftler muss wissen:
  • die Ziele der durchgeführten Forschung sowie die Aufgaben, die zu Beginn der Forschung gestellt werden;
  • in- und ausländische Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Forschungsthema;
  • moderne Werkzeuge und Methoden, die in der Forschung eingesetzt werden;
  • Methoden zur Verarbeitung und Analyse von Informationen, insbesondere elektronische Datenanalysetools;
  • Grundlagen der Arbeitsorganisation und des Arbeitsrechts;
  • Gesundheits- und Sicherheitsregeln und -vorschriften.

Bei seiner Tätigkeit muss sich ein Forscher an internen Vorschriften, Anordnungen oder Weisungen der Leitung der Organisation und seines unmittelbaren Vorgesetzten, Stellenbeschreibungen, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Hygiene und Brandschutz orientieren.

Zusammengestellt in ___ Exemplaren. Ich genehmige _____________________________ (Initialen, Nachname) _________________________________ _____________________________ (Name des Arbeitgebers, (Manager oder andere Person, _________________________________ _____________________________ seine organisatorische und rechtliche Autorität, die zur Genehmigung berechtigt ist _________________________________ _____________________________ Formular, Adresse, Telefonnummer, Stellenbeschreibungsadresse) _________________________________ E-Mail, OGRN, INN/KPP) " ___"________________ ____ Stadt "___"____________ ____ Stadt N _____ M.P.

Stellenbeschreibung für Nachwuchsforscher

Diese Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags mit einem Nachwuchswissenschaftler und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation und anderen Vorschriften über die Arbeitsbeziehungen entwickelt und genehmigt.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. In dieser Stellenbeschreibung werden die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten einer/s Nachwuchswissenschaftler/in festgelegt.

1.2. Ein Nachwuchsforscher gehört zur Kategorie der Spezialisten.

1.3. Die Ernennung und Entlassung eines Nachwuchswissenschaftlers erfolgt auf Anordnung des Leiters der Organisation nach den geltenden Arbeitsgesetzen.

1.4. Der Nachwuchswissenschaftler berichtet direkt an _______________.

1.5. Auf die Stelle des Nachwuchswissenschaftlers wird eine Person berufen, die über eine höhere Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung im Fachgebiet verfügt; wenn Sie einen akademischen Abschluss haben, ein Graduiertenstudium abgeschlossen und ein Praktikum absolviert haben – ohne den Nachweis einer Berufserfahrung; Bei Vorliegen von Empfehlungen der Hochschulräte (Fakultäten) können in Ausnahmefällen Absolventen von Hochschulen, die während ihres Studiums Berufserfahrung gesammelt haben, auf die Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft berufen werden.

1.6. Ein Nachwuchsforscher sollte wissen:

Ziele und Zielsetzungen der laufenden Forschung und Entwicklung, in- und ausländische Informationen zu dieser Forschung und Entwicklung;

Moderne Methoden und Mittel zur Planung und Organisation von Forschung und Entwicklung, zur Durchführung von Experimenten und Beobachtungen, zur Zusammenfassung und Verarbeitung von Informationen, einschließlich der Verwendung elektronischer Computertechnologie;

Grundlagen des Arbeitsrechts und der Arbeitsorganisation;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

1.7. Bei seiner Tätigkeit wird der Nachwuchswissenschaftler geleitet von:

Interne Arbeitsvorschriften;

Anordnungen und Weisungen des Leiters der Organisation und des unmittelbaren Vorgesetzten;

Diese Stellenbeschreibung;

Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Betriebshygiene und zum Brandschutz.

2. ARBEITSVERANTWORTLICHKEITEN

Nachwuchswissenschaftler:

2.1. Führt unter Anleitung der verantwortlichen Person wissenschaftliche Forschung und Entwicklung zu einzelnen Abschnitten (Stufen, Aufgaben) des Themas nach anerkannten Methoden durch.

2.2. Beteiligt sich an der Durchführung von Experimenten, führt Beobachtungen und Messungen durch, verfasst deren Beschreibungen und formuliert Schlussfolgerungen.

2.3. Studiert wissenschaftliche und technische Informationen sowie in- und ausländische Erfahrungen zum untersuchten Thema.

2.4. Erstellt Berichte (Berichtsabschnitte) zu einem Thema oder seinem Abschnitt (Phase, Aufgabe).

2.5. Beteiligt sich an der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen.

3. RECHTE

Nachwuchswissenschaftler haben das Recht:

3.1. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten.

3.2. Verbessere deine Fähigkeiten.

3.3. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut.

3.4. Reichen Sie Vorschläge zu Themen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit zur Prüfung durch Ihren direkten Vorgesetzten ein.

3.5. Erhalten Sie von den Mitarbeitern der Organisation die Informationen, die zur Durchführung ihrer Aktivitäten erforderlich sind.

4. VERANTWORTUNG

Der Nachwuchswissenschaftler ist verantwortlich für:

4.1. Für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten – gemäß der geltenden Arbeitsgesetzgebung.

4.2. Für Straftaten, die während der Dauer ihrer Tätigkeit begangen wurden – gemäß der geltenden Zivil-, Verwaltungs- und Strafgesetzgebung.

4.3. Für die Verursachung von Sachschäden – gemäß der geltenden Gesetzgebung.

4.4. Bei Verstößen gegen die in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Der Arbeitsplan eines Nachwuchswissenschaftlers richtet sich nach den in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund behördlicher Erfordernisse ist es einem Nachwuchswissenschaftler/-in möglich, Dienstreisen (auch vor Ort) zu unternehmen.

5.3. Gemäß _______________ bewertet der Arbeitgeber die Leistung des Nachwuchswissenschaftlers. Das Maßnahmenpaket zur Wirksamkeitsbeurteilung wurde vom _______________ genehmigt und umfasst:

- _______________________________;

- _______________________________.

Die Stellenbeschreibung wurde auf Basis von _______________________ __________________________________________________________________________ erstellt. (Name, Nummer und Datum des Dokuments) Leiter der Struktureinheit ___________________________ _____________________ (Initialen, Nachname) (Unterschrift) „___“___________ ____ Genehmigt durch: Juristischer Dienst ___________________________ _____________________ (Initialen, Nachname) (Unterschrift) „___“___________ ____ C die Anweisungen lesen: (oder: die Anweisungen erhalten) ___________________________ _____________________ (Initialen, Nachname) (Unterschrift) „___“___________ ____ g.

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Auf die Stelle des Nachwuchswissenschaftlers wird eine Person berufen, die über eine höhere Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung im Fachgebiet verfügt. Wenn Sie über einen akademischen Abschluss verfügen, ein Graduiertenstudium abgeschlossen und ein Praktikum absolviert haben, gibt es keine Voraussetzungen für eine Berufserfahrung. Bei Vorliegen von Empfehlungen der Hochschulräte (Fakultäten) können in Ausnahmefällen Absolventen von Hochschulen, die während ihres Studiums Berufserfahrung gesammelt haben, auf die Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft berufen werden.

2. Ernennung zum/der Nachwuchswissenschaftler/in und Entlassung aus dieser Stelle

3. Nachwuchsforscher müssen wissen:

3.1. Ziele und Zielsetzungen der laufenden Forschung und Entwicklung, in- und ausländische Informationen über die Stadien der Forschung und Entwicklung.

3.2. Moderne Methoden und Mittel zur Planung und Organisation von Forschung und Entwicklung, zur Durchführung von Experimenten und Beobachtungen, zur Zusammenfassung und Verarbeitung von Informationen, einschließlich der Verwendung elektronischer Computer.

3.3. Grundlagen des Arbeitsrechts und der Arbeitsorganisation.

3.4. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

II. Amtliche Verpflichtungen

Nachwuchswissenschaftler:

1. Führt unter Anleitung der verantwortlichen Person wissenschaftliche Forschung und Entwicklung zu einzelnen Abschnitten (Stufen, Aufgaben) des Themas nach anerkannten Methoden durch.

2. Beteiligt sich an der Durchführung von Experimenten, führt Beobachtungen und Messungen durch, verfasst deren Beschreibungen und formuliert Schlussfolgerungen.

3. Studiert wissenschaftliche und technische Informationen sowie in- und ausländische Erfahrungen zum untersuchten Thema.

4. Erstellt Berichte (Abschnitte des Berichts) zu einem Thema oder seinem Abschnitt (Phase, Aufgabe).

5. Beteiligt sich an der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen.

III. Rechte

Nachwuchswissenschaftler haben das Recht:

1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut.

2. Zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, Vorschläge zur Prüfung der Organisationsleitung zur Verbesserung der Aktivitäten der Organisation und zur Verbesserung der Arbeitsmethoden der Mitarbeiter vorlegen; Kommentare zu den Aktivitäten der Mitarbeiter der Organisation; Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Mängel in der Tätigkeit der Organisation.

3. persönlich oder im Namen der Organisationsleitung von den Abteilungen der Organisation und anderen Fachkräften Informationen und Unterlagen anzufordern, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten erforderlich sind.

4. Von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten und Rechte verlangen.

IV. Verantwortung

In folgenden Fällen ist ein Nachwuchswissenschaftler zuständig:

1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

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Nachwuchsforscher
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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Auf die Stelle des Nachwuchswissenschaftlers wird eine Person berufen, die über eine höhere Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung im Fachgebiet verfügt. Wenn Sie über einen akademischen Abschluss verfügen, ein Graduiertenstudium abgeschlossen und ein Praktikum absolviert haben, gibt es keine Voraussetzungen für eine Berufserfahrung. Bei Vorliegen von Empfehlungen der Hochschulräte (Fakultäten) können in Ausnahmefällen Absolventen von Hochschulen, die während ihres Studiums Berufserfahrung gesammelt haben, auf die Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft berufen werden.
  2. Ernennung zum Nachwuchswissenschaftler und Entlassung aus dieser Stelle
  3. Ein Nachwuchsforscher sollte wissen:
    1. 3.1. Ziele und Zielsetzungen der laufenden Forschung und Entwicklung, in- und ausländische Informationen über die Stadien der Forschung und Entwicklung.
    2. 3.2. Moderne Methoden und Mittel zur Planung und Organisation von Forschung und Entwicklung, zur Durchführung von Experimenten und Beobachtungen, zur Zusammenfassung und Verarbeitung von Informationen, einschließlich der Verwendung elektronischer Computer.
    3. 3.3. Grundlagen des Arbeitsrechts und der Arbeitsorganisation.
    4. 3.4. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

II. Amtliche Verpflichtungen

Nachwuchswissenschaftler:

  1. Führt unter Anleitung der verantwortlichen Person wissenschaftliche Forschung und Entwicklung zu einzelnen Abschnitten (Stufen, Aufgaben) des Themas nach anerkannten Methoden durch.
  2. Beteiligt sich an der Durchführung von Experimenten, führt Beobachtungen und Messungen durch, verfasst deren Beschreibungen und formuliert Schlussfolgerungen.
  3. Studiert wissenschaftliche und technische Informationen sowie in- und ausländische Erfahrungen zum untersuchten Thema.
  4. Erstellt Berichte (Berichtsabschnitte) zu einem Thema oder seinem Abschnitt (Phase, Aufgabe).
  5. Beteiligt sich an der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen.

III. Rechte

Nachwuchswissenschaftler haben das Recht:

  1. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut.
  2. Unterbreiten Sie zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, Vorschläge zur Prüfung durch das Management der Organisation, um die Aktivitäten der Organisation und die Arbeitsmethoden der Mitarbeiter zu verbessern; Kommentare zu den Aktivitäten der Mitarbeiter der Organisation; Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Mängel in der Tätigkeit der Organisation.
  3. Fordern Sie persönlich oder im Namen der Organisationsleitung von den Abteilungen der Organisation und anderen Spezialisten Informationen und Dokumente an, die zur Erfüllung seiner offiziellen Aufgaben erforderlich sind.
  4. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte.

IV. Verantwortung

In folgenden Fällen ist ein Nachwuchswissenschaftler zuständig:

  1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  3. Für Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.