heim · Implementierung · Anweisungen zum Arbeitsschutz eines Fernsehkorrespondenten. „Korrespondent: Merkmale der Arbeit, ihre Bezahlung und Besteuerung“

Anweisungen zum Arbeitsschutz eines Fernsehkorrespondenten. „Korrespondent: Merkmale der Arbeit, ihre Bezahlung und Besteuerung“

Stellenbeschreibung des Korrespondenten [Name der Organisation]

Diese Stellenbeschreibung wurde gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 10. Dezember 2009 N 977 „Über die Genehmigung des einheitlichen Qualifikationsverzeichnisses für Positionen von Managern, Spezialisten und Mitarbeitern“ entwickelt und genehmigt. , Abschnitt „Qualifikationsmerkmale der Positionen von Mitarbeitern von Kernenergieorganisationen“ und andere Rechtsakte, die die Arbeitsbeziehungen regeln.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Korrespondent gehört zur Kategorie der Spezialisten und ist [Name der Führungsposition] direkt unterstellt.

1.2. Der Korrespondent wird auf Anordnung von [Name der Stelle] in die Stelle berufen und von dieser entlassen.

1.3. Für die Stelle als Korrespondent wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung in den Fachrichtungen „Journalismus“ oder „Philologie“ angenommen, ohne dass eine Berufserfahrung erforderlich ist.

1.4. Der Korrespondent sollte wissen:

Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation, methodische und regulatorische Dokumente, die die Aktivitäten der Medien regeln;

Ethik der Geschäftskommunikation, journalistische Tätigkeit;

Struktur und Merkmale der Medien;

Besonderheiten der Informationsarbeit;

Methoden zur Vorbereitung von Materialien für den Druck;

Bearbeitungsmethoden;

Grammatik und Stilistik der Sprache;

Interviewtechnik;

Methoden der Informationsverarbeitung mit modernen technischen Kommunikations- und Kommunikationsmitteln;

Anforderungen an die Geheimhaltung, Wahrung von Amts-, Geschäfts- und Staatsgeheimnissen, Geheimhaltung vertraulicher Informationen;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Interne Arbeitsvorschriften;

Regeln der Hygiene und persönlichen Hygiene;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit und zum Brandschutz.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Korrespondent hat folgende Aufgaben:

2.1. Bereitstellung von Betriebsinformationen und anderen Materialien für die Herausgeber, Erstellung eigener Veröffentlichungen.

2.2. Aufbau, im Auftrag des Herausgebers oder auf eigene Initiative, Kontakte zu Regierungsstellen, Kommunalverwaltungen, Organisationen, um die notwendigen Informationen zu erhalten, rechtzeitige Information der Redakteure über bevorstehende Veranstaltungen.

2.3. Reisen vor Ort, um über Veranstaltungen zu berichten, Akkreditierung in etablierten Fällen zu erhalten, operative Informationen vor Ort zu sammeln, Fragen für geplante Interviews vorzubereiten, Treffen mit Interviewpartnern, Durchführung von Interviews.

2.4. Wahrnehmung von Aufgaben als Vertreter der Redaktion am Standort des Korrespondenzbüros.

2.5. Studieren der gesammelten Informationen, Aufbereiten von Materialien, Präsentieren in Form von Interviews, Veröffentlichungen, Kommentaren zu einem bestimmten Thema, Verfassen von Aufsätzen und Artikeln.

2.6. Aufzeichnung, einschließlich der Verwendung von Audio- und Videogeräten, Film und Fotografie, unter Einhaltung der medienrechtlichen Anforderungen.

2.7. Durchführung einer Überprüfung der Zuverlässigkeit der erhaltenen Informationen und Erfüllung anderer Anforderungen der Mediengesetzgebung.

2.8. Mitwirkung bei der Entwicklung langfristiger und aktueller Redaktionspläne, Erarbeitung von Vorschlägen zur Abdeckung einzelner Themen, Suche nach neuen Themen.

2.11. Eine Auswahl und Überschriften zusammenstellen, für den Druck vorbereiten und gemäß dem genehmigten Zeitplan veröffentlichen.

2.12. Zusammenfassen von Materialien freiberuflicher Korrespondenten und deren kreative Unterstützung.

2.13. Erstellung der im Auftrag des Chefredakteurs festgelegten verbindlichen Mindestinformationen.

2.14. Bearbeitung der beim Herausgeber eingegangenen Briefe.

2.15. Erstellung von Zertifikaten und anderen offiziellen Dokumenten.

2.16. Pflege des thematischen Dossiers.

2.17. [Andere berufliche Aufgaben].

3. Rechte

Der Korrespondent hat das Recht:

3.1. Für alle in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen sozialen Garantien.

3.2. Erhalten Sie von allen Abteilungen direkt oder über den unmittelbaren Vorgesetzten Informationen, die zur Erfüllung Ihrer Funktionsaufgaben über die Tätigkeit der Redaktion erforderlich sind.

3.3. Unterbreiten Sie dem Management Vorschläge zur Verbesserung seiner Arbeit und der Arbeit der Redaktion.

3.4. Machen Sie sich mit den Entwurfsanordnungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten vertraut.

3.5. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

3.6. Nehmen Sie an Besprechungen teil, bei denen Themen im Zusammenhang mit seiner Arbeit besprochen werden.

3.7. Fordern Sie das Management auf, normale Bedingungen für die Erfüllung offizieller Aufgaben zu schaffen.

3.8. Verbessern Sie Ihre beruflichen Qualifikationen.

3.9. Andere in der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehene Rechte.

4. Verantwortung

Der Korrespondent ist verantwortlich:

4.1. Bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der in dieser Weisung vorgesehenen Pflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Für die Verursachung eines materiellen Schadens beim Arbeitgeber – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

Die Stellenbeschreibung wurde gemäß [Name, Nummer und Datum des Dokuments] erstellt.

Leiter der Personalabteilung

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Vereinbart:

[Berufsbezeichnung]

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Ich habe die Anleitung gelesen:

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Genehmigt
Nach Reienfolge
Staatskomitee
Russische Föderation
per Presse
vom 15. Oktober 1997 N 108

Vereinbart
Russisches Komitee
Gewerkschaft der Kulturschaffenden
2. Juli 1997 N 05-12/031

STANDARD-ARBEITSSICHERHEITSHINWEISE
FÜR REDAKTIONS- UND PUBLIKATIONSPROZESSE

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Verlagsmitarbeiter müssen die Anforderungen der allgemeinen und
dieser Anleitung zum Arbeitsschutz für Redakteure -
Verlagsmitarbeiter.
1.2. Jeder Verlagsmitarbeiter sollte sich der Figur bewusst sein
geleistete Arbeit, persönliche Hygieneanforderungen, Arbeitsschutz,
Brandschutz und strikte Einhaltung der Arbeitsdisziplin und
Regeln der inneren Ordnung.
1.3. Gemäß der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und medizinische Industrie der Russischen Föderation vom 14. März 1996
N 90 Redaktions- und Verlagsmitarbeiter unterziehen sich regelmäßig einer Prüfung
Inspektionen.
1.4. Ständige Überwachung der Funktionsfähigkeit der Ausrüstung,
elektrische Leitungen, Schalter, Steckdosen, Beleuchtung und anderes
Elektrogeräte. Wenn Fehler im Stromnetz festgestellt werden und
Elektroinstallationen, Isolationsverstöße, Zäune, Aussehen
Brandgeruch ist unverzüglich der Verwaltung zu melden.
1.5. Bei der Innenbegrünung sollten Sie auf Blumen und Blumen verzichten
Pflanzen mit einem starken oder würzigen Geruch. Sollte nicht überladen sein
Fensteröffnungen mit Blumen. Blumen sollten an Wänden, Regalen,
auf der Oberfläche von Möbeln.
1.6. Persönliche Gegenstände und Oberbekleidung müssen aufbewahrt werden
speziell dafür vorgesehene Bereiche, Schränke oder Räume.
1.7. Lebensmittel sollten im Kühlschrank aufbewahrt werden
Einhaltung der Regeln ihrer gemeinsamen Lagerung und Hygiene. TU es nicht
Verwenden Sie Zeitungen und andere Druckerzeugnisse für
Produktverpackung.
1.8. Vor dem Essen sollten Sie sich gründlich die Hände waschen
Seife und trocknen Sie sie mit einem sauberen Handtuch oder trocknen Sie sie warm
Luft.
Essen Sie nur in Kantinen, Buffets oder im Zimmer
Mahlzeiten, entsprechend ausgestattet (Kühlschrank,
Heizgeräte, Tische etc.), unter Beachtung der Hygiene
Ernährung.
1.9. Der Hersteller muss die Arbeitsschutzanforderungen einhalten,
während bei Druckereien, sowie Maßnahmen
Sicherheit im Straßenverkehr (Verlag – Druckerei).

2. Bevor Sie beginnen

2.1. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf, indem Sie den Arbeitsbereich freimachen
von allem Unnötigen. Alles am Arbeitsplatz sollte sich darin befinden
in strenger Reihenfolge entsprechend der Reihenfolge der Hinrichtungen
funktioniert
2.2. Prüfen Sie, ob die Kleidung die Arbeitsbewegungen nicht einschränkt.
2.3. Prüfen Sie, ob der Arbeitsplatz ausreichend beleuchtet ist (ist alles
Funktionieren die Allgemeinbeleuchtungslampen und die Lokalbeleuchtungslampe?
Beleuchtung. Die lokale Beleuchtungslampe sollte lokalisiert sein
auf der linken Seite und die Lichtquelle (Lampe) sollte sich nicht im Sichtfeld befinden,
beleuchtet nur die Arbeitsfläche.
2.4. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit der verwendeten Geräte,
Schaltgeräte, Lampen, elektrische Leitungen,
Verfügbarkeit von Feuerlöschgeräten usw.
2.5. Melden Sie alle festgestellten Probleme der Verwaltung und
Bei möglicher Verletzungs- oder Brandgefahr dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden
Start.

3. Während der Arbeit

3.1. In literarischer, technischer und künstlerischer Hinsicht
Lektorat, Übersetzungen und Korrekturlesen:
3.1.1. Es ist notwendig, die Arbeit zu prüfen und in Ordnung zu bringen
Platzieren und positionieren Sie die erforderlichen Arbeitswerkzeuge (Griff,
Bleistift, Radiergummi, Strichmesser, Lupe, Nachschlagewerke usw.) und
Materialien, mit denen gearbeitet werden soll.
3.1.2. Sie sollten gerade, frei, ohne Anstrengung sitzen oder
Lehnen Sie Ihre Brust an die Tischkante. Aus Bequemlichkeitsgründen ist es ratsam
Legen Sie Ihre Füße auf die Fußstützenstangen.
3.1.3. Der Abstand zwischen den Augen und der Tischoberfläche sollte betragen

3.1.4. Das Licht sollte von der linken Seite kommen. TU es nicht
Lassen Sie direktes Licht in die Augen eindringen. Sitzen Sie mit dem Rücken
in der Nähe des Fensters wird nicht empfohlen.
3.1.5. Sie sollten die gleichmäßige Beleuchtung ständig überwachen und
Betrieb von Lampen. Wenn Ihre Augen müde sind, müssen Sie ein wenig tun
Halten Sie inne, betrachten Sie einen Fremdkörper nach Farbe
im Gegensatz zum Original, mit dem Sie arbeiten oder spielen
Augenübungen gemäß der „Arbeitsschutzverordnung“
für Verlage.“
3.1.6. Abends (oder mit reduzierter natürlicher Wirkung).
Beleuchtung) sollten Sie nicht nur eine lokale verwenden
Beleuchtung bei ausgeschalteter Allgemeinbeleuchtung.
3.1.7. Original – Layouts, Probeabzüge, Fotokopien
sollte sich senkrecht zur Blickachse befinden.
Es empfiehlt sich, einen Tischnotenständer zu verwenden.
3.1.8. Tischglas sollte aufgrund seiner Eigenschaften nicht verwendet werden
Glanz und hohe Wärmekapazität, was dazu führt
Unterkühlung der Hände.
3.1.9. Im Raum muss Ruhe herrschen. Gespräche mit
Besucher sollten in einem separaten Raum untergebracht werden.
3.1.10. Lüften Sie den Raum regelmäßig und vermeiden Sie
Bildung von Entwürfen.
3.1.11. Bücher, Originale und Referenzmaterialien sollten aufbewahrt werden
in Schränken oder auf speziellen Regalen.
3.1.12. Halten Sie einen Arbeits- und Ruheplan gemäß ein
„Regeln zum Arbeitsschutz für Verlage“ (Abschnitt 6, Tabelle 11).
Geregelte Pausen sollten mit Übungen gefüllt werden
Augen und Gymnastikübungen (Anhang 4
"Regeln...").
3.1.13. Schneidwerkzeuge sollten nur im Inneren aufbewahrt werden
Sonderfälle. Es ist verboten, sie in Taschen zu stecken oder zu befestigen
scharfer Teil auf einem Tisch, Fensterbrett usw.
3.1.14. Beim Anspitzen von Bleistiften müssen Sie Spezialwerkzeuge verwenden
Geräte (Spitzer in Haltern).
3.1.15. Befeuchten Sie Ihre Finger mit einem Gummischwamm.
Täglich gründlich mit Leitungswasser spülen.
3.2. Bei der Ausübung einer Tätigkeit als Kunstredakteur und
Grafiker:
3.2.1. Es ist notwendig, gerade, frei, ohne Anstrengung und ohne Anstrengung zu sitzen
lehnte seine Brust an die Tischkante. Aus Bequemlichkeitsgründen ist es ratsam
Verwenden Sie Stützstangen für die Beine. Bei der Arbeit an Originalen
Bei Großformaten sollten Sie keine bequeme Arbeitsposition wählen
was zu schneller Ermüdung führt.
3.2.2. Der Abstand zwischen den Augen und der Arbeitsfläche sollte betragen
das gleiche wie beim Lesen; dieser Abstand muss eingehalten werden
über den gesamten Arbeitstag konstant.
3.2.3. Sorgen Sie für eine gleichmäßige Beleuchtung. Arbeitsplatz
sollte von links und von oben beleuchtet werden. Unter künstlichem Licht
Es sollte diffuses Licht verwendet werden. Bei der Arbeit mit farbigen Menschen
Verwenden Sie für Originale LDC-Lampen.
3.2.4. Die obere Abdeckung des Tisches, sofern sie drehbar ist
Das Gerät sollte in einer bequemen Position platziert werden und
Passen Sie die Höhe des Stuhls an.
3.2.5. Lüften Sie den Raum regelmäßig und vermeiden Sie
Bildung von Entwürfen.
3.2.6. Schneidwerkzeuge sollten gesondert aufbewahrt werden
Fälle. Bewahren Sie sie nicht in Ihren Taschen auf und sichern Sie sie nicht mit einem scharfen Teil
auf einem Tisch, einer Fensterbank usw.
3.2.7. Verwenden Sie zum Anspitzen von Bleistiften spezielle Spitzer.
Geräte.
3.2.8. Verboten:
Rauchen und Nutzung von offenem Feuer in Innenräumen;
Berühren Sie freiliegende elektrische Leitungen;
Verwenden Sie Schalter und Steckdosen, die nicht zuverlässig sind
Fechten;
Müll- und Unordnungswege, Fluchtwege, Notfall
Ausgänge;
elektrische Reparaturen selbst durchführen,
elektrische Beleuchtung und elektrische Geräte;
Lassen Sie elektrische Heizgeräte unbeaufsichtigt und
offene Türen von Elektroverteilerschränken;
Bleiweiß verwenden;
Verwenden Sie Benzol, Kerosin usw. als Lösungsmittel
Farben

4. In Notsituationen

4.1. Im Falle eines Brandes oder Brandes elektrischer Netze und
elektrische Geräte, Hauptschalter ausschalten, informieren
Verwaltung des Verlages und beginnen mit dem Löschen des Feuers
verfügbare Feuerlöschmittel (Feuerlöscher usw.). IN
Rufen Sie ggf. die Feuerwehr.
4.2. Im Falle von Feuer oder Rauch ist eine Organisation erforderlich
Evakuierung von Personen aus dem Gelände, Vermeidung von Panik.
4.3. Im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung eines Mitarbeiters sorgen Sie dafür
Erste Hilfe: Rufen Sie einen Arzt und melden Sie den Vorfall
Verwaltung.

5. Nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Räumen Sie Ihren Arbeitsbereich auf, entfernen Sie alle Materialien und
Werkzeuge.
5.2. Überprüfen Sie, ob die Fenster und Lüftungsschlitze geschlossen sind
Elektrogeräte und Heizung, Wasser usw.
5.3. Schalten Sie zuerst die lokale Beleuchtung und dann die Allgemeinbeleuchtung aus.
5.4. Waschen Sie Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife.

1.1 Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Korrespondenten.

1.2 Der Korrespondent gehört zur Kategorie der Spezialisten.

1.3 Der Korrespondent wird auf Anordnung des Direktors des Unternehmens auf Empfehlung des Chefredakteurs auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und aus der Position entlassen.

1.4 Beziehungen nach Position:

1.4.1

Direkte Unterordnung

Chefredakteur

1.4.2.

Zusätzliche Unterordnung

1.4.3

Gibt Befehle

1.4.4

Der Mitarbeiter wird ersetzt

vom Direktor des Unternehmens ernannte Person

1.4.5

Der Mitarbeiter ersetzt

  1. Entsprechende Qualifikationsvoraussetzungen:

2.1.

Ausbildung*

höher; sekundäre Berufsausbildung in der Fachrichtung „Journalismus“,

2.2

Berufserfahrung

Berufserfahrung von mindestens (2 Jahren; 3 Jahren; 4 Jahren; etc.)

2.3

Wissen

Gesetzgebung zu Massenmedien.

Besonderheiten der Informationsarbeit.

Grundlagen der Zeitungs- und Zeitschriftenproduktion.

Methoden zur Vorbereitung von Materialien für den Druck.

Bearbeitungsmethoden.

Grammatik und Stilistik der russischen Sprache.

Interviewtechnik.

Ethik journalistischer Tätigkeit.

Regeln für die Verwendung von Aufnahmegeräten, Diktiergeräten usw.

Regeln für den Betrieb und das Arbeiten an Personalcomputern.

Methoden der Informationsverarbeitung mit modernen technischen Kommunikations- und Kommunikationsmitteln, Computern.

Interne Arbeitsvorschriften.

Grundlagen des Arbeitsrechts.

2.4

Fähigkeiten

Arbeiten Sie mit modernen technischen Kommunikations- und Kommunikationsmitteln, Computern.

2.5

Zusätzliche Anforderungen

*Zusätzliche Schulungen in bestimmten Bereichen sind erforderlich, wenn der Verlag spezialisierte Zeitungen oder Zeitschriften herausgibt. Beispielsweise muss ein Korrespondent der Redaktion der „Buchgalterskaja Gaseta“ eine Zusatzausbildung im Bereich „Buchhaltung und Berichterstattung“ absolvieren.

  1. Dokumente, die die Tätigkeit eines Korrespondenten regeln

3.1 Externe Dokumente:

Gesetzgebungs- und Regulierungsakte im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit.

3.2 Interne Dokumente:

Satzung des Unternehmens, Anordnungen und Weisungen des Unternehmensleiters (Chefredakteur); Regelungen zur Redaktion, Stellenbeschreibung des Korrespondenten, Interne Arbeitsordnung.

  1. Aufgabenbereiche eines Korrespondenten

Korrespondent:

4.1. Versorgt die Redaktion mit operativen Informationen und anderen Materialien und erstellt eigene Publikationen.

4.2. Stellt im Auftrag des Herausgebers oder auf eigene Initiative Kontakte zu Regierungsbehörden, Kommunalverwaltungen und Unternehmen her, um die erforderlichen Informationen zu erhalten; informiert die Redaktion zeitnah über bevorstehende Veranstaltungen.

4.3. Reist vor Ort, um über Ereignisse im In- und Ausland zu berichten, holt in etablierten Fällen Akkreditierungen ein, sammelt operative Informationen vor Ort, bereitet Fragen für geplante Interviews vor, trifft sich mit Interviewpartnern und führt Interviews.

4.4. Studien sammeln Informationen, verarbeiten Materialien, präsentieren sie in Form von Interviews, Veröffentlichungen, Kommentaren zu einem bestimmten Thema und bereiten Aufsätze und Artikel vor.

4.5. Führt Aufzeichnungen durch, einschließlich der Verwendung von Audio- und Videogeräten, Filmen und Fotografieren, unter Einhaltung der Anforderungen der Mediengesetzgebung.

4.6. Überprüft die Richtigkeit der erhaltenen Informationen und erfüllt andere Anforderungen der Mediengesetzgebung.

4.7. Beteiligt sich an der Entwicklung langfristiger und aktueller Redaktionspläne, erarbeitet Vorschläge zur Abdeckung einzelner Themen und recherchiert nach neuen Themen.

4.10. Stellt Sammlungen und Rubriken zusammen, bereitet sie für den Druck vor und gibt sie gemäß dem genehmigten Zeitplan frei.

4.11. Fasst Materialien von freiberuflichen Korrespondenten zusammen und bietet ihnen kreative Unterstützung.

4.12. Bereitet das im Auftrag des Chefredakteurs festgelegte verbindliche Mindestmaß an Informationen vor.

4.13. Benachrichtigt den Chefredakteur über mögliche Ansprüche und andere gesetzlich vorgesehene Anforderungen im Zusammenhang mit der Verbreitung einer von ihm erstellten Nachricht oder eines von ihm erstellten Materials.

4.14. Im Auftrag der Geschäftsführung bearbeitet sie die Briefe, die bei der Redaktion eingehen.

4.15. Bereitet Zertifikate und andere offizielle Dokumente vor.

4.16. Führt ein thematisches Dossier.

  1. Rechte des Korrespondenten

5.1. Der Korrespondent genießt alle in der Massenmediengesetzgebung vorgesehenen Rechte, einschließlich des Rechts, sich zu weigern, unter seiner Unterschrift eine Botschaft oder Material zu verfassen, das seinen Überzeugungen widerspricht; seine Unterschrift von einer Nachricht oder einem Material entfernen, deren Inhalt seiner Meinung nach während des redaktionellen Vorbereitungsprozesses verfälscht wurde; von ihm erstellte Nachrichten und Materialien unter seiner Unterschrift, unter einem Pseudonym oder ohne Unterschrift verbreiten; andere Rechte.

5.2. Der Korrespondent hat außerdem das Recht:

5.2.1. Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, in denen seine Rechte und Pflichten für seine Position sowie Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festgelegt sind.

5.2.2. Reichen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch die Redaktion ein.

5.2.3. Fordern Sie von der Redaktion die Bereitstellung organisatorischer und technischer Voraussetzungen für die Erstellung der für die Wahrnehmung der Amtspflichten erforderlichen Unterlagen.

  1. Verantwortung des Korrespondenten

Der Korrespondent ist verantwortlich:

6.1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

6.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.

6.3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

  1. Arbeitsbedingungen für einen Korrespondenten

7.1. Die Arbeitszeit des Korrespondenten richtet sich nach den im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften.

7.2. Aus geschäftlichen Gründen kann der Korrespondent auf Geschäftsreisen (auch vor Ort) entsandt werden.

7.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme können dem Korrespondenten Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Bedingungen für die Vergütung eines Korrespondenten richten sich nach der Personalvergütungsordnung.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Diese Stellenbeschreibung wird in zwei Exemplaren erstellt, von denen eines beim Unternehmen und das andere beim Mitarbeiter verbleibt.

9.2 Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Verantwortlichkeiten können entsprechend Änderungen in der Struktur, den Aufgaben und Funktionen der Struktureinheit und des Arbeitsplatzes geklärt werden.

9.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Stellenbeschreibung erfolgen im Auftrag des Generaldirektors des Unternehmens.

Leiter der Struktureinheit

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

VEREINBART:

Leiter der Rechtsabteilung

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

Ich habe die Anleitung gelesen:

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.00

Anweisungen zum Arbeitsschutz
für einen Journalisten

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Zur selbständigen Tätigkeit als Journalist dürfen Personen ab 18 Jahren berechtigt sein, die eine entsprechende Ausbildung, Unterweisung und Prüfung von Kenntnissen zum Arbeitsschutz sowie eine ärztliche Untersuchung absolviert haben und bei denen keine Kontraindikationen aus gesundheitlichen Gründen vorliegen.
1.2. Halten Sie sich bei Ihrer Tätigkeit als Journalist an die internen Arbeitsvorschriften und festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten.

1.3. Bei Ihrer Arbeit als Journalist können Sie den folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

- Beeinträchtigung der Sehschärfe bei unzureichender Beleuchtung des Arbeitsplatzes sowie visuelle Ermüdung bei längerer Arbeit mit Dokumenten und am Computer:

- ionisierende, nichtionisierende Strahlung und elektromagnetische Felder bei der Arbeit mit einem Computer;

- Stromschlag bei Verwendung defekter Elektrogeräte.

1.4. Der Journalist ist verpflichtet, die Brandschutzvorschriften einzuhalten, den Standort der primären Feuerlöschausrüstung und die Evakuierungsanweisungen im Brandfall zu kennen.

1.5. Im Falle eines Unfalls informieren Sie bitte umgehend die Anstaltsleitung. Bei Fehlfunktionen des Geräts stellen Sie die Arbeit ein und informieren Sie die Verwaltung der Einrichtung.

1.6. Beachten Sie bei der Arbeit die Regeln der persönlichen Hygiene und halten Sie den Arbeitsplatz sauber.

1.7. Gegen Personen, die Arbeitssicherheitsvorschriften nicht befolgen oder gegen diese verstoßen, drohen disziplinarische Maßnahmen gemäß den internen Arbeitsvorschriften und gegebenenfalls eine außerordentliche Prüfung der Kenntnisse über Arbeitssicherheitsstandards und -vorschriften.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Schalten Sie die Raumbeleuchtung vollständig ein und stellen Sie sicher, dass die Lampen ordnungsgemäß funktionieren. Die niedrigste Ausleuchtung des Arbeitsplatzes sollte bei Leuchtstofflampen mindestens 300 Lux betragen. (20 W/qm), bei Glühlampen mindestens 150 Lux (48 W/qm).
2.2. Lüften Sie den Raum und bereiten Sie die notwendigen Werkzeuge und Geräte für die Arbeit vor.

2.3. Achten Sie bei der Verwendung elektrischer Geräte und Geräte (elektrische Schreibmaschine, Computer usw.) auf deren einwandfreien Zustand sowie auf die Unversehrtheit der Versorgungskabel und elektrischen Stecker.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Befolgen Sie strikt die Reihenfolge der Arbeit mit Dokumenten, die durch die beruflichen Verantwortlichkeiten festgelegt ist.
3.2. Sorgen Sie für Ordnung und überladen Sie den Arbeitsplatz nicht mit Fremdkörpern und unnötigen Dokumenten.

3.3. Bei unzureichender Ausleuchtung des Arbeitsplatzes nutzen Sie zur zusätzlichen Beleuchtung eine Tischleuchte.

3.4. Beachten Sie beim Arbeiten mit einer elektrischen Schreibmaschine die Sicherheitsvorkehrungen gegen elektrischen Schlag:

- Schließen Sie die Schreibmaschine nicht mit nassen oder feuchten Händen an die Stromversorgung an oder trennen Sie sie nicht.

- Lassen Sie eine Schreibmaschine mit laufendem Elektromotor nicht unbeaufsichtigt angeschlossen.

3.5. Befolgen Sie bei der Arbeit mit einem Computer die „Arbeitssicherheitshinweise für die Arbeit an Bildschirmgeräten (VDT) und Personal Electronic Computers (PCs).“

3.6. Um ein gesundes Mikroklima aufrechtzuerhalten, sollte der Raum alle 2 Betriebsstunden gelüftet werden.

3.7. Machen Sie bei längerer Arbeit mit Dokumenten und am Computer eine Pause von 10-15 Minuten, um die Ermüdung des visuellen Analysators zu verringern, den Einfluss von körperlicher Inaktivität und Hypokinesie zu beseitigen und die Entwicklung postnotonischer Müdigkeit zu verhindern nach jeder Arbeitsstunde, in der Sie eine Reihe von Augenübungen, Sportpausen und Sportunterrichtsminuten durchführen sollten.

4. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen

4.1. Bei Funktionsstörungen einer elektrischen Schreibmaschine oder eines Computers, Fremdgeräuschen, Funkenbildung oder Brandgeruch ist das Elektrogerät sofort vom Stromnetz zu trennen und die Verwaltung der Anstalt zu benachrichtigen. Arbeiten Sie erst weiter, wenn das Problem behoben ist.
4.2. Sollte es zu einem Brand kommen, benachrichtigen Sie umgehend die Verwaltung

Melden Sie sich bei der nächstgelegenen Feuerwehr und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mithilfe primärer Feuerlöschgeräte.

4.3. Suchen Sie im Falle einer Verletzung sofort ärztliche Hilfe auf und benachrichtigen Sie die Einrichtungsverwaltung.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Trennen Sie Elektrogeräte vom Stromnetz und reinigen Sie den Computerbildschirm mit einem Tuch von Staub.
5.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie Dokumente, Werkzeuge und Geräte in dafür vorgesehenen Lagerbereichen ab.

5.3. Lüften Sie den Raum, schließen Sie die Fenster und Oberlichter und schalten Sie das Licht aus.

I. Allgemeine Bestimmungen
1. Der Korrespondent gehört zur Kategorie der Spezialisten.

2. Eine Person, die hat

(höher; sekundär)

Berufsausbildung in der Fachrichtung „Journalismus“, Zusatzausbildung in

Richtung

Berufserfahrung nicht weniger

(2 Jahre; 3 Jahre; 4 Jahre; andere)

3. Der Korrespondent muss wissen:
3.1. Gesetzgebung zu Massenmedien.
3.2. Besonderheiten der Informationsarbeit.
3.3. Grundlagen der Zeitungs- und Zeitschriftenproduktion.
3.4. Methoden zur Vorbereitung von Materialien für den Druck.
3.5. Bearbeitungsmethoden.
3.6. Grammatik und Stilistik der russischen Sprache.
3.7. Interviewtechnik.
3.8. Ethik journalistischer Tätigkeit.
3.9. Regeln für die Verwendung von Aufnahmegeräten, Diktiergeräten usw.
3.10. Regeln für den Betrieb und das Arbeiten an Personalcomputern.
3.11. Methoden der Informationsverarbeitung mit modernen technischen Kommunikations- und Kommunikationsmitteln, Computern.
3.12. Interne Arbeitsvorschriften.
3.13. Grundlagen des Arbeitsrechts.
3.14. ______________________________________________
4. Die Ernennung zum Korrespondenten und die Entlassung aus der Position erfolgen durch den Leiter der Organisation auf Empfehlung von _________________
5. Der Korrespondent berichtet direkt an ___________________________________
6. __________________________________________

II. Amtliche Verpflichtungen

Korrespondent:
1. Versorgt die Redaktion mit betrieblichen Informationen und anderen Materialien und erstellt eigene Veröffentlichungen.
2. stellt im Auftrag des Herausgebers oder auf eigene Initiative Kontakte zu Regierungsstellen, Kommunalverwaltungen und Unternehmen her, um die erforderlichen Informationen zu erhalten; informiert die Redaktion zeitnah über bevorstehende Veranstaltungen.
3. Reisen vor Ort, um über Ereignisse im In- und Ausland zu berichten, Akkreditierung in begründeten Fällen einzuholen, operative Informationen vor Ort zu sammeln, Fragen für geplante Interviews vorzubereiten, sich mit Interviewpartnern zu treffen und Interviews durchzuführen.
4. Studieren Sie die gesammelten Informationen, verarbeiten Sie die Materialien, präsentieren Sie sie in Form von Interviews, Veröffentlichungen, Kommentaren zu einem bestimmten Thema und bereiten Sie Aufsätze und Artikel vor.
5. macht Aufzeichnungen, einschließlich der Verwendung von Audio- und Videogeräten, Filmen und Fotografieren, in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Mediengesetzgebung.
6. Überprüft die Richtigkeit der erhaltenen Informationen und erfüllt andere Anforderungen der Mediengesetzgebung.
7. Beteiligt sich an der Entwicklung langfristiger und aktueller Redaktionspläne, entwickelt Vorschläge zur Bearbeitung einzelner Themen und recherchiert nach neuen Themen.
8. Bildet das Vermögen eines Autors.
9. Bearbeitet urheberrechtlich geschütztes Material und stellt die Richtigkeit der Zitate, Namen, Nummern und anderer Sachdaten sicher.
10. Stellt Sammlungen und Rubriken zusammen, bereitet sie für den Druck vor und gibt sie gemäß dem genehmigten Zeitplan frei.
11. Fasst Materialien von freiberuflichen Korrespondenten zusammen und bietet ihnen kreative Unterstützung.
12. Bereitet das im Auftrag des Chefredakteurs festgelegte verbindliche Mindestmaß an Informationen vor.
13. Benachrichtigt den Chefredakteur über mögliche Ansprüche und die Vorlage weiterer gesetzlich vorgesehener Anforderungen im Zusammenhang mit der Verbreitung einer von ihm erstellten Nachricht oder eines von ihm erstellten Materials.
14. Arbeitet im Auftrag der Geschäftsführung mit Briefen, die der Herausgeber erhält.
15. Bereitet Zertifikate und andere offizielle Dokumente vor.
16. Führt ein thematisches Dossier.
17. ______________________________________________

1. Der Korrespondent genießt alle in der Massenmediengesetzgebung vorgesehenen Rechte, darunter: das Recht, die Vorbereitung einer Botschaft oder eines Materials, das seinen Überzeugungen widerspricht, unter seiner Unterschrift zu verweigern; seine Unterschrift von einer Nachricht oder einem Material entfernen, deren Inhalt seiner Meinung nach während des redaktionellen Vorbereitungsprozesses verfälscht wurde; von ihm erstellte Nachrichten und Materialien unter seiner Unterschrift, unter einem Pseudonym oder ohne Unterschrift verbreiten; andere Rechte.
2. Der Korrespondent hat außerdem das Recht:
2.1. Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, in denen seine Rechte und Pflichten für seine Position sowie Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festgelegt sind.
2.2. Reichen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch die Redaktion ein.
2.3. Fordern Sie von der Redaktion die Bereitstellung organisatorischer und technischer Voraussetzungen für die Erstellung der für die Wahrnehmung der Amtspflichten erforderlichen Unterlagen.
2.4. ______________________________________________

IV. Verantwortung

Der Korrespondent ist verantwortlich:
1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.
2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
3. Für die Verursachung materieller Schäden an der Organisation – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
4. __________________________________________________